Parteivorstandssitzung III/3

Da ich auf Grund einer Dienstreise an der letzten Parteivorstandssitzung nicht teilnehmen konnte, ist die 4. Sitzung des Parteivorstandes in meinem Blog die 3. Sitzung des Parteivorstandes :-).

Die Tagesordnung des Parteivorstandes war umfangreich. Als erstes ging es unter dem Punkt Aktuelles um die Forderungen der LINKEN angesichts der Situation in Kobane. Die Debatte war angestoßen worden durch einen Aufruf von 14 Politiker/innen der LINKEN „Kobane retten“ und dem Positionspapier von Gregor Gysi zu dem Thema.  Bevor jetzt ein Strömungsbashing stattfindet, auch ich bin mittlerweile im Forum Demokratischer Sozialismus und ich teile diesen Aufruf ausdrücklich nicht. Insbesondere teile ich die Passage „Vor diesem Hintergrund ist eine militärische Unterstützung und Kooperation der Kurden in und um Kobane unumgänglich.“ nicht. Dies deshalb, weil ich aus ganz grundlegenden Überlegungen heraus den Einsatz militärischer Gewalt für falsch halte. Was ich allerdings -vorsichtig formuliert- schwierig finde, ist der Stil der Auseinandersetzung mit Genossen/innen, die in ihren Überlegungen in der konkreten Situation zu anderen Ergebnissen kommen als ich. „Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden“ muss gerade dann gelten, wenn eine Position vertreten wird, die der eigenen diametral entgegensteht. Andernfalls macht dieser Spruch nämlich keinen Sinn. Und das heißt eben auch, jeder und jede darf ohne vorher jemanden zu informieren seine bzw. ihre Meinung vertreten. Ich wünsche mir eine Auseinandersetzung in der inhaltlich darüber diskutiert wird, warum die konkrete Position nicht geteilt wird. Das geht aber nicht mit Formulierungen wie etwa: Diese oder jenes an inhaltlicher Positionierung sei „Illoyal“. Das ist nicht im PV gefallen, aber an anderer Stelle. Im PV war die Debatte weitgehend sehr solidarisch. (Anmerkung für meine Kommentatoren-„Fans“: Wenn ihr die Auseinandersetzung mit den 14 sucht, die findet nicht hier auf meinem Blog statt. Der ist nicht die virtuelle Wandzeitung für alles was schon immer zur Partei und einzelnen Personen gesagt werden wollte.) Dem PV lag ein Vorschlag des GfPV für einen Beschluss vor. Ich hätte ihm gern zugestimmt, weil er insgesamt eigentlich ganz gut war. Es war zudem erfreulich, dass der Parteivorstand sich dazu durchringen konnte hinsichtlich des Vorschlages einiger Spitzengrünen zu einem Bundeswehreinsatz genau diese Differenzierung vorzunehmen und nicht den Grünen insgesamt diesen Vorschlag zuzuschreiben. Aber: Aus dem Satz: „Eine militärische Intervention von westlichen Staaten ist auch deshalb abzulehnen.“ wurden zunächst, völlig zu Recht, die „westlichen Staaten“ gestrichen. Auf einen Antrag von Caren Lay hin wurde über die „westlichen Staaten“ aber noch einmal abgestimmt.  Und bei dieser zweiten Abstimmung blieben die „westlichen Staaten“ dann doch wieder im Papier. Das finde ich nicht richtig. Ich lehne nicht nur eine militärische Intervention westlicher Staaten ab, sondern generell militärische Interventionen. Und es kommt ein zusätzliches Problem hinzu:  In dem Papier wird nicht an einer einzigen Stelle die UNO als zentraler Akteur bei der Konfliktlösung -natürlich unter Ausschluss militärische Mittel- genannt. Auch das finde ich falsch. Ich habe also wegen der fehlenden Benennung der UNO und der Einschränkung, das wir nur militärische Interventionen westlicher Staaten ablehnen, dem Beschluss nicht zugestimmt. Völlig richtig ist meines Erachtens die Beschlussfassung zu einem Spendenaufruf für Kobane/Suruc.

