Archiv für die Kategorie ‘Persönliches’

Parteivorstandssitzung Nr. 8

Im Zentrum der Parteivorstandssitzung (mit Überstunden am Samstag) stand die Verabschiedung des Leitantrages für ein Bundestagswahlprogramm.

Tatsächlich ist es gelungen das Wahlprogramm deutlich zu qualifizieren und selbst meine Anträge waren mit einer überraschend hohen Erfolgsquote versehen :-) . Das DIE LINKE eine sozialistische Bürgerrechtspartei ist konnte deutlicher gemacht werden. Auch eine Verankerung der Commons-Debatte ist gelungen. Der Leitantrag wird einen kleinen aber feinen eigenen Abschnitt zur Trennung von Staat und Kirche enthalten, der im wesentlichen von Raju Sharma erarbeitet wurde. Auch ein kleines Kapitel zur Unabhängigkeit der Justiz, im wesentlichen erarbeitet von Jens Petermann, wird sich im Leitantrag befinden. DIE LINKE fordert nach wie vor die Abschaffung von Geheimdiensten. Darüber hinaus fanden auch weitere Veränderungen Eingang in den Leitantrag, die ich sinnvoll und richtig finde. Aber hier in meinem Blog beschränke ich mich mal auf die Anträge, die ich selbst oder in Vertretung von anderen gestellt habe. ;-)

Darüberhinaus hat der Parteivorstand die Mitglieder gebeten, diesen Appell gegen Kampfdrohnen zu unterschreiben.

Schade ist, dass wiedereinmal die Satzungsfragen am Ende und unter Zeitdruck debattiert werden mussten. Schließlich hat der Parteivorstand noch den Delegiertenschlüssel für die Parteitage und Vertreter/innen-Versammlungen in den Jahren 2014 und 2105 beschlossen.

 

 

Über den Nachteil festgezurrter Korsette

Das Spiel ist langweilig und bekannt. Jede im Bundestag vertretene Partei kennt es. Im Bundestag stimmen die Fraktionen so, im Bundesrat stimmen die an Landesregierungen beteiligten Parteien anders als ihre Fraktionen im Bundestag.

Aufmerksamkeit bekommt dieser Vorgang immer mal wieder und diesmal aktuell durch die Abstimmung zum Leistungsschutzrecht und die Abstimmung zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Beide Varianten des Spiels sind aber nun nur bedingt miteinander vergleichbar. In beiden Varianten stimmen die Oppositionsfraktionen im Bundestag anders als im Bundesrat. Das Leistungsschutzrecht wurde -völlig zu Recht- im Bundestag abgelehnt, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare fand- ebenfalls völlig zu Recht- die Zustimmung im Bundestag. Im Bundesrat sah es dann anders aus.

Trotz Rosa-Rot-Grüner Mehrheit wurde in Sachen Leistungsschutzrecht der Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Unverständnis ist noch die diplomatischste Formel die ich für dieses Verhalten finden kann. Die SPD hat hier eigentlich ein richtiges fettes Bashing verdient. Das ich es mir verkneife hat damit zu tun, dass ich anhand das zweiten Beispiels auf ein -aus meiner Sicht- strukturelles Problem hinweisen will.

Das CDU-SPD regierte Berlin stimmte im Bundesrat nicht für die Öffnung der Ehe, obwohl die SPD doch dafür ist. Grund ist der Koalitionsvertrag. In jedem Koalitionsvertrag -und das bezieht sich nicht nur auf die Abstimmungen im Bundesrat- steht, dass die Koalitionspartner nicht gegeneinander abstimmen. Das führt dann beim Bundesrat zu Enthaltungen, wenn keine Einigkeit besteht.  Es führt aber auch dazu, dass im Parlament selbst nicht gegeneinander abgestimmt wird, somit aber die Koalitionspartner an der einen oder anderen Stelle gegen ihre eigene Position stimmen. Das ganze System ist bekannt, wird aber -so meine Wahrnehmung- nicht hinterfragt.Warum auch.

Ohne das festgezurrte Korsett eines Koalitionsvertrages gäbe es ja keine spannenden Geschichten für Journalisten/innen, die jedesmal ganz genau schauen ob die Kanzlermehrheit bei der Abstimmung x oder y erreicht ist. Falls dies nicht der Fall ist, kann gut spekuliert werden, wie lange die Koalition noch Bestand hat. Ohne festgezurrtes Korsett wäre dies nicht mehr möglich, aber es gäbe vielleicht andere spannende Gesichten.

Auch für die jeweils nicht betroffenen Parteien ist der jetzige Zustand ganz angenehm. Man kann so richtig schön Landesregierungsbingo spielen, obwohl man weiß wie Entscheidungen zustande kommen. Und so wird gern der Partei x vorgeworfen, dass sie in der Frage y im Bundestag so gestimmt hat, im Bundesrat aber ganz anders abgestimmt hat oder im Landtag einen gleichlautenden Antrag der Partei z abgelehnt hat. Das ist schon ein richtiger Spaß, denn die Partei x ist in solchen Situationen immer in der Defensive. Selbstverständlich würde die Partei x dies mit der Partei z nicht anders machen, wenn sie die Chance dazu erhält.

