Es ist vollbracht :-).

Mehr als 50.000 Personen haben die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung gezeichnet. Allein das ist ein großer Erfolg der Zivilgesellschaft. Dankeschön für Euer Engagement!  Jetzt gilt es den Schwung beizubehalten und ordentlich aktiv zu sein, wenn die öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss ansteht. Nicht nachlassen lautet die Devise, damit -ähnlich wie beim Zugangserschwerungsgesetz- der Druck so groß wird, dass die Politik nicht umhin kommt einzusehen: Vorratsdatenspeicherung ist Mist.

Sollte die Anhörung im Petitionsausschuss nicht vor dem 17. Oktober stattfinden, wäre der nächste Parlamentarische Termin zum Thema Vorratsdatenspeicherung die Enquete Internet und Digitale Gesellschaft, in der die Handlungsempfehlungen der Projektgruppe Datenschutz abzustimmen sind. Dort gibt es einen Text von Bündnis 90/Die Grünen und von der LINKEN. Die Enquete tagt öffentlich und vielleicht findet ja der eine oder die andere Petent/in den Weg zur Enquete.

Zwei Anhörungen an einem Tag, das war auch für mich eine Premiere. Eigentlich hätte ich es mir leicht machen können, denn sowohl die Neuregelung zur Sicherungsverwahrung als auch Netzsperren werden von mir (und der LINKEN) abgelehnt. Doch ich war natürlich auch auf neue Argumente gespannt, wissend das die Koalitionsfraktionen wohl kaum auf die Experten hören würden.

Die Anhörungen im Rechtsausschuß laufen immer so, dass die Sachverständigen ihre Stellungnahmen in 5 Minuten erläutern und dann pro Abgeordnetem die Möglichkeit für zwei Nachfragen besteht. Ob es ein oder zwei Nachfragerunden gibt, richtet sich nach dem Interessse der Abgeordneten.

Erste Anhörung: Neuregelung zur Sicherungsverwahrung

Um hier nicht zu lang zu werden, verweise ich auf die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen, die hier nachgelesen werden können.  Ich will mich hier auf einige aus meiner Sicht interessante Details konzentrieren. Eines dieser Details war die Aussage von Herrn Graf, immerhin Bundesrichter, dass bei Sexualstraftätern eine hohe Rückfallgefahr bestehe.…

Es gibt Menschen die stellen Fragen, schicken sie aber nicht ab. Ich antworte trotzdem 🙂

1. Was hat Sie dazu motiviert, sich in diese Enquete des Deutschen Bundestages berufen zu lassen und welche(s) Ihrer politischen Ziele wollen Sie dort verwirklichen?

Netzpolitik ist eines der zentralen Themenfelder für die Politik in Deutschland. Es geht dabei um die Frage, welchen Stellenwert wir dem Internet für die Entwicklung unserer Gesellschaft einräumen, wie wir die Wahrung individueller Freiheiten sicherstellen und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger im und am Netz gewährleisten können. Aber auch was sich an veränderten Berufsbedingungen ergibt, gilt es zu thematisieren.

2. Haben Sie sich bereits früher mit „Netzpolitik“, beispielsweise mit den Ergebnissen der Vorgänger- Enquete aus den Jahren 1995 – 1998 befasst und wie beurteilen Sie die Tatsache, das die damaligen Empfehlungen, beispielsweise für eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (Gesamtreform, Datenschutzaudit etc.), in den federführenden Ausschüssen nie umgesetzt wurden?

Als neu gewählte Bundestagsabgeordnete beschäftige ich mich nun seit einigen Monaten auch parlamentarisch…

Um die Arbeit im Büro noch zu effektivieren sind wir gestern nach Bernau gefahren und haben dort eine sehr erfolgreiche Klausur durchgeführt.

Unterbrochen wurde sie durch die Mitteilung, dass der Bundespräsident das Zugangserschwerungsgesetz und damit die Internetsperren „freigegeben“ hat. Angesichts der Antwort in der letzten Fragestunde des Bundestages (Antwort ZugErschwG und Rex) wird es ja nun spannend. Die Bundesregierung will das Gesetz eigentlich nicht mehr, müsste jetzt aber handeln und hat bislang nichts getan. Gemeinsam mit meinem Kollegen Jörn Wunderlich habe ich deshalb gestern eine Presseerklärung herausgegeben und weise auch an dieser Stelle noch einmal auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Aufhebung von Zugangsbeschränkungen in Kommunikationsnetzen hin.

Am heutigen Tag dann lies ich das Büro mal unter sich und habe gemeinsam mit meiner Kollegin Dagmar Enkelmann in Bernau mit Betroffenen der Hartz IV-Politik gesprochen und danach individuelle Informationsgespräche durchgeführt.  Es wurde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gefragt…

Dies meinte jedenfalls heute der Bundesrat, denn er beschloss ein Gesetz mit welchem es möglich ist Internetseiten zu sperren. Genannt wir wird es „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsmedien„.  Provider werden verpflichtet den Zugang zu diesbezüglichen Websites zu sperren.

Kinderpornographie ist zu verurteilen und eine der schändlichsten Straftaten. Sie ist in Deutschland strafbar. „Löschen statt Sperren“ forderte die Kritiker, doch auf sie wurde nicht gehört. Hier wird der erste Schritt zur Internetzensur gegangen, schön das wenigstens meine Partei ganz konsequent blieb und über unsere Regierungsbeteiligung in Berlin noch versuchte, einiges zu verhindern.