Zu dem Punkt Auswertung der Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen lag das äußerst interessante Papier von Horst Kahrs „Degrowth bei der Linken“ vor. Jenseits kurzfristiger Wahlauswertungsanalysen verweist dieses Papier auf  ein in meinen Augen grundsätzliches Problem. Horst Kahrs hat dies wie folgt völlig zutreffend zusammengefasst: „Die Linke droht, so lässt sich zugespitzt formulieren, den Anschluss an die Arbeitswelt, an die dort stattfindenden Umwälzungen der Produktivkräfte (Stichwort Digitalisierung und Industrie 4.0), an den Alltag und das Alltagsbewusstein`normaler` Berufstätiger zu verpassen.“ Da ich diese Kernthese des Papieres teile, finde ich das die LINKE genau solche Themen auf dem geplanten Zukunftskongress debattieren sollte. Doch dazu schreib ich ja weiter unten noch etwas :-). Im Hinblick auf den Koalitionsvertrag in Brandenburg habe ich hier bereits etwas aufgeschrieben und zur Debatte um die eigenen Geschichte, die vor allem vor dem Hintergrund Thüringen debattiert wird, steht hier was. Einen Extra-Punkt gab es zur AfD mit vielen interessanten demoskopischen Zahlen. Hier fand ich eine These besonders interessant, die dafür warb, als LINKE mehr zu argumentieren statt zu verkürzen. Das würde zu weniger Verwechslung führen. Der Parteivorstand richtete eine Arbeitsgruppe zur Einschätzung und zum Umgang mit der AfD ein.

Als weiterer Punkt ging es im Parteivorstand um die Arbeit der NSU-Untersuchungsausschüsse. Der Streik der GDL verhinderte leider das Katharina König und Hermann Schaus an der Sitzung teilnehmen konnten, aber Petra Pau, Kerstin Köditz und Janine Wissler gaben einen guten Überblick über das was bislang geschah und was noch geschehen muss um das Thema aufzuarbeiten und dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder passiert.