Dieses Spiel kann jetzt noch lange weitergespielt werden, eine Ermutigung für politisches Engagement dürfte damit nicht gelingen. Was bleibt also? Zum einen könnte mindestens das Landesregierungsbingo unterlassen werden. Zum anderen könnte tatsächlich angefangen werden ehrlich mit dem festgezurrten Korsett Koalitionsvertrag umzugehen, d.h. Aufklärung über die Mechanismen die hinter einem solchen Vertrag stehen zu betreiben. Vielleicht aber könnte auch angefangen werden, das System der Koalitionsverträge zu hinterfragen. Wäre es so schlimm, wenn dieses festgezurrte Korsett etwas gelockert, vielleicht später sogar ganz abgelegt wird? Warum nicht die Parlamente zu einem Ort machen wo über Argumente nachgedacht und um Mehrheiten aufgrund der besseren Argumente noch wirklich gestritten wird? Was wäre eigentlich so schlimm, wenn es nicht mehr die  Oppositions- und Regierungsfraktiongrenze gibt, die von vornherein festlegt was mit Initiativen passiert, egal wie gut oder schlecht sie sind? Was wäre so schlimm, wenn für jede einzelne Initiative eine Mehrheit im Parlament gesucht werden müsste? Ja, dann gibt es unterschiedliches Abstimmungsverhalten und unterschiedliche Mehrheiten. Ja und?

Die parlamentarische Demokratie könnte dadurch ein wenig lebendiger werden, das wäre doch auch mal was.

 

Kosten einer Brille

Vor kurzem habe ich mir eine neue Brille machen lassen. Wie immer wenn dieser Vorgang ansteht musste ich auch diesmal daran denken, was das eigentlich für Leute mit geringem Einkommen oder für Transferleistungsbeziehende bedeutet.

Unstreitig gehört eine Brille für Menschen die unter Kurz- oder Weitsichtigkeit leiden zu den lebensnotwendigen Dingen. Die Kosten für eine Brille sind -im Regelfall- selbst zu tragen. Die Kosten für eine Brille haben es aber nun ganz schön in sich. Wer wie zum Beispiel ich unter starker Kurzsichtigkeit leidet muss viel Geld auf den Tisch legen um eine halbwegs vernünftige Brille zu bekommen. Glasgläser kommen im Regelfall nicht in Betracht, die Brille würde dann zu schwer werden und sitzt überall, nur nicht auf der Nase. Es bleibt deshalb eigentlich nur der Rückgriff auf Kunststoffgläser. Diese und das Brillengestell kosten dann schon mal deutlich über 500 EUR. Nun bin ich Bundestagsabgeordnete und kann mir das leisten.

Nehmen wir jetzt aber mal eine/n Bezieher/in von Leistungen nach dem SGB II, also Menschen die von Hartz IV leben müssen. Wie bitte sollen diese sich eine solche Brille leisten können? Jetzt komme mir niemand mit “Ansparen”. Mal abgesehen davon, das dies bei der Höhe des Regelsatzes an sich schon kaum möglich ist, passt sich die Verschlechterung oder ggf. die Verbesserung des Sehvermögens ja nicht daran an, ob das Geld bereits angespart wurde.

Ein klein wenig Hoffnung für Verbesserung dieser beschissenen Lage ergibt sich -zumindest für die Menschen die im Einzugsbereich des Sozialgerichtes Oldenburg leben- aus einer einstweiligen Anordnung des Sozialgerichtes Oldenburg. Nach dieser einstweiligen Anordnung sollen Kosten für die Reparatur von Brillen zur Korrektur der Sehschärfe (…) als Sonderbedarf nach § 24 SGB II zu erstatten” sein.

Doch bevor jetzt richtig Freude aufkommt, will ich mal gleich einschränken. Erstens gilt diese einstweilige Anordnung, sollte sie im Urteil bestätigt werden, nur für den Bereich des Sozialgerichtes Oldenburg. Natürlich kann sich jede/r auf diese Entscheidung berufen, aber sie entfaltet keine Bindungswirkung über den Bereich des Sozialgerichtes Oldenburg hinaus. Zweitens ist hier explizit nur von Reparatur die Rede. Drittens bezieht sich die Entscheidung wohl nur auf “Betroffene, die unter schweren Sehstörungen leiden”. Was unter “schwerer Sehstörung” zu verstehen ist bleibt offen. Und schließlich geht der § 24 Abs. 1 SGB II wohl eher von einem Darlehen, denn von Übernahme der Kosten aus.

Insofern wäre es aus meiner Sicht -mindestens bis Hartz IV überwunden ist-sinnvoll in § 24 Abs. 3 Nr. 3 auch die Brillen aufzunehmen. Damit wäre dann nämlich klargestellt, dass die Anschaffung und Reparatur von Brillen nicht vom Regelbedarf gedeckt und deshalb als Sonderbedarf zu erbringen ist. Die Erstattung der Kosten für die Anschaffung und Reparatur einer Brille gehören aus meiner Sicht nämlich zum soziokulturellen Existenzminimum.

Natürlich gäbe es auch eine andere Möglichkeit. Warum nämlich die Kosten mindestens für die Anschaffung einer Brille nicht von der Krankenkasse übernommen werden ist unverständlich. Der § 33 Abs. 2 SGB V normiert: Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht der Anspruch auf Sehhilfen, wenn sie auf Grund ihrer Sehschwäche oder Blindheit, entsprechend der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung, auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 aufweisen … ” Eine schwere Sehbeeinträchtigung liegt nun aber nicht beispielsweise ab 10 dpt vor, sondern “wenn mit bestmöglicher Korrektur nur noch eine Sehschärfe (Visus) von 0,3 bis 0,1 (also maximal von 30%) erreicht werden kann.” Wer sich das ganze Drama ansehen will, der muss jetzt hier klicken. 

