Unaufgeregt

Bei der Landtagswahl 2014 in Brandenburg hat die dortige LINKE 18,6% der Zweitstimmen erreicht, das sind 183.178 Wähler/innen. Im Jahr 2009 waren es noch 27,2% der Zweitstimmen und damit 377.112 Wähler/innen. Trotz alledem oder gerade deswegen waren die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und LINKE unaufgeregt. Die Genossen/innen in Brandenburg müssen nun zunächst entscheiden, ob es taktisch oder strategisch klug ist, angesichts der Verluste bei der Landtagswahl 2014 erneut in eine Koalition einzutreten. Es ist Sache der Genossen/innen in Brandenburg das zu entscheiden. Im Jahr 2006 als es um die Frage ging, ob es in Berlin eine Neuauflage von Rot-Rot ging habe ich mich bei der Frage, ob Koalitionsverhandlungen aufgenommen werden sollen, enthalten. Zuvor hatte ich Sondierungsgespräche abgelehnt.

Nun liegt der Koalitionsvertrag auf dem Tisch und ich habe ihn mir in der Rechts- und Innenpolitik, der Netzpolitik und der Präambel einmal angesehen.

In der Präambel ist von den Zukunftsaufgaben die Rede, die „nicht zuletzt die vielfältigen Folgen des demografischen Umbruchs unserer Gesellschaft“ betreffen.  Ich will gar nicht urteilen, ob es einen demografischen Umbruch gibt. Es erstaunte mich eher, warum die Umwälzung der Produktionsweise und der Gesellschaft durch die Digtilisierung beim Thema Zukunftsaufgaben nicht genannt wird. Stutzig wurde ich bei den politischen Prioritätensetzungen, denn dort heißt es: „Mit einer Sicherheitsoffensive werden wir energisch daruf hinwirken, vor allem die organisierte Kriminalität in Brandenburg zurückdrängen.“ Die sog. organisierte Krimininalität war schon immer eine gute Begründung für jede Regierung um Grundrechte einzuschränken.

Auf Seite 21 finden sich unter dem Stichpunkt Wirtschaft und Energie Ausführungen zu Industrie 4.0 und Arbeit 4.0. Die überwiegend kleinen Industrieunternehmen sollen durch ein „Netzwerk an entsprechend qualifizierten Unterstützungsangeboten“ unterstützt werden. 

