Der Sächsische Verfassungsgerichtshof und das Wahlrecht

An dieser Stelle hatte ich mich beschwert, dass bei der einstweiligen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Sachsen zur Teilzulassung der Liste der AfD keine Begründung mitgeliefert wurde. Nun liegt die Begründung des Urteils vor. Im Beitrag aus dem Juli formulierte ich drei Fragen. Im Kern ging es darum, ob eine Listenaufstellung nur in einer -auch fortgesetzten- Versammlung stattfinden darf, wie verbindlich die formalen Voraussetzungen des Wahlrechts sind und ob der Landeswahlausschuss formal gebunden ist. Schließlich ging es auch um die Frage, welche Rechte von wem (Partei oder betroffene Personen) im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden können und in welchem Verhältnis diese Continue Reading →

Die Sache mit den Aufstellungsversammlungen – Teil 2

Ich habe hier bereits über die Sache mit den Aufstellungsversammlungen geschrieben. Es geht in der nunmehr geführten Debatte um die Teilnichtzulassung der Liste der AfD zur Landtagswahl in Sachsen. Auf dem Verfassungsblog haben nunmehr Schönberger/Schönberger einen eigenen Beitrag platziert, der mich zur Replik reizt. 1. Schönberger/Schönberger sehen in der Entscheidung des Landeswahlausschusses eine Überraschung. Im nächsten Schritt argumentieren sie mit den Folgewirkungen der Entscheidung („gravierend“) und argumentieren mit einem möglichen Zweitstimmenergebnis -leider wahrscheinlich- der AfD, welches zu mehr als 18 Sitzen führen würde. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass in diesem Fall Mandate unbesetzt bleiben würden. Schönberger/Schönberger argumentieren mithin Continue Reading →

Die Sache mit den Aufstellungsversammlungen

Mitten in meinem Urlaub (voll ökologisch mit Fahrrad und Zug) stolperte ich über diesen Artikel von Jasper von Altenbockum, indem es um die nur begrenzte Zulassung der AfD zur Landtagswahl in Sachsen ging. Und tatsächlich verschlug es mir die Sprache. Es fängt schon im ersten Absatz an, der einen Formfehler zwar anerkennt aber bagatellisiert und so tut, als sei mit Basisdemokratie notwendigerweise ein solcher Formfehler verbunden. Das stimmt nun bei weitem nicht, wie andere geschichtliche Beispiele (wie das der Piratenpartei) zeigen. Der Hammer ist aber der letzte Absatz: „Im Umgang mit der AfD hat sich, wie sich jetzt auch wieder Continue Reading →