Den Abschluss des Tages bildete die Debatte zum Zukunftskongress. Gemeinsam mit dem Genossen Klaus Lederer und dem Genossen Stefan Hartmann habe ich zu diesem Tagesordnungspunkt ein umfangreiches Papier eingereicht. Ich will das jetzt nicht alles wiederholen. Neben der methodischen Kritik, auf die im Papier umfassend eingegangen wird, will ich auf die in meinen Augen geplante unterkomplexe Themensetzung des Zukunftskongresses kurz eingehen. Der Kongress soll sich an fünf Themensäulen orientieren. Wenn aber unter Thema 4  mit dem Titel „Produktion der Zukunft“ nicht einmal das Thema Veränderung der Produktionsprozesse durch die Digitalisierung aufgeführt wird, dann glaube ich werden wir den gesellschaftlichen Aufgaben für eine Linke nicht gerecht. Ein Zukunftskongress muss sich damit m.E. beschäftigen. Er muss fragen, welche Auswirkungen das auf die Gesellschaft insgesamt hat und im speziellen auf die Zukunft der Erwerbsarbeit und die Solidarsysteme. Die Debatte nimmt gerade Fahrt auf. Es gibt Jeremy Rifkins Buch „Die Null-Grenzkosten-Gesellschaft“ und sein Interview im Neuen Deutschland. In der Süddeutschen Zeitung wird darüber debattiert, ob die Ökonomie des Teilens zu einer Totalkommerzialisierung des Lebens führt. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung hat in einem Analyse-Papier das Thema Zukunft der Erwerbsarbeit angeschnitten. Erste Studien zur Anfälligkeit von Jobs durch die zunehmende Digitalisierung liegen vor. Das sind lauter Ansätze über die es sich lohnen würde zu debattieren. Und es gibt m.E. eine weitere Debatte die in diesem Zusammenhang geführt werden muss. Was bedeutet die Digitialisierung für Privatheit und Selbstbestimmung im 21. Jahrhundert? Für die Entwicklung von Alternativen zur kapitalistischen Gesellschaft ist dies eine wichtige Frage. Mehr oder weniger freiwillig geben Menschen täglich Daten preis, die zu Profilen und neuen Angeboten vernetzt werden. Ein Beispiel dafür ist das sog. Wearabel Computing. Was sich zunächst als Erleichterung für den Alltag darstellt, kann sich schnell als Bumerang erweisen, wenn es zum Beispiel um Versicherungen geht. DIE LINKE muss sich mit der Frage beschäftigen, inwieweit Menschen heute noch Privatsphäre besitzen, wie diese gesichert und ggf. wieder hergestellt werden kann. Selbstbestimmtheit und Privatheit sind Voraussetzung um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können, also Entscheidungen die nicht von Algorithmen vorgegeben sind. Um Antworten auf die Frage nach Privatheit und Selbstbestimmung im 21. Jahrhundert geben zu können ist eine Bestandsaufnahme und eine Aussicht auf zukünftige Entwicklungen ebenso erforderlich wie eine Verständigung darüber wie Menschen selbstbestimmt mit ihren Daten umgehen können. Andere Parteien haben das Thema Digitalisierung durchaus schon aufgegriffen. Die SPD beispielsweise hat mit #digtialLeben einen interessanten Diskussionsprozess innerhalb der eigenen Partei angestoßen (so meine Sicht von außen). Unter #freiheit #vernetzt #sichern hat die Grüne Bundestagsfraktion das Thema Bürgerrechte in der digitalen Welt zu einem Schwerpunktthema der Arbeit gemacht. Und wir sollten  die Veränderungen der Produktionsprozesse durch die Digitalisierung der Gesellschaft nicht einmal auf einem Zukunftskongress debattieren? Das war für mich völlig unverständlich. Der Vorstand debattierte durchaus kritisch die vorgelegte Konzeption und es wurde vereinbart die Themen Digitalisierung und Folgen für die Erwerbsarbeit ebenso mit aufzunehmen wie das Thema Selbstbestimmung im 21. Jahrhundert.

