Die Ermittlungen wegen Landesverrat gegen zwei Blogger von netzpolitik.org und Unbekannt sind in aller Munde. Ich habe hier bereits schon etwas dazu geschrieben.

Nach Medienberichten soll Bundesjustizminister Maas den Generalbundesanwalt gewarnt haben, was dieser nicht bestätigt. Darüberhinaus sollen weitere Ministerien frühzeitig über die Ermittlungen Bescheid gewusst haben. Und dann gibt es noch die Pressemitteilung des Generalbundesanwaltes. Danach sei auf Grund der Anzeige des Bundesamtes für Verfassungsschutz zunächst ein Prüfvorgang angelegt worden. Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz ein ausführliches Gutachten zur Frage Staatsgeheimnis vorgelegt habe, habe die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies sei am 13. Mai 2015 gewesen. Der Generalbundesanwalt habe entschieden, keine Maßnahmen gegen die Journalisten zu ergreifen, vielmehr solle ein externes Gutachten eingeholt werden zur Frage Staatsgeheimnis. Dieses sei am 19. Juni 2015 in Auftrag gegeben worden.

Zunächst mal etwas Positives. Nach Bundesjustizminister Maas spricht nun auch der Generalbundesanwalt von Bloggern als Journalisten. Dann dürfte das ja geklärt sein. Blogger…

Ich bin keine große Freundin von Geheimdiensten. Das ist kein Geheimnis. Ich halte die Geheimdienste für nicht kontrollierbar. Deshalb versuche ich an der einen oder anderen Stelle auch parlamentarische Initiativen anzuschieben, mit denen den Geheimdiensten entscheidende Befugnisse entzogen werden sollen. Aber das ist eine andere Geschichte.

Ich finde, ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip besteht darin, von staatlichen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen ausgenommen zu sein, soweit keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen. Nun wurde gestern vermeldet, dass der Generalbundesanwalt gegen zwei Blogger von www.netzpolitik.org und gegen Unbekannt wegen Landesverrat ermittelt. Hintergrund waren Strafanzeigen (oder nur eine Strafanzeige?) des Bundesamtes für Verfassungsschutz wegen der Veröffentlichung zweier Artikel. Zum einen geht es um ein als „VS-vertraulich“ eingestuften Konzepts für eine Einheit des VS zur Internetüberwachung und zum anderen um den Hinweis auf einen Geldregen aus dem Jahr 2013 (!!!) für die „Technische Unterstützung des Prozesses Internetbearbeitung“ beim VS inklusive der Veröffentlichung eines Teils des geheimen Haushaltsplanes 2013…

Der Generalbundesanwalt Herr Range war heute im Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz um diesen zu informieren, ob und welche Ermittlungen er in der Ausspähaffäre einleiten möchte. Ich spreche bewusst von Ausspähaffäre. Der Begriff NSA-Affäre greift nämlich zu kurz. Mindestens der GCHQ ist nämlich auch beteiligt und ich gehe davon aus, dass die Deutschen Geheimdienste ebenfalls Beteiligte der Affäre sind.

In der vergangenen Nacht hat die Süddeutsche bereits darüber informiert, dass der Generalbundesanwalt wegen des Ausspähens der Kanzlerin eine Ermittlungsverfahren einleiten wird, nicht aber wegen des Ausspähens der Daten von Millionen Einwohner/innen Deutschlands. Es lag also ein wenig Spannung in der Luft, ob diese Informationen stimmen und ob Herr Range dem Rechtsausschuss noch weitere Informationen geben wird.

Doch bevor es dazu kam, gab es eine ca. 40 minütige, teils erhitzte Debatte, die sich am Antrag der LINKEN entzündete ein Wortprotokoll diese Tagesordnungspunktes zu bekommen. Der Antrag wurde abgelehnt. Mir ging es bei dem Antrag…

Es wird derzeit viel darüber geredet, dass der Generalbundesanwalt wegen der sog. NSA-Affäre nicht wegen Spionage ermitteln will. Das er nicht ermitteln will muss erst mal eine Weile sacken. Es geht hier ja nicht um „Anklage erheben„. Es geht auch nicht um „Verurteilung„. Es geht einzig und allein um Ermittlung. Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als das zusammengetragen werden soll, was für eine Straftat spricht und ebenso zusammenzutragen, was gegen eine Straftat spricht. 

Das alles ist in § 160 Abs. 1 und 2 StPO nachlesbar. „(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen. (2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

Read more Der Generalbundesanwalt und die Spionage