Das neue Wahlrecht ist nicht wirklich nachvollziehbar. Das ist keine Neuigkeit. Ich habe hier schon mal versucht ungefähr zu beschreiben, wie die Umrechnung von Prozenten in Mandate funktioniert.

Auf der Seite des Bundeswahlleiters befindet sich nun eine schöne Datei anhand derer die Umwandlung nachvollzogen werden kann. Und da kommt es dann zu einigen Aha-Effekten.

Unter 8.1.1. findet sich der erste Schritt, nämlich wieviel Mandate stehen einem Bundesland anhand der Bevölkerungszahl zu. Danach stünden zum Beispiel dem Land Berlin 24 Bundestagsmandate zu und dem Land Bayern 92 Mandate.

Im nächsten Schritt, zu finden unter 8.1.2. werden diese den Bundesländern zustehenden Mandate an die einzelnen Parteien entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses verteilt. In Berlin würde das so aussehen: 8 Sitze für die CDU, 5 Sitze für DIE LINKE,  7 Sitze für die SPD und 4 Sitze für die Grünen. In Bayern würden 56 Sitze an die CSU fallen, 23 an die SPD, 9 an…

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Die Bundesrepublik ist ein Land ohne verfassungsgemäßes Wahlrecht und Schuld hat die Koaltion aus Union und FDP.

Die Verfassungsbeschwerde von mehr als 3.000 Bürger/innen (darunter auch ich), koordiniert durch Mehr Demokratie e.V. hat damit Erfolg gehabt. Doch was hat das Bundesverfassungsgericht nun im Detail entschieden und was folgt daraus?

Fangen wir mal mit dem Wahlrecht in Deutschland an sich an. Das Wahlrecht ist eine Verbindung von Personen- und Verhältniswahl. Jede/r Wähler/in hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wird eine Person gewählt, mit der zweiten Stimme eine Partei. Entgegen des Wortlautes ist für die Sitzverteilung im Bundestag die zweite Stimme die entscheidende Stimme. Die erste Stimme hat im Grundsatz keine Auswirkung auf die den Parteien zustehenden Mandate. Die Ausnahme ist, wenn eine Partei mehr Direktmandate hat als ihr Mandate nach den Zweitstimmen zustehen. In diesem Fall wird von Überhangmandaten gesprochen. Ein Wechsel im Zuteilungsverfahren der Mandate erfolgte durch die…

Das Bundesverfassungsgericht wird morgen über das im November 2011 vom Bundestag beschlossene Wahlrecht zur Bundestagswahl entscheiden. Die Neuregelung sieht -vereinfacht gesagt- wie folgt aus:

1) Es werden die Sitze für das jeweilige Bundesland anhand der Wähler/innenanzahl ermittelt, also die Bundestagssitze die auf das Land X oder das Land Y entfallen.

2) Nachdem klar ist, wieviel Sitze das Land X oder das Land Y im Bundestag hat, werden diese Sitze auf die jeweiligen Parteien aufgeteilt.

3) Im Verfahren der sog. Reststimmenverwertung werden weitere Mandate auf die Parteien aufgeteilt. Maßstab ist hier das Bundesgebiet.

Im Prinzip findet also ein Verfahrenswechsel in der Verteilung der Mandate statt. Bislang galt:   Zuerst die Mandate für die Partei, dann für das Bundesland. Jetzt gilt: Erst die Mandate für das Bundesland (abhängig von der Wähler/innen-Anzahl) und dann die Mandate für die Partei.

Ich selbst habe mich als Klägerin an der Bürgerklage von Mehr…

… traf sich gestern beim Bundesverfassungsgericht um über das von der Koalitionsmehrheit verabschiedete Wahlrecht zu verhandeln. Unsere kleine Wahlrechtsfamilie deshalb, weil mittlerweile jeder der Beteiligten jeden kennt und so auch inhaltlich wenig Überraschendes geboten wurde. Unsere kleine Wahlrechtsfamilie meint neben mir 😉 die Abgeordneten Krings, Ruppert, Wiefelspütz und Beck. Unsere kleine Wahlrechtsfamilie meint die Sachverständigen Lang, Schorkopf, Sacksofsky, Grzezsick, Meyer und Pukelsheim sowie die Vertreter_innen von Mehr Demokratie e.V. die sowohl an der Anhörung zum Wahlrecht im Deutschen Bundestag beteiligt waren, als auch beim Bundesverfassungsgericht in der einen oder anderen Funktion beteiligt waren.

Worum geht es nun eigentlich bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Dem Bundestag lagen, wie ich bereits hier geschrieben habe, Gesetzentwürfe zum Wahlrecht von LINKEN, SPD, Grünen und Koalition vor. Allein mit der Koalitionsmehrheit wurde schließlich der Gesetzentwurf der Koalition beschlossen. Die Fraktionen von Grünen und SPD klagen ebenso gegen das beschlossene Wahlrecht, wie die Partei der Grünen und über 3.000…

Da hat also das Verfassungsgericht von Schleswig-Holstein zum dortigen Wahlrecht verhandelt und eine wenig überraschende Entscheidung getroffen. Es wird vorgezogene Neuwahlen geben und ein neues Landeswahlgesetz muss her. Das es soweit kommt ist diesem Urteil zu verdanken.  Das Verfassungsgericht hat noch ein zweites Urteil gefällt, welches allerdings im Wesentlichen die Ausführungen aus dem ersten Urteil wiederholt. (Das zweite Urteil liest sich übrigens deutlich einfacher, wenn zunächst das erste Urteil gelesen wird.) Wer einen Grundkurs zum Thema Wahlrecht besuchen will, dem sei die Lektüre des ersten Urteils empfohlen.

Das Verfassungsgericht kommt zu dem Ergebnis: „Das geltende Landeswahlgesetz ist aber seinerseits in der mittlerweile eingetretenen politischen Realität in wesentlichen Regelungen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 3 Abs. 5 sowie § 16 LWahlG) nicht mehr mit der Landesverfassung (Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 LV) vereinbar.“ Damit hat das Verfassungsgericht aber gesagt, dass die Auslegung oder Interpretation…