Gruppen-Rechtsnachfolge
Was passiert eigentlich, wenn sich eine Fraktion auflöst und ihre Rechtsstellung verliert, aus ihr aber eine (oder mehrere) Gruppen hervorgehen? Diese Frage könnte demnächst interessant werden und die Antwort lautet: Es kommt darauf an. 53 AbgG Bund regelt, dass Mitglieder des Bundestages sich zu Fraktionen zusammenschließen können und näheres die Geschäftsordnung des Bundestages regelt. Die Rechtsstellung der Fraktionen wird in § 54 AbgG Bund geregelt. Danach sind Fraktionen rechtsfähige Vereinigungen von Abgeordneten, die klagen und auch verklagt werden können. Aus der Geschichte ist bekannt, dass Bundestagsgruppen ebenfalls klagen und verklagt werden können. Eine Regelung zu Gruppen findet sich aber im Continue Reading →