Ab Seite 36 geht es um „Kommunales, Sicherheit, Justiz“. Mit der erwähnten Kreisgebietsreform kenne ich mich nicht aus. Ich kann an der Stelle nur sagen, eine gewisse Skepsis soweit es um Vergrößerung von Verwaltungsstrukturen geht ist bei mir vorhanden. Warum „die Altersgrenze für die Wählbarkeit von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten“ angehoben werden soll, habe ich nicht verstanden. Was sind die Gründe dafür und ab welchem Alter darf mensch denn Bürgermeister/in oder Landrätin bzw. Landrat werden? Auf den ersten Blick richtig ist der Satz, strafrechtliche Sanktionen allein seien nicht geeignet gesellschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Auf den zweiten Blick wird es schwieriger mit diesem Satz. Denn die Idee, mittels Strafrecht gesellschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken scheint mir ein wenig zu kurz gegriffen zu sein und dem gängigen, eher konservativen, Reaktionsmuster zu entsprechen: Gibt es ein gesellschaftliches Problem, soll es auch das Strafrecht lösen. Gesellschaftlichen Fehlentwicklungen muss aber in der Gesellschaft entgegengewirkt werden. Das Strafrecht hat die Aufgabe strafbares Verhalten zu sanktionieren oder vor der Begehung von Straftaten abzuschrecken. Letzteres jedenfalls ist eine von mehreren Begründungen der Existenz des Strafrechts.  Viele gesellschaftliche Konflikte und Fehlentwicklungen lassen sich unterhalb des Strafrechts lösen. Nebulös, aber nichts gutes erahnend ist die Formulierung: „Die Koalition wird das Polizeigesetz für eine noch wirksamere Bekämpfung von Straftaten fortentwickeln.“. Das riecht nach mehr Eingriffsbefugnissen für die Polizei, ohne das auch nur andeutungsweise klar wird, welche Befugnisse angeblich nicht ausreichen um Straftaten wirksam zu bekämpfen. Möglicherweise ist dies aber die Einflugschneise für die Beibehaltung des präventiven Einsaztes der Videoüberwachung, die evaluiert werden soll. Zeige die Evaluierung die Wirksamkeit der Maßnahme, werde sie verstetigt. Ein bürgerrechtliches Ruhmesblatt sieht anders aus. Der einzige zum Verfassungsschutz auffindbare Satz bescheinigt diesem dann, dass er einen wichtigen Beitrag gegen Rechtsextremismus leiste. Der Satz lautet: „Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des brandenburgischen Verfasssungsschutzes leisten dazu einen wichtigen Beitrag“. Unter „dazu“ kann nach der Einordnung des Satzes nur die Bekämpfung des Rechtsextremismus meinen. Wo früher also die Forderung nach Abschaffung des Verfassungsschutzes  stand, wird ihm heute bescheinigt er leiste einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Aha. Da bleibt nur noch ein ratloses Kopfschütteln zurück. Vielleicht hätte mensch an dieser Stelle einfach mal nach Thüringen schauen sollen, die scheinen bei den Sondierungen wenigstens an diesem Punkt deutlich weiter zu sein. Warum erklärt werden muss, dass die Abschiebehaft in bestimmten Fällen ein „notwendiges Instrument“ sei, bleibt mir unverständlich. Der Satz ist überflüssig und falsch. Erfreulich ist die Einrichtung eines Fonds aus Geldstrafen und Geldbußen um Opfer von Straftaten besser zu unterstützen. Ich habe diese Passage so gelesen, dass hier ein sog. Sammelfonds entstehen soll über dessen Verteilung ein Gremium entscheidet und dieser Sammelfonds die Einzelzuweisung von Richter/innen ersetzt. Problematisch ist der Satz: „Strafvollzug soll Bürgerinnen und Bürger schützen und deswegen Resozialisierung fördern.“ Hier wird leider eine falsche Prioritätensetzung vorgenommen, die durch das Wörtchen „deswegen“ auch noch sehr deutlich untersetzt wird. Die Priorität heißt: Erst Sicherheit, dann Resozialisierung. Umgedreht wird aber ein Schuh draus. Die Freiheitsstrafe ist die Strafe. Der Strafvollzug selbst soll der Resozialisierung dienen und deshalb Bürgerinnen und Bürger schützen. Mit der im Koalitionsvertrag vorgenommenen anderen Prioritätensetzung wird es gerade in Einzelfällen zuerst um die Sicherheit und dann um die Resozialisierung gehen. Schade. Das in Brandenburg geltende Justizvollzugsgesetz hat eher ein Signal Richtung Liberalisierung gesetzt. Gefreut hätte ich mich, wenn es eine Vereinbarung gegeben hätte im Hinblick auf Nebenverdienste von Richterinnen und Richtern eine Evaluierung der bestehenden Regelungen vorzunehmen. Im Hinblick auf die SED-Opferrente hätte ich mir gewünscht, das eine Bundesratsinitiative gestartet wird, die ungefähr diesen Anforderungen entspricht. Ich glaube nicht, dass dies ein besonders strittiger Punkt gewesen wäre.

