Der Petitionsausschuss hat vorhin in öffentlicher Sitzung über die Petition von Johannes Scheller (@DerAuenlaender) beraten. Es geht bei der Petition also um das Thema Netzneutralität.

Aktualität hat das Thema vor allem deshalb noch einmal gewonnen, weil die Bundesregierung mittlerweile einen Entwurf einer Verordnung zur Netzneutralität veröffentlicht hat. Auf dem Blog Digitale Linke hat Jürgen Scheele den Verordnungsentwurf schon einer kritischen Stellungnahme unterzogen.

Aus meiner Sicht gibt es von der Anhörung im Petitionsausschuss zwei interessante Dinge zu berichten.

Erstens wurde erklärt, dass die Verordnung am 14. August im Kabinett besprochen werden soll. Da die Verordnung für ihre Gültigkeit sowohl der Zustimmung des Bundestages als auch des Bundesrates bedarf,  am 22. September aber bereits Neuwahlen stattfinden, dürfte es wohl eher so sein, dass diese Verordnung nur noch theoretisch vor der Bundestagswahl in Kraft treten wird. Zwar hat der Bundestag am 2./3. September noch einmal zwei Sitzungstage, diese sind mit Haushalt und…

Noch 3 Tage gibt es die Möglichkeit die Petition Beratungs- und Prozesskostenhilfe nicht einschränken mitzuzeichnen. Ich will ausdrücklich dazu auffordern. Warum?

Wenn die Petition das notwendige Quorum erreicht wird sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent/die Petentin wird eingeladen und darf sein/ihr Ansinnen dort vortragen. Das notwendige Quorum beträgt 50.000 Menschen. Die Petition wird dann auch parlamentarisch geprüft.

Ich werbe aber auch aus einem anderen Grund für die Mitzeichnung der Petition. Je mehr Menschen unterschreiben, desto größer wird der Druck für die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses am 13.03. um 12.00 Uhr.  Gegenstand dieser Anhörung ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Prozesskostenhilfe, der Gesetzentwurf des Bundesrates zum gleichen Thema und ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratungshilfe.

Mein Kollege Petermann hat in der vergangenen Sitzungswoche bei der ersten Lesung der vorliegenden Gesetzentwürfe in seiner Rede bereits auf die darin enthaltenen Probleme hingewiesen. In…

Es ist vollbracht :-).

Mehr als 50.000 Personen haben die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung gezeichnet. Allein das ist ein großer Erfolg der Zivilgesellschaft. Dankeschön für Euer Engagement!  Jetzt gilt es den Schwung beizubehalten und ordentlich aktiv zu sein, wenn die öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss ansteht. Nicht nachlassen lautet die Devise, damit -ähnlich wie beim Zugangserschwerungsgesetz- der Druck so groß wird, dass die Politik nicht umhin kommt einzusehen: Vorratsdatenspeicherung ist Mist.

Sollte die Anhörung im Petitionsausschuss nicht vor dem 17. Oktober stattfinden, wäre der nächste Parlamentarische Termin zum Thema Vorratsdatenspeicherung die Enquete Internet und Digitale Gesellschaft, in der die Handlungsempfehlungen der Projektgruppe Datenschutz abzustimmen sind. Dort gibt es einen Text von Bündnis 90/Die Grünen und von der LINKEN. Die Enquete tagt öffentlich und vielleicht findet ja der eine oder die andere Petent/in den Weg zur Enquete.