Die Einführung der zitierten Passage in § 33 SGB V erfolgte im Übrigen durch dieses Gesetz. Zur Begründung heißt es: Auf der Grundlage des geltenden Rechts beträgt der Sachleistungsanteil der Krankenkassen bei der Versorgung mit Sehhilfen gegenwärtig im Durchschnitt rd. 50 Euro. Obwohl dieser Betrag eine medizinisch notwendige Versorgung finanziell vollständig abdeckt, sind Versicherte im Durchschnitt bereit, darüber hinaus schätzungsweise rd. 150 Euro für medizinisch nicht notwendige Leistungen (z. B. Entspiegelung und/oder Tönung der Gläser) auszugeben. Sie tragen damit aus nicht medizinischen Gründen schätzungsweise 70 bis 80 % der Gesamtkosten einer Sehhilfenversorgung. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass die Leistungsausgrenzung erwachsene Versicherte grundsätzlich finanziell nicht überfordert.” Vermutlich gab es bei der Verabschiedung dieses Gesetzes weder Abgeordnete noch Berater/innen mit starker Kurzsichtigkeit. Oder nur solche, die sich nicht in die Lage von Menschen mit geringem Einkommen oder Transferleistungsbezug hineinversetzen können. 

 

 

Drastische Mietpreisbremse?

Spiegel-Online berichtet, die SPD plane eine “drastische Mietpreisbremse”. Wow, denke ich. Die SPD will also mal wieder wirklich sozialdemokratische Politik machen. Das Problem steigender Mieten vor allem in Groß- und Universitätsstädten ist ja auch nicht mehr zu übersehbar und verlangt nach Lösungen.

Und die Lösungen müssen so aussehen, dass die Mietpreise möglichst erst einmal nicht steigen (auf der einen Seite des Problems) und andererseits Löhne/Gehälter steigen (andere Seite des Problems). Doch was sind nun die Lösungen der SPD die Spiegel-Online zur Überschrift “drastische Mietpreisbremse” veranlasst haben, jenseits der Lyrik?. Laut Spiegel-Online will die SPD konkret:

a) bei Neuvermietungen soll die Miete nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen

b) bei Bestandsmieten sollen die Mieten in vier Jahren maximal um 15 Prozent steigen dürfen

c) Vermieter sollen bei Sanierungen maximal 9 Prozent der Kosten pro Jahr auf die Mieter umlegen dürfen

d) Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften, die sich verbindlich für Wohnungsneubau entscheiden

e) die soziale Wohnraumförderung soll langfristig gesichert werden

d) bei Maklergebühren soll gelten, “wer bestellt der bezahlt”.

So sieht also eine drastische Mietpreisbremse aus. Sieht so eine drastische Mietpreisbremse aus? Nein, die Vorschläge sind weder eine “Mietpreisbremse” noch sind sie “drastisch”. Sie sind -wenn überhaupt- ein Anfang, ein Miepreisbremschen.

Wie eine “drastische Mietpreisbremse” wirklich aussehen kann, hat DIE LINKE sowohl in ihrem Wahlprogramm 2009 (Seite 16), wie auch mit Anträgen im Bundestag und auf ihrer Mietenpolitischen Konferenz deutlich gemacht.

a) bei Neuvermietungen soll allein ein Zuschlag im Rahmen des Inflationsausgleiches oder bei Wohnwertverbesserungen möglich sein

b) bei Bestandsmieten soll eine Mieterhöhung lediglich bei Wohnwertverbesserungen und im Rahmen des Inflationsausgleiches möglich sein

c) die Umlagemöglichkeiten bei Modernisierungen sollen zunächst auf 5% begrenzt werden

Im Interesse der Sozialdemokratie kann ich nur hoffen, dass es ein Versehen des Spiegel ist, dass hier von einer Umlage bei “Sanierung” die Rede ist und nicht von einer Umlage bei “Modernisierung”. Das mit den Maklern sehen wir genaus wie die SPD, im Grundsatz kann auch kaum etwas gegen die Förderung von Genossenschaften gesagt werden die Wohnungsneubau machen, wobei dieser ähnlich wie die soziale Wohnraumförderung an Bedingungen geknüpft werden muss.

Die SPD klärt im übrigen nicht, wie sie ihre Vorschläge durchsetzen will. Tatsächlich kann den Mietpreissteigerungen ein Riegel vorgeschoben werden, wenn im Bundesrecht (zum Beispiel im BGB) eine Kappung von Mieterhöhungen festgeschrieben wird. Denkbar wäre ja eine Regelung in den § 535 ff. BGB vorzunehmen. In den §§ 557 ff. BGB geht es um die Miethöhe. Wie wäre es denn, wenn dort verankert wird, dass eine Mieterhöhung nur im Rahmen des Inflationsausgleiches und bei wohnwertverbessernden Maßnahmen möglich ist?

Die SPD sagt nichts zur Festlegung der ortsüblichen Vergleichsmiete. In irgendeinem ihrer Anträge im Bundestag erwähnte sie mal das dafür die Bestands- und Neuvertragsmieten der letzten 10 Jahre herangezogen werden sollen. DIE LINKE spricht hier von einem transparenten und für Bürger/innen nachvollziehbaren Verfahren, auf der Grundlage aller Bestandsmieten.

Für DIE LINKE ist klar, Wohnen ist zuerst ein Zuhause für Menschen und kein Anlageobjekt. Wohnen ist ein Grundrecht.

[update]: Mittlerweile liegt das Papier von dem Spiegel-Online berichtete auch vor. Es enhält aber tatsächlich nicht viel mehr, als das was Spiegel-Online berichtete. Es bleibt also maximal beim “Bremschen” statt einer Bremse.  Vielleicht bleibt noch ergänzend anzumerken, dass

a) Im Hinblick auf die soziale Wohnraumförderung die Forderung abstrakt bleibt und keine Angaben dazu enthält wie gefördert werden soll (Kapitalmarktfinanziert?) und ob es fristlose Bedingungen für die Förderung geben soll.

b) Tatsächlich kein Wort zur Frage der Entstehung der “ortsüblichen Vergleichsmiete” verloren wird.

Mit anderen Worten: Viel Tamtam und Getöse für etwas das nicht wirklich eine Lösung des Problems darstellt.

Verbrannte Erde

So lautet der Titel des Buches von Jörg  Baberowski, zu dem sich hier bereits einige Rezensionen befinden. Ich hatte schon das “Vorgängerbuch” gelesen und hier darüber berichtet.

