Zwei Anhörungen an einem Tag, das war auch für mich eine Premiere. Eigentlich hätte ich es mir leicht machen können, denn sowohl die Neuregelung zur Sicherungsverwahrung als auch Netzsperren werden von mir (und der LINKEN) abgelehnt. Doch ich war natürlich auch auf neue Argumente gespannt, wissend das die Koalitionsfraktionen wohl kaum auf die Experten hören würden.

Die Anhörungen im Rechtsausschuß laufen immer so, dass die Sachverständigen ihre Stellungnahmen in 5 Minuten erläutern und dann pro Abgeordnetem die Möglichkeit für zwei Nachfragen besteht. Ob es ein oder zwei Nachfragerunden gibt, richtet sich nach dem Interessse der Abgeordneten.

Erste Anhörung: Neuregelung zur Sicherungsverwahrung

Um hier nicht zu lang zu werden, verweise ich auf die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen, die hier nachgelesen werden können.  Ich will mich hier auf einige aus meiner Sicht interessante Details konzentrieren. Eines dieser Details war die Aussage von Herrn Graf, immerhin Bundesrichter, dass bei Sexualstraftätern eine hohe Rückfallgefahr bestehe.…

Einen Beitrag zur Versachlichung in der Debatte zur Sicherungsverwahrung leistete die Berliner Linksfraktion mit ihrem Fachgespräch. Jenseits medialer Schreckgespenste debattierten der Anstaltsleiter der JVA Tegel Ralph Adam, die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue, der Brandenburgische Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg und der Rechtsanwalt Sebastian Scharmer zur Frage „Wie weiter mit der Sicherungsverwahrung„.

Unaufgeregt verlief die Debatte und ziemlich sachkundig, trotz allem war sie gespickt auch mit politischen Statements. Die Berliner Justizsenatorin beispielsweise geht davon aus, dass das Urteil des EGMR nicht Ende der Sicherungsverwahrung sei, diese aber nunmehr europarechtssicher ausgestaltet werden müsse. Der Brandenburgische Justizminister wiederum sah durch das Urteil die Möglichkeit, die Balance zwischen Rechtsstaat und Sicherheitsinteresse wieder herzustellen, die bislang zu einseitig zu Lasten des Rechtsstaates entwickelt wurde. Bedauerlich sei aber, das über das Rechtsfolgensystem an sich überhaupt nicht debattiert werde, die vorbehaltene Sicherungsverwahrung -wie von der Regierung geplant- sei beispielsweise europarechtlich bedenklich. Sebastian Scharmer wiederum bedauerte, dass in der Bundespolitik nicht angekommen sei,…