Am Sonntag ging es dann mit dem Punkt Finanzen los. Dem Vorstand lagen Eckpunkte für die Finanzplanung vor. Auch der Rechenschaftsbericht wurde ausgeteilt. In den vergangenen Jahren wurde er dem Vorstand immer vor Einreichung an den Bundestagspräsidenten zur Kenntnis gegeben. Aber sei es wie es sei. Aus den Eckpunkten ergaben sich für mich einige Fragen, die ich im Vorstand stellte und die auch beantwortet wurden.  Was sind die erwähnten „nicht zu beeinflussenden Gründe“ bei den Ländern im Rahmen des Länderfinanzausgleichs? Darunter, so wurde gesagt, seien beispielsweise aufgrund bundespolitischer Ereignisse nicht dem Verantwortungsbereich der Länder zuzuordnende Austrittswellen mit erheblich sinkenden Einnahmen zu verstehen. Wie verträgt sich die Forderung nach Befristungen für Stellen im Bereich des Länderfinanzausgleiches mit den politischen Prinzipien der Partei auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten? Das politische Problem, so die Antwort, sei durchaus bekannt. Aber wegen sinkender Einnahmen sei eben über 2017 keine Planungssicherheit zu leisten. In welcher Höhe hat der Jugendverband staatliche Mittel bekommen und in welcher Höhe wird er auf Parteimittel zurückgreifen müssen? Erfreulicherweise konnte an dieser Stelle vom Jugendverband mitgeteilt werden, dass dieser davon ausgehe die Ausfallbürgschaft des Parteivorstandes nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Wer erhält Gelder aus dem Länderfinanzausgleich? Derzeit erhalten aus dem Länderfinanzausgleich -so die Auskunft- sowohl Ost- als auch Westländer Geld. Derzeit wird im Bundesfinanzrat debattiert, ob zukünftig nur die Westländer Kohle bekommen sollen oder auch ein Teil der Ostländer weiter Kohle bekommen soll. Dazu könne Ende des Jahres mehr gesagt werden, wenn der Bundesfinanzrat sich verständigt hat. Dem Parteivorstand lag zu meiner Überraschung kein Grobfinanzplan vor, sondern in den Eckpunkten der Finanzplanung hatte der Bundesgeschäftsführer, nicht der Bundesschatzmeister, Rahmendaten für die Finanzplanung des Parteivorstandes vorgelegt. Angesichts der Debatten vor einem Jahr um den Grobfinanzplan (der damalige Bundesschatzmeister legte am 14 . Oktober 2013 einen Grobfinanzplan vor, der mit den Vorsitzenden nicht abgestimmt war, was diese verärgerte) eine etwas absurde Situation. Vermutlich diente die Nichtvorlage eines Grobfinanzplanes durch den Bundesschatzmeister aber nur dazu, vermeintlich schmutzige Politik und damit eine schmerzhafte Erfahrung eines Vertrauensverlustes zu vermeiden. *Zynismuss off*  Die offiziell im PV vorgetragene Begründung, mensch brauche erst die Verständigung über die Eckdaten bevor der Grobfinanzplan vorgelegt werden kann ist für mich nicht überzeugend, denn der Rahmenansatz für den Finanzplan des PV bezieht sich auf die Eckdaten der Finanzplanung. Da hätte vor allem wegen Transparenz und Mitbestimmung auch der Grobfinanzplan vorgelegt werden können. Die Frage, wann der Finanzplan mit den Zusammenschlüssen debattiert werde, wurde mit dem konkreten Datum 15. November beantwortet. Dort -so die Antwort auf eine weitere Frage- werden auch die Finanzen für die Zusammenschlüsse beraten. Dort, nach dem Treffen und natürlich auch schon jetzt könne die Anmeldung für den finanziellen Bedarf der Zusammenschlüsse und ihre externen Publikationen stattfinden. Die Frage wie die PV-Mitglieder auf den Finanzplan, zum Beispiel mit Änderungsanträgen, Einfluss nehmen können wurde sinngemäße wie folgt beantwortet: Sobald der Bundesgeschäftsführer den Grobfinanzplan beim GfPV eingereicht hat, können die PV-Mitglieder konkrete Änderungsanträge stellen. Die daraufhin von mir gestellte Frage, weshalb der Bundesgeschäftsführer einen Grobfinanzplan in den GfPV einreiche und nicht der Bundesschatzmeister wurde nicht wirklich beantwortet.

Weiter ging es am Sonntag mit den noch vorhandenen Anträgen vom Berliner Parteitag und hier freute ich mich besonders auf die Debatte zu dem auch von mir mit eingereichten Antrag zum Wahlrecht. Der Parteivorstand debattierte zunächst über das Verfahren, da es den Vorschlag gab, die einzelnen Punkte abzustimmen. Mein Vorschlag bestand darin, den Antrag in der Sache nicht abzustimmen, sondern in weiteren Gremien und an anderen Orten weiter zu debattieren. Dieser Antrag wurde leider abgelehnt. Wieder eine Chance vertan, inhaltlich über wichtige Themen der Demokratie zu reden. Danach ging es im Hauruck-Verfahren (Eine Fürrede, Eine Gegenrede) in die einzelnen Punkte. Besonders absurd war dann folgendes: Die Abschaffung der Altersgrenzen (Wahlrecht ab Null) wurde mit 13:12 abgelehnt, ohne das nur ein einziges Gegenargument gefallen wäre. Was für eine Farce! Auch weiterführende grundlegende Reformüberlegungen wie die Ersetzung des Zwei-Stimmen-Wahlrechts entsprechend des Vorschlages im Antrag, die Brechung des Parteienmonopols bei der Zulassung zu Wahlen und die Forderung nach rein formalen Kriterien bei der Zulassungsentscheidung zu Wahlantritten wurde abgelehnt. Wieder eine vertane Chance für DIE LINKE, sich als Partei der Demokratisierung zu profilieren.