Unter dem Punkt Infrastruktur fehlt jeglicher Hinweis auf den notwendigen Breitbandausbau um jeder und jedem einen Zugang zum Internet zu ermöglichen. Im Bereich der Öffentlichen Verwaltung steht nichts zum Einsatz Freier Software. Bedauerlich. So werden statt der kleinen und mittleren Unternehmen aus der Region weiter die großen Konzerne an den zu kaufenden Lizenzen verdienen. Dafür findet sich im Punkt Medien und Rundfunk der Hinweis, die Online-Redaktion in der Staatskanzlei werde aufgestockt. Wow. Interessant scheint mir zu sein, dass unter dem Punkt Medien und Rundfunk erklärt wird, Brandenburg stimme einer Vergabe der 700-MHz-Frequenzen nur dann zu, wenn die für den Breitbandausbau und der Digitalisierung dienenden Einnahmen jeweils zur Häfte auf Bund und Länder entfallen. Auf Seite 65 geht es dann um Netzpolitik. Zwischendurch kommt allerdings ein Absatz zur Filmförderung. Das Thema Breitbandausbau taucht wieder auf, der Zugang zum Netz sei ein Bürgerrecht und das solle mit 54 Millionen EUR aus europäischen Mitteln finanziell unterstützt werden. Wenn ich das richtig sehe, wird es keine eigenen Landesmittel dafür geben. Zu begrüßen ist die Unterstützung Brandenburgs für eine Breitband-Universaldienstverpflichtung im Telekommunikationsgesetz. Gleiches gilt für das Einsetzen für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität. Warum allerdings keine Aufhebung der Störerhaftung gefordert wird, wo doch die Pilotprojekte kostenloses W-LAN-Netz Berlin und Potsdam unterstützt werden, bleibt unerklärlich. Im Bereich Netzpolitik wird weiter formuliert, dass im Bildungs- und Hochschulbereich freie Medien und Software genutzt werden soll. Es soll Modellprojekte zur Schaffung offener und freier Lehr- und Lerninhalte geben. Soweit so gut. Leider findet sich aber keine Verabredung, sich für eine allgemeine Wissenschaftsschranke im Urheberrecht zum Beispiel im Rahmen einer Bundesratsinitiative einzusetzen.

Ganz am Ende will ich noch auf einen Satz auf Seite 68 hinweisen. Hier wird, wie in allen Koalitionsverträgen, formuliert: „Die Koalitionspartner verpflichten sich, im Landtag und in seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen.“. Das ich mir insoweit ein anderes Modell wünsche, habe ich hier schon mal aufgeschrieben. Tatsächlich ist die Zeit wohl aber noch nicht mal reif für eine ernsthafte Debatte darüber. Ob dies der parlamentarischen Demokratie nützt, da habe ich meine Zweifel.

Am Ende ist auch der Koalitionsvertrag ein weitgehend unaufgeregtes Dokument. Der Bereich der Rechts- und Innenpolitik überzeugt mich nicht, der Bereich der Netzpolitik ist etwas besser als der zu Rechts- und Innenpolitik. Die Frage ist, ob ein unaufgeregtes Dokument für eine linke Partei reicht um erneut zu einer Rot-Roten Koalition „ja“ zu sagen. Die Genossen/innen in Brandenburg werden es entscheiden (müssen).

13 Replies to “Unaufgeregt”

  1. Bei der Anhebung der Altersgrenze für die Wählbarkeit von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten dürfte die obere Altersgrenze gemeint sein.

  2. @martin: oh danke für den hinweis. aber auch dann wäre es gut irgendwie zu erklären, warum und weshalb.

  3. wieso und weshalb ergibt sich denke ich aus der EU Antidiskriminierungsrichtlinie von 2009. Wird Zeit diese umzusetzen.

    Ansonsten stimme ich vieler deiner Kritikpunkte zu.

  4. Bezeichnend ist, dass die Ressortverteilung erst nach dem Mitgliederentscheid ausbaldowert wird. Die Parteiaristokratie lässt also huldvoll über halbe Sachen abstimmen.

  5. bei der abstimmung geht es ja um den koalitionsvertrag und nicht ums personal. für wähler und basis wird es egal sein wer fürs nächste wahldebakel verantwortlich zeichnet.

  6. Der satz ueber den vs erinnert an die sed-„erfolgsmeldungen“ ueber die ddr-produktion in den spaeten achtziger jahren…

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