Ein wenig mehr Aufregung als um die Bildung einer Rot-Roten-Landesregierung in Brandenburg gab es in Thüringen um die mögliche Bildung einer Rot-Rot-Grünen Landesregierung. Nachdem ich mich hier mit dem Koalitionsvertrag Brandenburg beschäftigt habe, will ich mich nun dem Koalitionsvertrag von Thüringen zuwenden.

Die Präambel ist außerordentlich lang und enthält viele sinnvolle Aussagen. Zu denken ist hier an: „Thüringen muss ein weltoffenes Land sein, das Menschen willkommen heißt und Zuwanderung als Bereicherung versteht. Flüchtlinge finden in Thüringen eine humanitäre Aufnahme. (…)  Die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses `Rechtsterrorismus und Behördenhandeln` werden wir aufgreifen und zum Maßstab unserer Reformen der Thüringer Sicherheitsarchitektur erheben. So werden wir eine Verfassungsschutzreform umsetzen, die Schluss macht mit einem intransparenten und unzuverlässigen V-Leute-System.“ Jetzt muss das allerdings auch umgesetzt werden. Warum allerdings in der Präambel nicht genannt wird, was nach den Sondierungsergebnissen so herausgestellt wurde, nämlich die Abschaffung des V-Leute-Systems, wird nicht ganz klar. Richtig und wichtig finde ich auch folgende Passage: „… ist die Aufbarbeitung der…

… der vormalige Besitzer (mittlerweile scheint ja die Bundesregierung die CD gekauft zu haben) der CD mit den Daten von Steuersündern wäre Deutscher Staatsbürger, hätte er sich nach § 17 UWG strafbar gemacht. Denn nach bisherigem Kenntnisstand hat er aus Eigennutz (gibt ja schicke Millionen dafür) sich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch Herstellung einer verkörperten Wiedergabe des Geheimnisses unbefugt verschafft.

Der Rechtsstaat kauft nun die aus einer Straftat stammenden Daten ab und verwendet sie um gegen Steuersünder vorzugehen. Das ist ein Skandal – aber in Deutschland wenig überraschend, wo noch jede/r Hartz IV-Empfangende als potentiell verdächtig gilt. Insofern ist das Aufschreien der konservativen Parteien hier nur scheinheilig. Sie wenden das Recht an, wie es ihnen nützt. Kein Aufschrei ist von ihnen zu vernehmen, wenn Hartz IV-Empfangende schikaniert und unter Generalverdacht (Kontoauszüge vorlegen) behandelt werden.

Der Rechtsstaat ist nur ein Rechtsstaat, wenn er mit rechtsstaatlichen Mitteln handelt. Wenn er „um der Sache willen“ das…