Bereits hier hatte ich ja darauf hingewiesen, dass die Justizministerin zugesagt hat die Stellungnahme zur Enforcement-Richtlinie (IPRED) dem Rechtsausschuss zukommen zu lassen.  Die Justizministerin hat Wort gehalten und die  Stellungnahme wurde nun dem Rechtsausschuss übersandt. Auf den ersten Blick gibt sie nicht viel her, es bestätigt sich nämlich, dass die Bundesregierung kein Handlungsbedarf zur Überarbeitung der Richtlinie sieht.

Doch wer genauer hinsieht, findet doch die eine oder andere interessante Stelle. In Ziffer 2 wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass hinsichtlich Mittelspersonen im Online-Bereich in jedem Fall Regelungen abzulehnen sind, die auf Einführung von Internetsperren zielen. Soweit so gut. Doch dann kommt folgender Satz: „Problematisch sind außerdem Regelungen zur präventiven Kontrolle von Inhalten.“ Wohlgemerkt „problematisch“ nicht „abzulehnen“ steht da. Auf Seite 4 ist dann im Hinblick auf die stärkere Beteiligung der Vermittler bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen davon die Rede, dass aus deutscher Sicht „derzeit noch nicht“ Schlussfolgerungen gezogen werden sollen. Es erfolgt ein direkter…

Das vergangene Wochenende mit den Protesten gegen ACTA – zu denen auch DIE LINKE aufgerufen hat- machte deutlich, wie schnell und intensiv für ein Thema im Netz mobilisiert werden kann. Das ist gut und richtig so. Wenn Peter Altmaier meint, die Politik habe das Thema verschlafen, liegt er vielleicht für seine Fraktion richtig, nicht jedoch für DIE LINKE. Bereits im Jahr 2009 fragte u.a. meine Fraktionskollegin Petra Sitte nach dem Stand der Verhandlungen zu ACTA. Auf www.http://blog.die-linke.de/digitalelinke/ muss nur das Wort „ACTA“ eingegeben werden um zu sehen, dass wir am Thema dran waren. Auch in den zuständigen Ausschüssen (Unterausschuss Europarecht und Rechtsausschuss) haben wir uns mit dem Thema beschäftigt. Und auch die GUE/NGL im Europaparlament beschäftigte sich mit ACTA.Warum ACTA polarisiert hat Thomas Stadler hier aus meiner Sicht treffend dargestellt.

Das Internet ist im realen Leben der Politiker/innen angekommen heißt es zuweilen nach den Protesten. Doch ob dies wirklich der Fall ist,…

… ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.  Um aber einmal auf die mir von hier (immer noch Bangladesh) etwas falsch laufenden Medienberichterstattung zu entgegnen, will ich darauf hinweisen, dass aus meiner Sicht überhaupt nicht über die Rechtmäßigkeit der Beobachtung von Abgeordneten entschieden wurde. Es wurde lediglich darüber entschieden, ob die Beantwortung einer Kleinen Anfrage rechtmäßig war.

War sie nicht, sagt das Gericht. Das ist gut so. Sinnvoll wäre es aber, wenn das Bundesverfassungsgericht endlich über die Klage der Fraktion DIE LINKE entscheiden würde, die sich explizit gegen die Abgeordnetenüberwachung richtet. Am besten wäre es, wenn das Bundesverfassungsgericht der Klage stattgeben würde und endlich die Überwachung der Abgeordneten einstellt.

Perspektivisch -so zum Glück auch unser Wahlprogramm- gehören Geheimdienste eh abgeschafft. Sie sind nicht demokratisch kontrollierbar.