Es hätte möglich sein können. Aber hätte, hätte Fahrradkette. Über die Schritte zur Abschaffung des Leistungsschutzrecht für Presseverleger habe ich bereits an anderer Stelle geschrieben. Wer mag, kann ja noch mal Schritt 1, Schritt 2, Schritt 3, Schritt 4 und Schritt 5 nachlesen.
Donnerstag, 11. Juni 2015, kurz nach 20.00 Uhr (meiner Erinnerung nach). Die Reden zum Gesetzentwurf von LINKE und Grünen zur Abschaffung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger waren gehalten, die Abstimmung fand statt. Der Gesetzentwurf erhielt keine Mehrheit. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gilt also weiterhin. Leider.
Dabei kann sogar aus dem Bericht der Monopolkommission digitale Märkte in Nummer 287 ein Pro zur Aufhebung des LSR gelesen werden. Dort heißt es: „In Deutschland ist ein Leistungsschutzrecht eingeführt worden, das neben die Rechte der Urheber von Presseartikeln tritt. Dadurch haben Verleger bei der Anzeige von durch eine Suchmaschine generierten Textausschnitten die Möglichkeit, eigene Rechte an dieser Anzeige und damit…