Im Jahr 2012 hatte ich mich in der Kritischen  Vierteljahresschriff für Gesetzgebung und Rechtsprechung (KritV) mit der Frage beschäftigt, ob die Verweigerung eines Internetzugangs im Strafvollzug rechtmäßig ist. Im Ergebnis stellte ich damals fest: „Eine generelle Verweigerung des Zugangs zum Internet für Strafgefangene ist rechtswidrig. Eine gesetzliche Einschränkung, d.h. eine rechtliche Grundlage für die Verweigerung eines solchen Anspruches, existierte im StVollzG (Bund) und in den bereits verabschiedeten Ländergesetzen nicht. Lediglich der Musterentwurf hat sich des Problems angenommen. Die vollständige Verweigerung eines Internetzugangs kann auch nicht aus der Sorge um die Sicherheit und Ordnung der Anstalt hergeleitet werden. Darüber hinaus sind alle vermeintlichen Gefahren ebenfalls in anderen Kommunikations- und Informationsmitteln vorhanden, ohne dass der Zugang zu diesen völlig ausgeschlossen ist. Schließlich wirkt eine generelle Verweigerung eines Internetzugangs kontraproduktiv hinsichtlich des Ziels der Resozialisierung.“

Wie komme ich auf sowas? Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen zu Recht darauf abgestellt, dass der Strafvollzug vom grundsätzlichen…

Dieser Frage habe ich mich in einem Aufsatz der Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtsprechung gewidmet. Schon deshalb (aber auch sonst) lohnt sich der Kauf ;-).

Die Antwort werde ich natürlich nicht verraten, sonst kauft sich ja keine/r die Zeitschrift. Gereizt hat mich das Thema vor dem Hintergrund, dass mittlerweile die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Strafvollzuges auf die Länder übergegangen ist und auf der anderen Seite mittlerweile der Zugang zum Internet in der Welt außerhalb des Strafvollzuges de facto zum Alltag gehört. Wie ist das also mit dem Resozialisierungsgrundsatz und „der Sicherheit und Ordnung der Anstalt„?

Das Thema selbst spielt bislang -so  mein Eindruck- weder in den Debatten um Strafvollzug noch in netzpolitischen Zusammenhängen eine Rolle. Eine durchaus kontroverse Diskussion ist es allemal wert.