Nun schreibt Baberowski selbst, dass er mit  “Verbrannte Erde” Thesen und Aussagen von “Der rote Terror” revidiert. Das mag an verschiedenen Stellen tatsächlich so sein. Das Buch selbst liest sich tatsächlich wie eine “Kleine Geschichte der Sowjetunion bis 1953″ mit dem Schwerpunkt “Die Bauernschaft”. Zumindest für mich hatte es den Eindruck, dass Baberowski die Bauernfrage in den Mittelpunkt seines Buches stellt.  Deutlich wird im Buch die unglaubliche Brutalität des Stalinschen Terrors, jenseits aller menschlichen Regungen. Erinnert wird auch an den Antisemitismus unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg in der Sowjetunion.  Soweit Montefores Stalin-Biografie “Am Hofe des Roten Zaren” (hier habe ich kurz über meine Einschätzung des Buches geschrieben) schon gelesen wurde, gibt es an vielen Stellen einen Wiedererkennungswert.

An einer Stelle bleibt Baberowski sich erfreulicherweise treu.  Er schreibt:  “.. der stalinistische Terror wurde zwar im Namen kommunistischer Ideen und Vorstellungen begründet, aber nicht motiviert.” und merkt an:  “.. aber nicht alle kommunistischen Rregime waren terroristisch.”  Eine seiner Definitionen von Stalinismus lautet:  “Die Suche nach Feinden, die Erzwingung von blindem Gehorsam, die Mobilisierung von Zustimmung und Ressentiments und die Verbreitung von Furcht und Schrecken: das alles wurde zu einem Teil jener politischen Kultur, die stalinistisch genannt werden kann.” Nach Baberowski war Stalinismus “eine Form des internen Kolonialismus, eine Despotie, die die Versklavung und Ausbeutung der Untertanen in den Dienst höherer Ziele stellte.”

Ob tatsächlich vom Ende des Stalinismus mit dem Ende der Despotie -so Baberowski- geredet werden kann, scheint mir persönlich angesichts der Tatasache, dass auch nach Stalins Tod noch Ermordungen stattgefunden haben zu einfach. Die Aussage: “In Wahrheit gab es zum großen Schweigen und zur totalen Absolution keine Alternative, weil das Sprechen über das Erlebte Täter wie Opfer um den Verstand gebracht hätte.” ist sicherlich sehr zugespitzt aber mindestens eine Überlegung wert.

Nicht nur Baberowskis Buch macht erneut deutlich, das Stalin und Stalinismus nichts mit links zu tun hat. Gar nichts. Aber das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Wenn ich allerdings immer Wert darauf lege, dass links auch nichts mit dem “Stalinismus als System” zu tun hat, dann geht es darum das es eben nicht nur um die Zeit Stalins Herrschaft geht. Das sog. Fraktionsverbot in der Kommunistischen Partei gab es vor Stalin und die Abwesenheit rechtsstaatlicher Standards (Unabhängigkeit der Justiz, Möglichkeit der Ablösung einer Regierung, Recht auf Bildung und Ausübung einer -auch parlamentarischen- Opposition, Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, freie Wahlen) war ein Wesensmerkmal in allen sog. sozialistischen Staaten. Deswegen muss es heute für Linke aus meiner Sicht immer um die Verbindung von Freiheit und sozialer Gerechtigkeit gehen.

Statt Jahresrückblick

… lohnt es sich aus meiner Sicht eher einen Jahresausblick zu machen. Nicht einen, was mögicherweise an guten und schlechten Dingen passiert, sondern einer der auf einen ganz besonderes Datum im nächsten Jahr hinweisen soll und vielleicht ein Anfang sein kann, sich mit dem 26. Mai 1993 zu beschäftigen.

Am 26. Mai 2013 wird es zwanzig Jahre her sein, dass der Bundestag das Asylrecht defacto abgeschafft hat. Bestandteil des sog. Asylkompromisses war auch das Gesetz zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften. Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde mit der defacto-Abschaffung des Asylrechts eingeführt.

Kurzer Halt. War Anfang der 90iger Jahre nicht etwas? Ja. Überfälle von Nazis auf Geflüchtete, Vertragsarbeiter/innen und Asylsuchende in Hoyerswerda, Rostock, Mölln und anderswo. Der rassistische Mob war auf der Straße und die Politik folgte ihm. Was die einen mit Gewalt und Überfällen selbst erledigen wollten, hat die herrschende Politik im Bundestag dann erledigt. Nachdem sie vorher mindestens Wortgeber für die Überfälle gewesen war. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an das Rundschreiben des damaligen CDU-Generalsekretärs Volker Rühe aus dem Jahr 1991. In diesem “fordert er seine Partei auf, die »besorgniserregende Entwicklung von Asylbewerberzahlen« in allen Stadträten, Kreistagen und Länderparlamenten zum Thema zu machen »und die SPD dort herauszufordern, gegenüber den Bürgern zu begründen, warum sie sich gegen eine Änderung des Grundgesetzes sperrt«.” Getragen vom Rassismus, der aus der Mitte der Gesellschaft kam und -dazu später mehr- immer noch kommt nahm die Abschaffung des Asylrechts ihren Lauf.

