Noch 3 Tage gibt es die Möglichkeit die Petition Beratungs- und Prozesskostenhilfe nicht einschränken mitzuzeichnen. Ich will ausdrücklich dazu auffordern. Warum?

Wenn die Petition das notwendige Quorum erreicht wird sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent/die Petentin wird eingeladen und darf sein/ihr Ansinnen dort vortragen. Das notwendige Quorum beträgt 50.000 Menschen. Die Petition wird dann auch parlamentarisch geprüft.

Ich werbe aber auch aus einem anderen Grund für die Mitzeichnung der Petition. Je mehr Menschen unterschreiben, desto größer wird der Druck für die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses am 13.03. um 12.00 Uhr.  Gegenstand dieser Anhörung ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Prozesskostenhilfe, der Gesetzentwurf des Bundesrates zum gleichen Thema und ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratungshilfe.

Mein Kollege Petermann hat in der vergangenen Sitzungswoche bei der ersten Lesung der vorliegenden Gesetzentwürfe in seiner Rede bereits auf die darin enthaltenen Probleme hingewiesen. In…

Die letzte Chance, das Mietrechtsänderungsgesetz noch zu verhindern, ist gescheitert. Der Bundesrat hat nicht den Vermittlungsausschuss angerufen.

Dass dieses Gesetz jetzt in Kraft treten kann, ist eine Niederlage. Eine Niederlage für Mieterinnen und Mieter, eine Niederlage aber auch für die außerparlamentarischen Initiativen und Bewegungen und ich begreife das auch als persönliche Niederlage. Dabei war genug Zeit, eine ordentliche Kampagne auf die Beine zu stellen, aktiv zu werden. Mit meinen Mitteln habe ich das versucht und muss feststellen: Ich bin gescheitert.

Im November 2011 lag der Referentenentwurf zu diesem Gesetz vor.  Im Mai 2012 beschloss die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Mietrechtsänderungsgesetz.  Im September 2012 fand die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag statt. Im Oktober 2012 fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zu diesem Gesetz statt. Weitgehend ohne öffentliche Berichterstattung oder gar Begleitung außerparlamentarischer Bewegungen und Initiativen. Im Dezember 2012 beschloss der Bundestag mit der Koalitionsmehrheit das Mietrechtsänderungsgesetz. Die…

PKH steht für Prozesskostenhilfe.  Mit der Prozesskostenhilfe soll Menschen mit geringem Einkommen und Transferleistungsbeziehenden der Zugang zu Gerichten ermöglicht werden. Der Idee nach soll die Prozesskostenhilfe der Verwirklichung des Grundsatzes der Rechtsschutz- und Rechtswahrnehmungsgleichheit dienen. Schon jetzt könnte darüber gestritten werden, ob sie das wirklich leistet. Auf keinen Fall leistet das aber der jetzt vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung der Prozesskosten- und Beratungshilfe.

Der Referentenentwurf selbst macht klar, in welche Richtung es gehen soll:  die missbräuchliche Inanspruchnahme von Beratungshilfe und PKH soll verhindert werden und dadurch sollen die kontinuierlich gestiegenen Ausgaben für Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe gesenkt werden. Ein alt bekanntes Muster also. Die Haushalte  werden belastet durch die missbräuchliche Inanspruchnahme von Rechten. Pauschal wird ein Bild gemalt, nachdem finanziell schlechter gestellte Menschen und Transferleistungsbeziehende die Steuerzahler_innen belasten und dem endlich ein Riegel vorgeschoben werden muss. Es liest sich ja auch gut, wenn erklärt wird, die Länderhaushalte sollen dadurch um 64,8 Millionen EUR (PKH) und noch einmal…