Mythen über die Berliner Vergesellschaftung
Bevor in Berlin die nächste große Aufregung ausbricht, weil in Sondierungen über Vergesellschaftung gesprochen wird, scheint es mir an der Zeit sich mit ein paar Mythen der Vergesellschaftung auseinanderzusetzen. Niemand will Wohnungskonzerne enteignen. Es sollen auch keine Wohnungskonzerne vergesellschaftet werden. Es geht um die Vergesellschaftung von Grund und Boden. Die aufstehenden Immobilien werden als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks „mitvergesellschaftet“. Es droht keine Vergesellschaftung oder Enteignung von allem und jedem, die Bedingungen für Vergesellschaftung lassen das gar nicht zu. Es ist selbstverständlich eine Entschädigung zu zahlen, die Höhe und Art ist im Gesetz festzulegen. Die Auswirkung der Vergesellschaftung auf das Mietenproblem Continue Reading →