Ein Blick zurück: Der Antrag von Union, FDP und (der Mehrheit der) SPD zur defacto-Abschaffung des Asylrechts trägt das Datum vom 19.01.1992. In ihm heißt es u.a.: ” …  bleibt festzustellen, daß die Berufung auf das Asylrecht in erheblichem Umfang zum Mittel für eine unkontrollierte Zuwanderung aus wirtschaftlichen und anderen nicht durchgreifenden Gründen geworden ist. (…)

Der Antrag wurde am 21. Januar 1993 in erster Lesung behandelt. Gegenwind kam von der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen mit einem eigenen Antrag und der Gruppe der PDS/Linke Liste. Ein Blick in das Plenarprotokoll erschreckt zumindest mich immer noch. Herr Marschewski zum Beispiel verweist darauf, dass die Union seit mehr als 10 Jahre diese Änderung gefordert habe.  Er sah eine Krise des Asylrechts, weil zunehmend Ausländer unter mißbräuchlicher Berufung auf politische Verfolgung die Beschränkungen für die Zuwanderung, wenn auch menschlich verständlich, umgangen haben.” Immerhin ehrlich führte er aber aus: Meine Damen und Herren, nach übereinstimmender Auffassung in den Asylverhandlungen zwischen den Fraktionen sollte mit dieser Formulierung sichergestellt werden, daß der einzelne kein Asylrecht genießt, daß der Staat aber ungeachtet dessen die Möglichkeit behält, in Deutschland weiterhin Schutz vor politischer Verfolgung zu gewähren.” Der damalige Innenminister Seiters argumentierte meinte, dass das “zum Instrument einer unkontrollierten Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen umfunktioniert worden” sei, “Wir sind an der Grenze des für unseren Staat Verkraftbaren und Erträglichen angelangt, … .”  Ohne eine Änderung des Grundgesetzes “werden Ängste und Unsicherheiten verstärkt, die schädlich sind für den inneren Frieden in unserem Lande.”. Herr Stoiber wiederum berief sich darauf, dass die Abstimmenden “… natürlich auch eine Vertretung der Bevölkerung Deutschlands (sind)”  und diesem könne man nun mal nicht “Lasten auferlegen, die es nicht bereit ist in dieser Weise zu tragen.”. Ulla Jelpke von der Gruppe PDS/Linke Liste hielt dem entgegen, dass “die Regierung das Land auf eine Abschottung gegenüber Flüchtlingen vor(bereite)” und damit “den Parolen der Rechtsextremen (schmeichle) und (…) emsig bemüht (ist), die Vefassung dafür hinzurichten.” Im Kern sage der Gesetzentwurf nichts anderes als:“Politisch Verfolgte genießen Asylrecht, falls sie es schaffen, in unser Land zu kommen; das aber werden wir mit allen Mitteln verhindern.” Und Konrad Weiß meinte: ” …  nun wollen es die Fraktionen von CDU/CSU, F.D.P. und SPD also tatsächlich wahr machen: Sie wollen das Recht auf Asyl für Verfolgte aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbannen.” Auch Burkhard Hirsch -der gemeinsam Gerhart Baum und einigen anderen aus der FDP der Neuregelung nicht zustimmte- wandte sich gegen die Neuregelung:Wenn ich mich auf die Basis des vorgelegten Kompromisses stelle, fehlt mir eine Antwort auf die Widersprüchlichkeiten, die sich daraus ergeben, daß wir offenkundig das Kind mit dem Bade ausschütten. Wir sagen zwar, daß das Grundrecht auf Asyl in der Verfassung bestehen bleibt, aber wir hindern fast jeden daran, davon Gebrauch zu machen.” 

Auch das Plenarprotokoll der 2. und 3. Lesung am 26. Mai 1993 ist interessant. Zunächst drehte sich die Debatte um die Aufhebung des Verbots öffentlicher Versammlungen im Regierungsviertel und danach durfte -so scheint es- jede/r etwas sagen, am Ende der Debatte fand eine namentliche Abstimmung statt. Der damalige Fraktionsvorsitzende der Union Wolfgang Schäuble  fand, dass die Entscheidung wichtig ” für den inneren Frieden in unserem Land, für das friedliche, gute Miteinander von deutschen und ausländischen Mitbürgern” sei. Schäuble weiter: “Nur so können wir Mißbrauch bekämpfen, den es in einem zu großen Umfang gibt. Nur so, verehrte Kolleginnen und Kollen, können wir im übrigen den kriminellen Organisationen, die Schlepperbanden heißen und die Menschenhandel betreiten die Geschäftsgrundlage entziehn, … (…) Nur wenn wir die Zuwanderung nach Deutschland besser steuern und begrenzen können, als es bisher möglich ist, sichern wir auch für die Zukunft ein friedliches und freundliches Miteinander (…). Die passende Antwort gab Gregor Gysi, den ich länger zitiere:  “Die populistische Instrumentalisierung von tatsächlichen sozialen Problemen und Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen, die Instrumentalisierung von Vorurteilen und latentem Rassismus zur Durchsetzung einer neuen Asylpolitik hat die politische Auseinandersetzung um Zukunftsfragen auf eine durch und durch irrationale Basis gestellt. Außer Kraft gesetzt wurden die Maßstäbe der Menschlichkeit und der Vernunft. (…) Die Bundesrepublik ist zweifellos eine führende Wirtschaftsmacht. Aber sie ist beteiligt — und darüber wird hier so gut wie überhaupt nicht geredet — an der Ausbeutung der sogenannten Dritten Welt. (…) Ist es nicht aber wenigstens moralisch höchst fragwürdig, vom Elend und Hunger in der sogenannten Dritten Welt zu profitieren und gleichzeitig Mauern gegen die Flüchtlinge aus ihr hochzuziehen, gegen Flüchtlinge, die versuchen, diesem Elend und diesem Hunger zu entkommen? (…) … so wurde den Menschen Angst gemacht vor Ausländerinnen und Ausländern, vor Flüchtlingen und insbesondere vor Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, und nachdem diese Angst erzeugt ist, begründet man seine Entscheidungen mit dieser Angst. Auch ich nehme Ängste ernst. Aber es gab reale Möglichkeiten, sie abzubauen. (…) Sprache ist verräterisch. Es waren Politikerinnen und Politiker, die die Begriffe von Scheinasylanten, von Flüchtlingsströmen, von Wirtschaftsflüchtlingen, vom Asylmißbrauch, von asylfreien Zonen, von Durchmischung und Durchrassung und das schlimme Wort vom Staatsnotstand in die Debatte brachten, und solche Worte zeigen Wirkung. All jene, die in der beschriebenen Art und Weise die Asyldebatte führten und führen, haben an rassistischen und ausländerfeindlichen Pogromen als intellektuelle Urheber ihren Anteil. (…) Indem hier heute dafür gesorgt wird, daß das politische Programm der Republikaner zum Asylrecht aus dem Jahre 1990 nicht nur verwirklicht, sondern übererfüllt wird, wird ihnen zugleich in die Hände gespielt; … .”  Und Konrad Weiß legte nach: “Mit übelsten Methoden, die ich mit Schnitzlers `Schwarzem Kanal`ausgestorben glaubte, wurde über Monate hin Stimmung gegen das Asylrecht gemacht. Erinnert sei an das unsägliche Schreiben des damaligen Generalsekretärs der CDU, Volker Rühe, …Wir dürfen es nicht zulassen, daß den dumpfen Wahn der Nationalisten, ihrem Gebrüll und ihrer Gewalt Grundwerte unserer Demokratie geopfert werden.” Ganz anders sah das Innenminister Seiters. Ein Scheitern das sog. Asylkompromisses “wäre katastrophal für die Demokratie in unserem Lande, für die Handlungsfähigkeit des Staates und für das Vertrauen der Bevölkerung in die Politiker und in dieses Parlament.” Und auch Norbert Geis meldete sich zu Wort und erklärte, dass er den damaligen Artikel 16 Abs. 2 GG für eine “Fehlkonstruktion” halte, die Norm sei “Anlaß für einen massenhaften Missbrauch unserer Verfassung”. Er meinte, dass es irgendwann zu einer “Überfremdung unserer eigenen Bevölkerung” kommen würde, wenn nichts geschehe. Noch schlimmer war Alfred Dregger und der fraktionslos Abgeordnete Krause. Aber mehr an rassistischem Zeugs will ich dann nicht zitieren.

