An anderer Stelle habe ich bereits auf die morgen stattfindende Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur sog. Funkzellenüberwachung hingewiesen. Nun liegen die ersten Stellungnahmen für die Anhörung vor und lassen mich mit einer Mischung aus fassungslosem Kopfschütteln und zynischem Lachen zurück.
Die Stellungnahme von Eisenberg ist kurz und knapp aus der Sicht eines Praktikers. Sie lässt eigentlich den Schluss zu, dass die Funkzellenabfrage abgeschafft gehört, auch wenn er am Ende konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der Funkzellenabfrage vorlegt.
Zum selben Ergebnis müsste eigentlich auch der Sachverständige Buermeyer in seiner Stellungnahme kommen, denn das was er zur Funkzellenabfrage schreibt ist komplett überzeugend, wenn man ihre Abschaffung will. Wer wissen will, wie so eine Funkzellenabfrage funktioniert, schaut am besten auf Seite 4 nach. Dort heißt es: „Übermittelt werden seitens der Provider insbesondere die weltweit eindeutigen Kennungen der Endgeräte, die sog. IMEI3 sowie der verwendeten SIM-‐Karten, die sog. IMSI4. Daneben können aber auch eine Reihe…