Noch 3 Tage gibt es die Möglichkeit die Petition Beratungs- und Prozesskostenhilfe nicht einschränken mitzuzeichnen. Ich will ausdrücklich dazu auffordern. Warum?

Wenn die Petition das notwendige Quorum erreicht wird sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent/die Petentin wird eingeladen und darf sein/ihr Ansinnen dort vortragen. Das notwendige Quorum beträgt 50.000 Menschen. Die Petition wird dann auch parlamentarisch geprüft.

Ich werbe aber auch aus einem anderen Grund für die Mitzeichnung der Petition. Je mehr Menschen unterschreiben, desto größer wird der Druck für die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses am 13.03. um 12.00 Uhr.  Gegenstand dieser Anhörung ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Prozesskostenhilfe, der Gesetzentwurf des Bundesrates zum gleichen Thema und ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratungshilfe.

Mein Kollege Petermann hat in der vergangenen Sitzungswoche bei der ersten Lesung der vorliegenden Gesetzentwürfe in seiner Rede bereits auf die darin enthaltenen Probleme hingewiesen. In…

Die letzte Chance, das Mietrechtsänderungsgesetz noch zu verhindern, ist gescheitert. Der Bundesrat hat nicht den Vermittlungsausschuss angerufen.

Dass dieses Gesetz jetzt in Kraft treten kann, ist eine Niederlage. Eine Niederlage für Mieterinnen und Mieter, eine Niederlage aber auch für die außerparlamentarischen Initiativen und Bewegungen und ich begreife das auch als persönliche Niederlage. Dabei war genug Zeit, eine ordentliche Kampagne auf die Beine zu stellen, aktiv zu werden. Mit meinen Mitteln habe ich das versucht und muss feststellen: Ich bin gescheitert.

Im November 2011 lag der Referentenentwurf zu diesem Gesetz vor.  Im Mai 2012 beschloss die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Mietrechtsänderungsgesetz.  Im September 2012 fand die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag statt. Im Oktober 2012 fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zu diesem Gesetz statt. Weitgehend ohne öffentliche Berichterstattung oder gar Begleitung außerparlamentarischer Bewegungen und Initiativen. Im Dezember 2012 beschloss der Bundestag mit der Koalitionsmehrheit das Mietrechtsänderungsgesetz. Die…

Der Arbeitslosenverband Deutschland feierte heute seinen 20. Geburtstag. Bei einem solchen Fest sind viele Gäste eingeladen. Doch bevor die zu Wort kamen, gab es einen wirklich Grandiosen Auftritt des Chores des Leibnitz-Gymnasiums Potsdam. Wer wirklich einen guten Chor erleben will, der sollte einen Auftritt dieses Chores besuchen.

Als Gäste hielten Vertreter/innen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, von ver.di und vom DGB Grußworte und ich für die LINKE.

Grußwort Arbeitslosenverband, 31.03.2010

Selbstverständlich wünsche ich mir für den ALV keine weiteren Geburtstage, schon gar keine weiteren 20 Jahre. Denn es ist an der Zeit Erwerbslosigkeit zu überwinden. Je schneller, desto besser.

Nein, unproblematisch ist er nicht, der Koalitionsvertrag der zwischen der SPD und der LINKEN in Brandenburg vereinbart wurde.

Dennoch: Wäre ich (noch) Brandenburgerin würde ich mich wohl in einer Gesamtabwägung für diese Koalition entscheiden,  wissend das dies nicht unproblematisch wird und viele Dinge noch im praktischen Regierungshandeln erkämpft werden müssen.

Das Problematische:

Viel zu häufig -für meinen Geschmack- wird auf die guten und großen Taten der Vorgängerregierung verwiesen. Es scheint so, als habe die Regierung vorher nicht allzuviel falsch gemacht. Exemplarisch hierfür ist die Passage, in der behauptet wird,  das Dank des Einsatzes von Politik und Gesellschaft eine konsequente und erfolgreiche Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus geführt wurde (Zeile 1522-1524). Im Koalitionsvertrag wird formuliert, dass Bildung „so wenig wie irgend möglich“ von sozialer oder regionaler Herkunft abhängen darf. So wenig wie möglich ist mir zu wenig. Bildung darf gar nicht von sozialer oder regionaler Herkunf abhängen. Insofern konsequent aber bedauerlich wird…

Aua

Das fällt mir ein, wenn ich den Koalitionsvertrag -so wie er mir vorliegt- von Schwarz-Gelb ansehe. Im Kapitel IV „Freiheit und Sicherheit“ wird ganz viel von Evaluierung gesprochen. Fast alles soll irgendwie, irgendwann evaluiert werden. Mal mit einer Zielrichtung, mal einfach nur so.

Der Teufel steckt aber im Detail, scheint mir und so will ich auf einige -aus meiner Sicht in der Öffentlichkeit noch nicht erwähnte- Details eingehen, die mir als ausgesprochen schwierig erscheinen.  In Zeile 4899 beispielsweise wird die Vorratsdatenspeicherung auf die Abwehr einer „konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit“ beschränkt.  Leib und Leben sind klar definiert, aber was meint hier Freiheit?

Die „Bürgerrechtspartei“ FDP hat sich aber auch verpflichtet, „gesetzliche Verpflichtungen“ zu schaffen (Zeilen 5008 ff.) das bereits im Ermittlungsverfahren Zeugen vor der Polizei erscheinen müssen (!!) und auch zur Sache aussagen müssen. Soll damit die Staatsanwaltschaft entlastet werden? Was steckt dahinter an Überlegung? Das zu erfahren wäre ja mal echt…