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung befindet sich auf Seite 13699 im Plenarprotokoll. 521 Abgeordnete stimmten für die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl, 132 stimmten dagegen und ein Abgeordneter enthielt sich. Die Liste zu lesen lohnt sich, es gab zumindest für mich die eine oder andere Überraschung.

Ich erinnere mich noch an das Vorbereitungstreffen für die Demonstration gegen die Abschaffung des Asylrechts. Ich hatte gerade meinen Fahrzeugschein gemacht und fuhr mit zwei Genossen/innen aus der AG Junge Genossen/innen nach Bonn. An der Demonstration selbst konnte ich dann leider krankheitsbedingt nicht teilnehmen.

Warum das alles heute wichtig ist? Weil sich wenig geändert hat am Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft. Sichtbar wurde das in der Debatte im Bundestag, aus der ich hier zitiert habe.

Was sich verändert hat ist die Situation von Geflüchteten und Asylsuchenden. Wir erleben jetzt wie sie sich gegen ihre Behandlung wehren. Zu Recht!  Vielleicht wäre es ganz angebracht im Jahr 2013 die Wiederherstellung des Asylrechts und die Abschaffung aller Sondergesetze für Geflüchtete und Asylsuchende  unter der Losung “Back to the Roots” zu fordern. Somit wäre es möglich die Forderungen mit dem Hinweis auf den Rassismus und seine Folgen zu verbinden.  Offene Grenzen für Menschen in Not bleibt auch im Jahr 2013 eine zu stellende Forderung.

Mit Kopfschütteln aus dem NSU-Untersuchungsausschuss raus

Am gestrigen Freitag durfte ich mal wieder die Vertretung der Vertretung im NSU-Untersuchungsausschuss machen. Als ich am späten Nachmittag den Ausschuss verließ kam ich aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus.

Der erste Zeuge des Tages war August Hanning. Hanning war Präsident des BND und von 2005-2009 Staatssekretär im Innenministerium. Der zentralste Satz im Ausschuss der von ihm zu hören war lautete: “Daran kann ich mich nicht erinnern.”  Herr Hanning zeichnete sich ansonsten dadurch aus, dass er immer und immer wieder behauptete, ab 2001 sei die größte Bedrohung der islamische Terrorismus gewesen, aber die rechtsextremistische Bedrohung sei immer ernst genommen worden. Mit Kritik an den Sicherheitsbehörden solle man sich doch zurückhalten, es sei objektiv ermittelt worden. Die Verfassungsschutzbehörden seien als tragende Säule der Sicherheitsarchitektur zu stärken. Der -negative- Höhepunkt bestand darin, dass Herr Hanning meinte, bei 9 fachem Mord an Polizeibeamten/innen hätte es keinen Untersuchungsausschuss gegeben.

Spannend wird aber auch sein, was sich aus der in dieser Presseerklärung von Petra Pau vorgetragenen Erkenntnis noch alles ergibt.

Als zweiter Zeuge wurde ein Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof als Zeuge vernommen. Hier ging es vor allem um die Frage, ob die Bundesanwaltschaft nicht irgendwann zuständig für die Ermittlungen gewesen wäre. Diese Zuständigkeit ergibt sich aus § 120 GVG, d.h. wenn zum maßgeblichen Zeitpunkt zureichende Hinweise auf das Bestehen einer festgefügten (terroristischen) Vereinigung vorhanden gewesen wären und diese Vereinigung bestimmte Straftaten geplant bzw. auch durchgeführt hätte. Der vernommene Zeuge hatte im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Bundesanwaltschaft im Referat Rechtsterrorismus u.a. zu prüfen, ob die “Tötung von acht Personen türkischer und einer Person griechischer Nationalität durch einen unbekannten Täter im Zeitraum September 2000-April 2006″ eine Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes ergibt. Bei den Opfern handelte es sich -wie wir heute wissen- um Opfer der NSU. (Wie der Vorsitzende des Ausschusses Sebastian Edathy zu Recht bemerkte, hatten zwei der Opfer die deutsche Staatsbürgerschaft). Eine Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes wurde auch aufgrund eines vom Zeugen mit verfassten Prüfvermerkes verneint.

