Jenseits des Rechtsstaates

Innenminister/innen werden manchmal auch Verfassungsminister/innen genannt. Ihnen obliegt der Schutz der Verfassung, auch Grundgesetz genannt.

Das Grundgesetz feiert heute seinen 64. Geburtstag und legt in Artikel 20 Abs. 1 fest, dass die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist. Zu einem Rechtsstaat gehört auch -siehe Artikel 20 Abs. 3 GG- das die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist.

Sollte sich herausstellen das die Berichterstattung über das Treffen der Innenminister von Bund und Ländern richtig sind, nach denen schwere Straftaten von V-Leuten des Verfassungsschutzes nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen, dürfte der Artikel 20 Abs. 3 GG mal ebenso ausgehebelt worden sein. Gleichzeitig läuft auch Artikel 3 GG “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.” leer.

V-Leute des Verfassungsschutzes sind also gleicher als gewöhnliche Straftäter/innen. V-Leute des Verfassungsschutzes dürfen -staatlich bezahlt- also schwerste Straftaten begehen ohne dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Frau Droste reibt sich freudig die Hände :-( .

Es ist eigentlich unfassbar. Der Verfassungsschutz soll verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten und bekämpfen (das es dafür keines Verfassungsschutzes bedarf habe ich an verschiedenen Stellen bereits ausgeführt). Zur Bekämpfung nutzt er nun Menschen, die sich -in seinen Augen- verfassungsfeindlich verhalten als V-Leute. Und die Innenminister/innen erlauben diesen V-Leuten (also Menschen die nach ihren eigenen Aussagen die Verfassung abschaffen wollen) nun auch noch Straftaten zu begehen ohne das sie strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen. Darf ich das eigentlich staatliche Förderung von kriminellem Verhalten nennen? Ist das nicht die Aufforderung an Straftäter/innen V-Leute zu werden, schließlich haben sie dann nichts zu befürchten?

Was hier durchgesetzt wird ist einfach nur jenseits des Rechtsstaates.  Auch deshalb bleibe ich dabei: Verfassungsschutz abschaffen, V-Leute-Praxis beenden. 

 

Protokolldebatte im Bundestag zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität

Am vergangenen Donnerstag debattierte der Bundestag -zu Protokoll- auf Antrag der Fraktion DIE LINKE erneut die Frage der gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität.  Die Debatte kann hier nachgelesen werden (ab Seite 30441).

DIE LINKE hatte vor allem vor dem Hintergrund der Ankündigungen der Telekom erneut einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben. In der Begründung des Antrages nahmen wir explizit Bezug auf die Debatten in der Enquete Internet und Digitale Gesellschaft. Mein Redebeitrag kann hier nachgelesen werden.

Was sagen nun die anderen im Bundestag vertretenen Parteien zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität?

Georg Nüßlein von der Union fängt zunächst sachfremd aber immerhin lustig an: “Es wäre schön gewesen, wenn sich die Kollegen der Linken bei der Debatte um die Netzneutralität wenigstens ein Mal neutral verhalten hätten. Dass die tiefroten Genossinnen und Genossen am liebsten alles ,endlich gesetzlich festschreiben` würden – flächendeckende Mindestlöhne, die Höhe der Managergehälter oder den Anspruch auf ein bedingungsloses Grundeinkommen –, ist höchstwahrscheinlich aus alten SED-Zeiten genetisch vererbt.” Das war wohl ein ziemlich starker Kaffee -wenn es nur Kaffee war- der beim Erstellen der Rede getrunken wurde. Nach Überwindung des auf diese Einleitung folgenden Lachanfalls begegnet man einer Lobpreisung des Breitbandausbaus der Bundesregierung. Dieser sei aber in Gefahr, wenn nicht bei den Kunden/innen abkassiert wird. Im Prinzip sei man auch für Netzneutralität, aber dafür müsse man etwas tun und die Netze weiter ausbauen. Nüßlein meint: “Das Thema ist sehr komplex und bedarf weiterer Auseinandersetzung.” Da es ja den  § 41a Abs. 2 Nr. 2 TKG (Verordnungsermächtigung) gibt, sei ein  “Sozialismus in den Netzen” nicht nötig. Letztendlich würden wir mit unserem Antrag nur “sozialutopische Krokodilstränen” vergießen, beim Antrag handele es sich um “neosozialistische Propaganda erster Güte“.  Soviel Sozialismus auf einmal, da hat wohl jemand dem Kollegen Nüßlein sozialistische Wahntröpfchen in den Kaffee getan ;-) . Sicherlich hat der Kollege Nüßlein reicht, wenn er meint, man müsse sich auch um den Breitbandausbau kümmern, weswegen es auch zu diesem Thema einen Antrag der LINKEN im Bundestag gibt. Zum Thema gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität hatte der Kollege Nüßlein in der Debatte aber nichts substantielles beizutragen.