Der Parteivorstand debattierte eine Vorlage zur Einrichtung von Arbeitsgruppen, die Reformalternativen erarbeiten soll. Es gab einige Unklarheiten über den Sinn und Zweck der Arbeitsgruppen. Besonders putzig ist die Begründung, in den Arbeitsgruppen soll umfassend diskutiert und eine solche umfassende Diskussion für den Parteivorstand vorbereitet werden, wenn sie unmittelbar nach der Behandlung des Wahlrechtsantrages vorgetragen wird. Da war dieses Anliegen ja gerade abgelehnt worden. Der Parteivorstand richtete trotzdem Arbeitsgruppen zu Reformalternativen ein. Eigentlich hatte ich vor, in der Arbeitsgruppe Demokratie mitzuarbeiten. Dort hätte ja auch die Debatte zum Wahlrecht prima reingepasst. Aber nachdem abgelehnt worden ist über das Thema Wahlrecht dort zu reden und auch sonst mein Eindruck ist, das Thema Demokratie wird zwar immer benannt aber der Wille zur wirklichen Bearbeitung des Themas fehlt, habe ich mich entschieden die Arbeitsgruppe einfach arbeiten zu lassen.

Der Sonntag endete  mit der Behandlung weiterer Vorlagen. Darunter befanden sich die Vorlagen für eine Feministischen Offensive in der Parteientwicklung, ein Antrag zu TTIP und CETA und zum G7-Gipfel.

Der Parteivorstand ist jetzt vorbei und ich mach dann mal Wochenende.

14 Replies to “Parteivorstandssitzung III/3”

  1. die mehrheit hätte ja ein argument bringen können, mit dem mensch sich auseinandersetzen kann. hat sie aber nicht. andré hahn vermutet, die eltern würden das wahlrecht dann ausüben. das ist falsch, weil das wahlrecht nicht übertragbar ist. denkbar wäre eine variante, bei der menschen unter 18/16 sich ins wahlregister eintragen (höchstpersönlich), wenn sie sich bereit fühlen zu wählen. wer ein wahlrecht ab null ablehnt, muss erklären warum menschen wählen können sollen, bei denen das gericht eine betreuung in allen angelegenheiten angeordnet hat. das institut für menschenrechte argumentiert in diesem fall, es komme auf die einsichtsfähigkeit nicht an. wieso dann bei menschen unter 16/18? und wenn es auf die einsichtsfähigkeit ankommen soll, wer kontrolliert das? wäre es dann nicht konsequent einen „einsichtstest“ oder ähnliches für alle wahlberechtigten einzufordern?

  2. Hallo Halina,
    die Sache mit dem Wahlregister würde eine zusätzliche Hürde darstellen. Etwas ähnliches gibt es in den USA, mit tendenziell abschreckender Wirkung (siehe v.a. die Wahl 2000). Auch die rechtsautoritäre Orban-Regierung in Ungarn hat eine solche Registrierung eingeführt.
    Linke sollten so etwas grundsätzlich ablehnen.

  3. @linksman: ich habe ja gar nicht gesagt, dass die linke das fordern soll. ich habe lediglich eine idee, wie das für unter 16/18jährige praktikabel gemacht werden könnte (nur für die wäre das eintragen ins wahlregister) erwähnt. mich würde in der debatte einfach mal interessieren, welche gegenargumente es gibt und was -unabhängig von der wahlregisterfrage- gegen meine angedeuteten pro argumente vorzubringen ist.