Im Evaluierungsbericht zum damaligen Prüfbericht, der u.a. vom Zeugen gefertigt wurde, heißt es:  “Am 21. Augsut 2006 legte die Bundesanwaltschaft einen Prüfvorgang aufgrund mehrerer Medienberichte zur Mordserie [...] an, [...]. Am 24. August 2006 wurden die im Internet vom Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellten Informationen zu der Mordserie erhoben.”

In der Befragung offenbarte sich dann erstaunliches: Zumindest in dem Zeitraum, in dem der Zeuge mit der Prüfung beschäftigt war, wurden keine weiteren Erkundigungen eingezogen. Die Feststellung der Unzuständigkeit erfolgte allein auf der Grundlage der Zeitungsausschnitte und der vom BKA zur Verfügung gestellten Informationen zu der Mordserie. Kein Anruf bei den ermittelnden Polizeibehörden, keine Nachfrage beim Profiler. Nichts. Und das obwohl der Zeuge erklärte, dass im Rahmen von solchen Prüfvorgängen durchaus auch der Besuch von Tatorten gehört. Die Frage, weshalb hier lediglich Zeitungsmeldungen und die Website des BKA herangezogen wurden, konnte der Zeuge nicht beantworten. Aber selbst diese Zeitungslektüre war wohl nicht umfassend. Denn das unmittelbar nach dem neunten Mord in Kassel eine Demonstration “Kein zehntes Opfer” v.a. von Migranten/innen stattfand, war den Erstellern des Prüfvermerks nichts bekannt. Und das alles, obwohl es laut Aussage des Zeugen explizit einen Mitarbeiter gibt, der sich vorwiegend mit Medienlektüre beschäftigt.

Wenn ich bis dahin aus dem Kopfschütteln wieder herausgekommen bin, werde ich mich vielleicht auf diese Stelle bei der Bundesanwaltschaft bewerben ;-) .

 

Parteivorstandssitzung Nr. 4

Am Wochenende tagte erneut der Parteivorstand der LINKEN.

Seit der letzten Parteivorstandssitzung ist viel passiert. So wertete der Parteivorstand u.a. die Aktivitäten zum Aktionstag Umfairteilen aus, sprach über die aktuellen Auseinandersetzungen zur Frage von Transparenz von Nebeneinkommen sowie dem Problem der Verflechtung von Wirtschaft und Politik (hierzu hat DIE LINKE umfassende parlamentarische Initiativen eingebracht) und kurz über die verheerenden Wirkungen die bei der Verabschiedung des Mietrechtsänderungsgesetzes drohen.

Der Schwerpunkt der Debatte war aber die Vorbereitung des Wahlkampfes. Hierzu lag eine Wahlstrategie und eine Information für eine Wahlstruktur vor, ebenso ein Zeitplan wie DIE LINKE zu einem Wahlprogramm kommt. Die Wahlstrategie wurde lange und heftig diskutiert, es gab Veränderungsvorschläge, am Ende wurde sie aber beschlossen. Bei der Wahlstrategie gab es zwei Neinstimmen und 5 Enthaltungen. Zumindest meine Gegenstimme basiert auf der mehrheitlichen Entscheidung des Parteivorstandes, die Auseinandersetzung mit Union, SPD, Grünen, FDP und Piraten zu streichen. Für mich ist das ein essentieller Bestandteil einer Wahlstrategie, d.h. eine Wahlstrategie ist nur dann vollständig  wenn eine solche Auseinandersetzung in ihr enthalten ist. Beim Wahlprogramm erscheint mir vor allem wichtig, dass die Erstellung desselben in einem Prozess stattfinden soll, der allen Mitgliedern und der interessierten Öffentlichkeit genügend Zeit und Möglichkeiten zur Einflussnahme lässt.

Ein weiterer Punkt war der Finanzplan für das Jahr 2013. Mit diesem Finanzplan lag auch die Finanzabrechnung vor, der Rechenschaftsbericht wurde schon auf der letzten Sitzung des PV behandelt und ist bereits -fristgerecht- bei der Bundestagsverwaltung eingereicht worden.

Der Parteivorstand debattierte auch den Umgang mit dem Beschluss des Parteitages in Göttingen zur Solidarischen Mindestrente. Nach einer sehr sachlichen und -aus meiner Sicht- konstruktiven Debatte wurde kein Beschluss gefällt. Ich habe bereits in der Programmdebatte deutlich gemacht das ich der Ansicht bin, dass wir als LINKE über die Frage einer Steuerfinanzierung der Solidarsysteme  -nach der Bundestagswahl- debattieren sollten (und die Unternehmen werden über höhere Unternehmenssteuer selbstverständlich an den Kosten beteiligt). 

Schließlich wurden diverse Vorlagen beschlossen und informierte sich der Parteivorstand über die Arbeit der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Respekt!

Ein nicht für die Öffentlichkeit bestimmter Brief hat das Licht der Öffentlichkeit erblickt. Warum und weshalb bietet genügend Platz für Spekulation. Spekulieren hilft aber nichts, mit der Tatsache ist nun umzugehen.

Ich will mich auf einen Punkt konzentrieren. Es heißt: “Wir erwarten mehr Respekt.” Was meint das aus meiner Sicht? Ich lebe seit 1996 in einem Ost-West-Bezirk und habe ich immer als Wossi verstanden, also als jemand der sich in Ost und West gleichermaßen wohlfühlt. Meine ostdeutsche Herrkunft hat nicht wirklich eine Rolle gespielt.

