Pazifist*innen, verstanden als Menschen, die jede Anwendung von Gewalt ablehnen und damit aus Gewissensgründen auch jede Form von Krieg, lehnen auch die Verteidigung eines angegriffenen Staates mit militärischen Mitteln ab. In der Konsequenz nehmen Pazifist*innen in Kauf, dass Menschen im Rahmen eines Krieges oder einer Aggression brutal ermordet, gefoltert und verletzt werden.Ein so verstandener Pazifismus schließt die Anwendung des kollektiven Selbstverteidigungsrechtes aus, in diesem Punkt erkennt ein so verstandener Pazifismus die Normen des Völkerrechts nicht an. Das Völkerrecht sieht in Art. 51 UN-Charta das Recht auf kollektive Selbstverteidigung vor. (Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, … .“) Wer aus dem Völkerrecht ableitet, dass das dort verankerte Selbstverteidigungsrecht in bestimmten Fällen auch voraussetzt, dass dafür (Verteidigungs)Waffen erforderlich sind und geliefert werden müssen, ist kein*e Kriegstreiber*in oder Bellizist*in. Menschen die sich für Waffenlieferungen aussprechen nehmen in Kauf, dass durch die damit vorgenommene Selbstverteidigung…