Dieses Statement von Prof. Meyer in der heutigen Anhörung des Innenausschusses zum Wahlrecht brachte das Problem auf den Punkt. Auch wenn ich mich dem Lösungsvorschlag von Prof. Meyer nicht anschließen kann (schließlich hatte ich einen eigenen), kann ich ihm in der Problemanalyse zustimmen.
Doch darum ging es in der heutigen Anhörung am Ende ebensowenig wie -und das ist besonders bedauerlich- um die über die Frage des negativen Stimmgewichts hinausgehenden Aspekte, die sich im Gesetzentwurf der LINKEN wiederfinden. Aber immerhin wurde der LINKEN von allen bestätigt, dass ihre Vorschläge durchweg diskussionswürdig sind. Das hört man doch gern :-). Es wurde dem Gesetzentwurf der LINKEN außerdem bescheinigt, was sonst nur dem Gesetzentwurf der Grünen bescheinigt wurde: Er schließt das sog. negative Stimmgewicht komplett aus.
Worum geht es eigentlich? Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. Juli 2008 entschieden: „§ 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes verletzt die Grundsätze der Gleichheit…