Es hätte möglich sein können. Aber hätte, hätte Fahrradkette. Über die Schritte zur Abschaffung des Leistungsschutzrecht für Presseverleger habe ich bereits an anderer Stelle geschrieben. Wer mag, kann ja noch mal Schritt 1, Schritt 2, Schritt 3, Schritt 4 und Schritt 5 nachlesen.

Donnerstag, 11. Juni 2015, kurz nach 20.00 Uhr (meiner Erinnerung nach).  Die Reden zum Gesetzentwurf von LINKE und Grünen zur Abschaffung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger waren gehalten, die Abstimmung fand statt. Der Gesetzentwurf erhielt keine Mehrheit. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gilt also weiterhin. Leider.

Dabei kann sogar aus dem Bericht der Monopolkommission digitale Märkte in Nummer 287 ein Pro zur Aufhebung des LSR gelesen werden. Dort heißt es: „In Deutschland ist ein Leistungsschutzrecht eingeführt worden, das neben die Rechte der Urheber von Presseartikeln tritt. Dadurch haben Verleger bei der Anzeige von durch eine Suchmaschine generierten Textausschnitten die Möglichkeit, eigene Rechte an dieser Anzeige und damit…

Weil  sich am gestrigen Tag in meinem Bundestagsbüro die Ereignisse überschlugen (wegen Tagesordnungsänderungen mussten zwei Reden zu Protokoll geschrieben werden, der Boykott parlamentarischer Arbeit durch die Koalition im Rechtsausschuss musste kritisiert werden) blieb so gut wie keine Zeit in die Timeline von Twitter zu schauen.

Als ich dann doch einmal in die Timeline schauen konnte musste ich feststellen,  dass von @Netz4ktivisten auf eine Meldung verlinkt wurde. In der Meldung heißt es: “ Das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke wird nicht beschränkt. Die SPD-Fraktion scheiterte am Mittwoch im Ausschuss für  Wirtschaft und Technologie mit einem Antrag (17/11145), der das Ziel hatte, das Potenzial von WLAN-Netzen (Wireless Local Area Network – „drahtloses lokales Netzwerk“) für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen. Dazu sollten die Haftungsbeschränkung für sogenannte Access-Provider (Internet-Dienstleister wie  Telefongesellschaften) auch auf andere WLAN-Betreiber erweitert werden. (…) Für den Antrag stimmte nur die  SPD-Fraktion,…

Dank Großbildleinwand im Saal des Bundesparteitages konnte man sehen, ich habe mich beim Programm enthalten.

Nun werde ich gefragt warum? Ich habe einen Alternativen Programmentwurf vorgelegt und im Parteivorstand mehr als 60 Änderungsanträge gestellt. Im Parteivorstand habe ich noch gegen den Programmentwurf gestimmt und zwei Minderheitenvoten veröffentlicht. In der letzten Sitzung des Parteivorstandes gab es aus meiner Sicht sehr sinnvolle Übernahmen und auch der Parteitag hat das Parteiprogramm noch einmal wesentlich verbessert.

Insofern konnte ich meine Position von einem Nein in eine Enthaltung ändern. Eine Zustimmung allerdings war mir ob der bestehenden Grundkritik nicht möglich. Der für mich letztlich entscheidende Hinderungsgrund war die mehrheitlich beschlossene Ablehnung des Antrages, die in der Präambel enthaltene Formel „Freiheit durch Sozialismus“ durch „Freiheit und Sozialismus“ zu ersetzen. Ich finde immer noch, das Leitbild einer solidarischen Gesellschaft ist individuelle Freiheit und sozial gleiche Teilhabe. Das eine folgt nicht aus dem anderen. Eine solidarische Gesellschaft braucht beides.