  4. Halina,
    eine Anwältin sollte eigentlich aus dem FF Argumente aufzählen können warum Kinder und Jugendliche noch nicht fertig, und damit auch wenig in der Lage sind eine (gescheite) Wahl zu treffen. Willst du Kinder in Zukunft auch strafmündig machen? Willst du das Jugendstrafrecht kippen? Warum sollte ein vierzehnjähriger Beispielsweise in der Lage sein zu Wählen, gleichzeitig aber nicht in der Lage sein strafrechtlich sein tun oder lassen (abschließend) zu überdenken?
    Und warum sollte Eltern in diesem Staate einmal mehr ihre Erziehungsgewalt oder Weisungsbefugnis über ihre Sprösslinge abgesprochen bekommen?
    Das sind nur zwei Dinge die man anführen könnte. Kannst du als Kinderlose vielleicht nicht nachvollziehen, aber zumindest der erste Teil sollte dich als Anwältin beschäftigen.

  5. @kl: das sind doch mal wenigstens argumente, mit denen mensch sich auseinandersetzen kann :-). ich wünschte, die schweigende mehrheit im pv hätte nur eines davon gebracht. aber die schwieg. leider.

    mein ausgangspunkt beim wahlrecht null ist das, was das institut für menschenrechte in bezug auf den ausschluss vom wahlrecht für diejenigen, die nach richterlichem beschluss unter betreuung in allen (!!!) angelegenheiten stehen, kritisiert. das wahlrecht dürfe nicht von einer einsichtsfähigkeit abhängig gemacht werden, es stehe dem stastsbürger qua staatsbürgerschaft zu. richtiger einwänd wäre jetzt: du bist doch auch gegen die abhängigkeit des wahlrechts von staatsbürgerschaft. richtig. ich finde das wahlrecht steht einem menschen da zu, wo er seinen/ihren lebensmittelpunkt hat. weil er/sie mensch ist. die folgen, wenn auf die einsichtsfähigkeit abgestellt wird, habe ich im kommentar zu @linksman deutlich gemacht.

    dem nicht ganz von der hand zu weisenden einwand, wenn auch standardgegenargument, zum strafrecht -konkret jugendstrafrecht- würde ich wie folgt begegnen: ich weiß sehr wohl, warum 6/7jährige etc. im regelfall nicht einsichtsfähig sind. aber darauf kommt es ja gerade nicht an .beim strafrecht kommt es hingegen gerade auf die einsichtsfähigkeit an. ich muss erkennen können, dass ich etwas nicht erlaubtes tue. zusätzlich kommt hinzu, das ich dem strafrecht per se unterworfen werde, es gibt keine möglichkeit sich ihm zu entziehen (nur die möglichkeit nicht erwischt zu werden). das ist ja gerade beim wahlalter null anders. ich kann mich entscheiden, ob ich mir eine meinung in form einer wahlteilnahme bilden will oder nicht. natürlich lassen sich auch gegen diese argumente wieder gegenargumente finden. ein weiteres gegenargument wäre zum beispiel die fehlende geschäftsfähigkeit. das mit der aufgabe von erziehung habe ich nicht wirklich verstanden als argument. entweder das kind will wählen oder nicht gut ist.

    am ende muss mensch halt eine abwägung machen. meine würde so aussehen, dass ich wegen der stringent durchzuhaltenden argumentation mit „auf die einsichtsfähigkeit darf es beim wahlrecht nicht ankommen“ in bezug auf menschen die per richterlichem beschluss unter betreuung in allen angelegenheiten stehen, eben auch für wahlalter null bin. denn wenn es doch auf die einsichtsfähigkeit ankommt, bin ich bei der frage wie ich die einsichtsfähigkeit feststellen soll, bei wem ich sie in bezug auf wahlen feststellen muss und warum dies per se den unter 16/18jährigen abgesprochen wird.

    aber ehrlich gesagt: die abschaffung des zwei-stimmen-wahlrechts und ersetzung durch ein einstimmenverhältniswahlrecht mit veränderungsmöglichkeit der liste ist mir ein viel größeres anliegen und eine echte herzensangelegenheit.

    danke aber schon mal bis hierher für die anregende diskussion. die ist deutlich erkenntnisreicher und interessanter als im pv. naja, dort gab es ja auch eine diskussion durch schweigen.

