Intertemporale Freiheitssicherung – Verpflichtung ohne Durchsetzungsperspektive

Als ich den Beschluss des BVerfG zu einer Verfassungsbeschwerde mit  dem die fehlende Einführung eines Tempolimits gerügt wird las, erinnerte ich mich an einen Schlager (?) aus meiner Kindheit: Freu Dich bloß nicht zu früh. Gefreut hatte ich mich nämlich über die Entscheidung des BVerfG zum Klimaschutz mit der Formulierung zu den intertemporalen Freiheitsrechten. In den Leitsätzen formulierte das BVerfG damals: „Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Continue Reading →