Ich habe viele westgeborene Freunde/innen. Diese Freundschaften entstanden aus Neugier. Sie interessierten sich für meine 16-17 Jahre in der DDR. Wie ist es, wenn ein System komplett zusammenbricht und man/frau selbst mittendrin ist. Was bedeutet das für einen Menschen und welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen. Warum hast du das und das gemacht, fragten sie? Welche Bücher hast du gelesen, welche Musik gehört und welche Filme gesehen? Warum haben sie dich beeindruckt und geprägt. Und umgekehrt hat mich natürlich das Leben meiner westgeborenen Freunde/innen interessiert. Unsere Freundschaft ist von gegenseitigem Respekt geprägt.

Doch mittlerweile habe ich keine Lust mehr über meine Erfahrungen zu berichten, wenn ich nicht danach gefragt werde. Ich habe keine Lust mehr, weil ich den Eindruck habe ich dränge mich auf damit, es interessiert nicht wirklich. Und dieses Gefühl des Aufdrängens, des mangelnden Interesses hat dann eben was mit mangelndem Respekt zu tun.

Ich streite seit dem Anfang der 90iger Jahre für eine gesamtdeusche linke Partei. Dabei bleibt es auch, denn eine sozialistische Partei kann nur eine internationalistische, europäische und eben gesamtdeutsche Partei sein.

Eine von der Frage des Respekts zu trennende Sache ist die -auch im Brief angesprochene- Frage der Beitragsehrlichkeit. Das ist aus meiner Sicht eher eine Selbstverständlichkeit und eigentlich ist es traurig, dass dies noch einmal extra erwähnt werden muss.

Sehr geehrter Verfassungsschutz,

… Ihr  seid  so unglaublich dumm und schlampig. Es tut schon weh und immer mehr komme ich zu der Erkenntnis, das für Euch ausgegebene Geld ist Verschwendung.

Am 26. Januar 2012 hatte ich bei Euch Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten beantragt. Ich habe das gemacht, nachdem bekannt geworden ist, dass ich zu den 26 Abgeordneten der LINKEN gehöre, die von Euch beobachtet werden. Da wollte ich schon wissen, welche unglaubliche Gefährlichkeit von mir ausgeht.

Mit Datum vom 31.07.2012 habt Ihr mir nun einen Bescheid zugestellt, gegen den natürlich Widerspruch eingelegt wird.

Habt Ihr schon mal ins Gesetz geschaut? Und habt Ihr verstanden was da drin steht? Nach § 3 Abs. 1 des BVerfSchG habt Ihr die Aufgabe eine ” Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über [...] Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben,” vorzunehmen. Zu Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zählen nach § 4 Abs. 2 : “a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und g)die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.”  Nach § 8 Abs. 1 dürft Ihr  “die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen… .”

Soweit so gut. Und was habt Ihr nun zum meinen Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung erfasst? Ganz schlimme Sachen ;-) !  Reihenweise zitiert ihr Sachen aus dem Jahr 1995. Da sind zum Beispiel Thesen, die die AG JG zur 1. Tagung des 4. Landesparteitages der PDS Brandenburg am 25./26. Februar  1995 eingereicht hatte oder Artikel im Disput.  Und das Zitat aus einem Diskussionsbeitrag in der “junge Welt” vom 9. Juni 1995  “Der klare Bruch mit dem Staatssozialismus und der Staatspartei ist notwendige Voraussetzung sowohl für eine glaubwürdige und theoretisch fundierte Kritik des modernen bürgerlichen Staates als auch für die Organisierung des praktischen Widerstandes gegen die bestehenden kapitalistischen Verhältnisse” ist in Euren Augen dann eine Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung. Au Backe! Vermutlich habt Ihr  das in Eure Sammlung aufgenommen  als Fortsetzung des Marxismus-Leninismus mit meinen Mitteln ;-) .  Und meine unglaublichen Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zeigen sich auch an den Kandidaturen zu Parlamenten. Jedenfalls sind solche fein säuberlich aufgeführt.  Ja, ja und die Teilnahme am 34. Pressefest der PCP zählt als  “Kontakten zu ausländischen Linksextremisten”.  Und Eure Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt zu meinen Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung ist auch sehr gut. Immerhin heißt es im Bescheid: “Nach einer Mitteilung des Landeskriminalamtes Berlin wurde am 14. Mai 2011 im Rahmen einer Demonstration gegen einen Aufzug der rechten Szene eine Strafanzeige gegen Sie wegen versuchter Gefangenenbefreiung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erstattet”. Na wenigstens erfahre ich von Euch offiziell davon, bisher hat mir das nämlich keine/r offiziell mitgeteilt. 

Doch Ihr seid nicht nur unglaublich dumm, Ihr  seid auch noch schlampig. Nach Euren Informationen bin ich immer noch Vorsitzende des Berliner Bezirksverbandes Friedrichshain-Kreuzberg. Ach ja und Mitbegründerin der AG Junge GenossenInnen war ich auch.  Na Ihr wißt echt Bescheid ;-) . Und es ist ja schön, dass Ihr noch wißt, was ich schon vergessen hatte.  Am 23. Mai 1997 wurde ich in Zittau wegen der Störung eines Gelöbnisses der Bundeswehr in Vorbeugegewahrsam genommen. Aber Ihr habt die Jugendrichterliche Ermahnung wegen der Sitzblocke eines Rekrutenzuges, ich glaube 1992, vergessen.

Kurz und gut. Auch dieses unglaubliche Schreiben zeigt: Ihr seid überflüssig. Das was Ihr sammelt, ist überflüssiges Zeug das zum Teil nicht mal stimmt. Ich bleibe dabei: Ihr gehört dicht gemacht!