Aua

Das fällt mir ein, wenn ich den Koalitionsvertrag -so wie er mir vorliegt- von Schwarz-Gelb ansehe. Im Kapitel IV „Freiheit und Sicherheit“ wird ganz viel von Evaluierung gesprochen. Fast alles soll irgendwie, irgendwann evaluiert werden. Mal mit einer Zielrichtung, mal einfach nur so.

Der Teufel steckt aber im Detail, scheint mir und so will ich auf einige -aus meiner Sicht in der Öffentlichkeit noch nicht erwähnte- Details eingehen, die mir als ausgesprochen schwierig erscheinen.  In Zeile 4899 beispielsweise wird die Vorratsdatenspeicherung auf die Abwehr einer „konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit“ beschränkt.  Leib und Leben sind klar definiert, aber was meint hier Freiheit?

Die „Bürgerrechtspartei“ FDP hat sich aber auch verpflichtet, „gesetzliche Verpflichtungen“ zu schaffen (Zeilen 5008 ff.) das bereits im Ermittlungsverfahren Zeugen vor der Polizei erscheinen müssen (!!) und auch zur Sache aussagen müssen. Soll damit die Staatsanwaltschaft entlastet werden? Was steckt dahinter an Überlegung? Das zu erfahren wäre ja mal echt spannend.

Einen richtigen Hammer gibt es unter dem Punkt „Mietrecht“ in dem der harmlose Satz „Zweckgebundene staatliche Transferleistungen zu den Wohnkosten müssen auch tatsächlich den Vermieter erreichen“ (Zeile 5076) steht. Nachtigall ick hör dir Trapsen. Wenn da mal nicht eine weitere Entmündigung der Transferleistungsempfänger/innen droht, indem der Mietanteil direkt auf das Vermieterkonto überwiesen wird. Eine alte Idee, die weiter zur Diskriminierung beiträgt, denn bei einem/einer Arbeitnehmer/in würde wohl niemand auf die Idee kommen, die Miete vom Arbeitgeber auf das Konto des Vermieters überweisen zu lassen.

Weiter geht es dann mit der These, dass der „missbräuchlichen Inanspruchnahme“ (Zeile 5082) von Prozesskosten- und Beratungshilfe entgegengewirkt werden muss. Welcher missbräuchlichen Inanspruchnahme bitte? Womit lässt sich denn diese These belegen?

Ganz am Ende des Kapitels kommt dann noch der Vorschlag „Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene“ zu übertragen (Zeile 5159) und die Möglichkeit zu eröffnen Verwaltungs- und Sozialgerichte zusammenzuführen (Zeile 5171).

Da kommt ein Berg Arbeit auf Bürgerrechtler/innen zu, um die Ideen von Schwarz-Gelb öffentlich zu machen, Widerstand zu organisieren und eigene Ideen entgegenzusetzen. Wenigstens sind dafür bei mir die ersten Schritte geschafft, denn es gibt einen Computer und ein Laptop und beide sind angeschlossen. Wenn jetzt noch ein neues Büro kommt und die Mitarbeiter/innen komplett sind, dann wird losgelegt :-).

Vorher gibt es aber erst mal Entspannung: Kino!

3 Replies to “Aua”

  1. „Weiter geht es dann mit der These, dass der “missbräuchlichen Inanspruchnahme” (Zeile 5082) von Prozesskosten- und Beratungshilfe entgegengewirkt werden muss. Welcher missbräuchlichen Inanspruchnahme bitte?“

    Nun, ich gehe davon aus, dass Du weißt, was die meinen: Erwerblose/Sozialgericht. Ich habe den Koa-Vertrag nicht durchgeackert (habe schließlich auch n Job) und höre zu ersten Mal davon: Finster. Wobei die das ja seit Jahren medial vorbereiten. Weise von der AA hat sich schon vor einigen Jahren allen Ernstes darüber beklagt, dass die armen, quasi entrechteten MA der AA von den Erwerblosen immer wieder vor Gericht gezerrt würden – eine gespenstische Täter-Opfer-Umkehr.

  2. halina,
    warum hast du eigentlich schon abgestimmt,bevor du aufgerufen wurdest:)?!

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