Die sog. Sozialen Netzwerke sind aus dem Alltag von vielen Menschen kaum noch wegdenkbar. In ihnen kommunizieren sie miteinander oder verabreden sich zu Veranstaltungen. Einige berichten auch aus ihrem Alltags- und Arbeitsleben.
So gut das auf der einen Seite ist, die Kommunikation in sog. Sozialen Netzwerken wirft auch einige Probleme auf. In den sog. Sozialen Netzwerken kann jemand öffentlich kommunizieren oder im Rahmen der Privatsphäreinstellung andere Menschen von der Kommunikation ausschließen. Was passiert aber, wenn jemand letzteres tut und sich beispielsweise über den/die Arbeitgeber/in negativ äußert? Derzeit löst dieses Problem die Rechtsprechung. Teilweise völlig absurd, auf jeden Fall aber widersprüchlich.
Das LAG Hamm beispielsweise sah die Vertraulichkeit von Äußerungen in Sozialen Netzwerken als nicht gegeben an, wenn das Posting nur einem begrenzten Freundeskreis zugänglich ist. Der Verwaltungsgerichtshof München hingegen hat entschieden, dass ein Facebook-Nutzer, soweit er über seinen privaten Account eine Äußerung verbreitet, mit Vertraulichkeit rechnen darf.
DIE LINKE hatte sich dieses…