Die Absurdität der hysterisierten Vergesellschaftungsdebatte

Ob ihr mich verarschen wollt, habe ich gefragt.

Es ist tatsächlich erschreckend, wie Ideologie alles überlagert. Die Debatte zu Vergesellschaftung hat hysterische Züge angenommen. Friedrich Merz plant ein Verbots-Gesetz, solange ich dazu keinen Entwurf kenne, bleibt es bei meiner Einschätzung, dass dies rechtlich gar nicht geht. Die Hysterie und Aufgeregtheit der Debatte zeigt sich an zwei Stellen: 1. Enteignung und Vergesellschaftung werden munter durcheinandergeworfen von Befürworter*innen und Gegner*innen, sie schenken sich da nichts. 2. Niemand hat auf dem Schirm, dass SPD und CDU in Berlin mit diesem Gesetz grundsätzlich anerkannt haben, dass Vergesellschaftungen in Berlin möglich sind. Beschlossen wurde das „Rahmengesetz zur Regelung grundsätzlicher Fragen im Zusammenhang mit der Ausübung der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin nach Artikel 15 Grundgesetz“ nach der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der CDU und SPD.

Vielleicht noch mal kurz zur Einordnung: Enteignung ist Eigentümerwechsel gegen Entschädigung, es gibt keine Vorgaben zur Bewirtschaftung des Eigentums. Vergesellschaftung ist auf Grund und Boden, Bodenschätze und Produktionsmittel beschränkt, es muss nicht zwingend ein Eigentümerwechsel stattfinden. Bei Vergesellschaftung ist entscheidend dass eine bestimmte Bewirtschaftung des Eigentums vorgeschrieben wird – Gemeineigentum oder Gemeinwirtschaft. Es muss entschädigt werden. Die Schlussfolgerung (ich wiederhole das gern immer wieder): Es geht nicht um Enteignung von Immobilienkonzernen. Es gibt auch keine Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen. Es gibt die Vergesellschaftung von Grund und Boden mit aufstehenden (Wohn)Immobilien (als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks). Vergesellschaftung geht nur durch Gesetz.

Aber zurück zum Rahmengesetz in Berlin: SPD und CDU haben mit dem Gesetz anerkannt, dass eine Gesetzgebungskompetenz des Landes bei Vergesellschaftungen nach Artikel 15 GG besteht.  Sie sagen also nicht, dass Vergesellschaftungen unzulässig sind. Es geht aber weiter. In § 2 des Rahmengesetzes erkennen CDU und SPD an, dass Vergesellschaftungen dem Gemeinwohl dienen, „insbesondere der Deckung eines allgemeinen Versorgungsinteresses breiter Schichten der Bevölkerung (öffentlicher Bedarf) an Gütern und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.“ Da guckst Du, was?

Nach dem Plenarprotokoll (S. 7838)  kennt der Abgeordnete Herrmann den Unterschied zwischen Enteignung und Vergesellschaftung nicht, womit er nicht allein dasteht, weswegen er behauptet: „Mit der CDU wird es keine Enteignung in dieser Stadt geben.“ Das ist dann doch überraschend, wie sich in der Antwort auf diese Schriftliche Anfrage zeigt. Demnach gab es 2 Enteignungen in 2023 und jeweils 1 Enteignung in 2025 und 2026 (so verstehe ich die Tabelle). Die SPD ging in der zweiten Lesung des Rahmengesetzes noch weiter. Laut dem Plenarprotokoll (S. 8297) wollte die SPD „bald nach rechtlicher Prüfung einen eigenen Gesetzentwurf für die Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz vorlegen und zur breiten öffentlichen Diskussion stellen“. Der Abgeordnete Herrmann erklärte (S. 8299): „Für uns ist daher absolut klar, dass die nach dem Grundgesetz grundsätzlich mögliche Vergesellschaftung stets verhältnismäßig, das heißt geeignet, erforderlich und angemessen sein muss. (…) Vergesellschaftungsziel darf vielmehr nur die Stärkung des Gemeinwohls sein.“

Die Idee hinter dem Rahmengesetz war so dumm wie sie schief gelaufen ist. Mal abgesehen davon, dass ein Rahmengesetz weder sinnvoll noch juristisch nötig ist, war die Absicht, dass dagegen geklagt wird, so auch in der Gesetzesbegründung nachlesbar. Deswegen tritt es erst am 27.03.2028 in Kraft. Nur wer sollte klagen? Die CDU gegen ihr eigenes Gesetz? Sie verfügt über kein Viertel der Abgeordneten, eine abstrakte Normenkontrolle verlangt aber nach § 43 Nr. 1 VerfGHG Berlin genau dieses Quorum. Da haben wohl einige zu viel taktiert. Kommt vor. Damit gibt es aber ein Rahmengesetz zu Vergesellschaftung in Berlin. Vielleicht steckt das mal jemand Friedrich Merz.

Wenn ich mir den ganzen Vorgang anschaue, frage ich mich, ob ich verarscht werden soll. Die SPD beschließt ein Rahmengesetz und wehrt sich jetzt mit Händen und Füßen gegen Vergesellschaftung. Die CDU erkennt Vergesellschaftung als grundsätzlich möglich an, will über ihren Kanzler aber eine Vergesellschaftung verbieten. Und Journalistinnen und Journalisten ignorieren das Vergesellschaftungsrahmengesetz. Nichts, gar nichts ist neu. In der hysterisierten Debatte wird auf der einen Seite so getan, als sie Vergesellschaftung das Allheilmittel zur Lösung des existierenden Mietenproblems. Spoiler: Ist es nicht. Auf der anderen Seite wird die Apokalypse des Untergangs der Stadt mit Bildern aus den verkommenen Wohnhäusern der zu recht gescheiterten DDR garniert.

Während diese Debatte läuft, wird die Debatte verschlafen, wie es eigentlich nach der Wahl angesichts der Haushaltslage weitergehen soll. Um dahin zu kommen hilft es ja vielleicht, wenn die SPD ihren „konkreten Gesetzentwurf für die Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz“ vorlegt, dieser an den Kriterien der CDU für Vergesellschaftung – verhältnismäßig, das heißt geeignet, erforderlich und angemessen – gemessen wird, daraus ein Gesetzentwürf für die Vergesellschaftung von  Grund und Boden mit aufstehenden (Wohn)Immobilien ab einer bestimmten Größe/Lage erarbeitet und dann beschlossen wird. Anschließend entscheidet ein Gericht, denn anders als beim Rahmengesetz ist hier eine Klage sicher.

Und in der Zwischenzeit vergisst Niemand zu atmen.

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