  6. natürlich bin ich der ansicht das staatsangehörigkeit keine vorraussetzung für wahlfähigkeit sein sollte.
    das mit dem strafrecht ist ein pseudoargument. ob strafrechtlich verfolgbar oder nicht, das ergebnis bleibt immer das selbe. minderjährige werden nicht strafrechtlich verfolgt und strafmündige erhalten einen bonus wenn sie und ihre anwälte sich nicht zu dämlich anstellen und das gutachten entsprechend ausfällt. das kann einem gefallen oder nicht, ändert aber nichts an der praxis.
    was die aberkennung einer „wahlmündigkeit“ bei betreuung betrifft, halte ich dies erstens nur in wenigen fällen zahlenmäßig für bedeutsam und würde soetwas zweitens schon auf grund deutscher geschichte für nicht erstrebenswert halten. das mag technisch klingen und eventuell auch, in bezug auf das wahlrecht ab null., inkonsequent, aber es gibt immer abwägungen. ich muss dir ehrlich sagen, dass mich heute schon die kika nachrichten aufregen und ich wenig verständnis dafür habe wie dort bereits versucht wird kinder im sinne des mainstreams zu beeinflussen. da schreckt man auch nicht vor schuldzuweisungen zum ukrainekonflikt zurück und schürt damit russenhass. noch weniger verständnis hätte ich aber für wahlkampf um kinder. da sei gott vor, auch wenn ich nicht an ihn glaube.
    manchmal hilft auch einfach das hirn einzuschalten hlina.
    entschuldige die deutlichkeit, ich glaube du brauchst das.

  7. @kl: schade, das du in den letzten beiden sätzen wieder in altbekannte muster abgleitest. da macht es dann leider keinen sinn weiter zu diskutieren. ich bedauere das außerordentlich, denn ich fand die diskussion bis hierher ziemlich interessant und anregend. meine position -es kommt auf einsichtsfähigkeit nicht an- konsequent durchzuziehen hat genauso schwachstellen wie deine, die das nicht konsequent durchziehen will. mensch kann das so oder so sehen. doch die jeweils andere position einfach abzuqualifizieren, ist kein diskussionsstil. argumente aufnehmen und abwägen wäre einer. (die gefahr mit/für/um kinder wahlkampf zu machen ist zum beispiel eine reale gefahr für die mensch lösungen finden müsste, die ich noch nicht habe). aber auf einem niveau von beschimpfungen und herabwürdigungen werde ich nicht diskutieren. tut mir leid. und noch mal: wirklich schade.

  8. siehste das trifft mich nun und ich gebe es zu, es war unfair. bitte um entschuldigung.

  9. Wahlrecht null ist ein genauso wenig durchdachter verbalradikaler vorschlag aus der huefte wie bgf, freigabe harter drogen uvm.

  10. findest du die aufgeführten argumente in den kommentaren aus der hüfte? was spricht denn aus deiner sicht dagegen?

  11. Mir sind „verbalradikale“ Vorschläge lieber als eine offensichtliche Oppositionsallergie der „Genossen“ in Potsdam.

  12. @kl: wieso wird zensiert? und warum sollte es zensur sein, wenn ich mal nichts freischalte? kann ja sein, es wird sich nicht an die regeln gehalten 🙂
    nur im konkreten ist auch alles freigeschaltet worden. hab halt nur eine weile hier nicht reingeschaut. soll vorkommen, weil ich noch anderes zu tun habe.
    und weil ich auch noch anderes zu tun habe, habe ich keine lust & zeit mich ständig damit auseinanderzusetzen das du wahlweise beschimpfst, herabsetzt oder unterstellst. du kannst da gern zensur schreien, aber ich glaub du machst mal ne runde pause.

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