Der Kollege Peter Tauber von der Union lies es da schon ein wenig seriöser angehen.  Er verwies darauf, dass Hauptstreitpunkt der vergangenen Wochen die Frage war,  “ob die Deutsche Telekom mit ihren Tarifen gegen das Prinzip der Netzneutralität verstößt.”  Und er gab zu:In der Tat sind hier Zweifel angebracht.” Unmittelbar danach wartet Peter Tauber dann mit einer Überraschung auf: Die christlich-liberale Koalition hat darüber hinaus das Prinzip der Netzneutralität längst gesetzlich verankert.” Huch, ist mir da etwas entgangen? Nein. Wer die Rede von Peter Tauber weiterliest stellt fest, er bezieht sich auf den § 41a TKG, also die Möglichkeit per Verordnung Netzneutralität herzustellen. Eine solche Verordnung ist mir nicht bekannt, mithin kann Peter Tauber nur die Verankerung der Möglichkeit die Netzneutralität festzuschreiben meinen, eine gesetzliche Festschreibung ist etwas anderes. Im weiteren Verlauf seiner Rede führt Peter Tauber dann aus, dass nicht die an eine Datenvolumen gekoppelten Tarife ein Problem im Hinblick auf die Netzneutralität darstellen, sondern “die Ankündigung der Telekom sehen vor, bestimmte Dienste von einer Anrechnung auf das im Paket verkaufte Datenvolumen auszunehmen.” Insoweit sieht auch Peter Tauber einen “glasklaren Verstoß gegen die Netzneutralität”. Um das zu verhindern seien aber keine neuen Gesetze nötig, sondern die zuständige Aufsicht und die Regulierungsbehörden müssten handeln. Peter Tauber endet mit einem Versprechen: Sollte die Bundesnetzagentur nicht in der Lage sein der Telekom entsprechende Vorgaben zu machen würde die Bundesregierung von der Verordnung nach § 41a TKG Gebrauch machen. 

Martin Dörmann von der SPD formulierte: “Die aktuelle Debatte beweist, wie falsch es war, die Novellierung des TKG nicht dafür zu nutzen, klare Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu definieren, konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Bundesnetzagentur zu formulieren und somit Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.” Richtig ist aus meiner Sicht, dass die Novellierung des TKG hätte genutzt werden müssen, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern.  Etwas stutzig macht mich die Formulierung von Martin Dörmann deshalb, weil er dies nicht so klar sagt sondern etwas umschreibt, was durchaus auch in Richtung Verordnungsermächtigung gehen könnte. Diese haben wir ja schon, ich finde sie aber nicht ausreichend. Im weiteren Verlauf heißt es dann, man wolle die Netzneutralität “gesetzlich absichern”. Martin Dörmann nimmt Bezug auf den schon vor zwei Jahren eingereichten SPD-Antrag zum Thema und referiert ihn, um dann zu bedauern, dass die Bundesregierung von der Verordnungsermächtigung nach § 41a TKG bislang keinen Gebrauch gemacht hat. Im Hinblick auf die Telekom formuliert Martin Dörmann vorsichtig: “Was den gerade diskutierten Fall Telekom angeht,erwarten wir, dass die Bundesnetzagentur nun sorgfältig prüft, inwieweit durch die neue Tarifstruktur eine Diskriminierung oder ein Zurückdrängen des Best-effort-Internet verbunden sein könnte.”

Claudia Bögel von der FDP erklärt zunächst, warum Netzneutralität wichtig sei, fordert die Debatte die durch die Telekom-Tarife entstanden ist auf einer sachliche Ebene zurückzuführen um im nächsten Satz von einem “populistischen Schnellschuss” der LINKEN zu reden. Die Drosselung der Datenübertragungsgeschwindigkeit bei Überschreitung einer bestimmten Volumengrenze sei zunächst einmal ein Geschäftsmodell. Dies gefährde aber nicht die Netzneutralität. Den Kunden der Telekom empfiehlt sie mit den Füßen über das Geschäftsmodell abzustimmen, schließlich gäbe es ja einen funktionierenden Markt. Sie begrüßte den Brief von Wirtschaftsminister Dr. Rösler an die Telekom. Immerhin ist Claudia Bögel bereit, wenn gar nichts mehr hilft als ultima ratio auch weitere gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen. Wann dieser Punkt erreicht ist bleibt allerdings unklar.

Jimmy Schulz von der FDP beginnt wie gewohnt unterhaltsam: “Gegrüßt seien auch diejenigen die diese Rede jetzt nur lesen können, da sie zu Protokoll geht.” Weiter heißt es bei Jimmy Schulz: “Ich stimme Ihrem Antrag inhaltlich zu. Er ist wohlformuliert und beinhaltet nahezu alle wichtigen Aspekte. Ich würde dies anders begründen, aber auch damit könnte ich leben. Ich würde sogar noch weitergehen und das Thema Netzabschlusspunkt mit in die Betrachtung aufnehmen.” Wächst hier etwa ein neues, vielleicht sogar zukunftsfähiges linksliberales Bündnis? Nein, denn im weiteren Verlauf seiner Rede begründet Jimmy Schulz, warum er keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Er selbst sagt: “Ich bin gegen Vorratsgesetzgebung.” Die Volumentarife  seien kein Verstoß gegen die Netzneutralität, die Telekom dürfe sie aber nicht Flatrate nennen. Andernfalls handele es sich um “digitales Pferdefleisch”In der Ausnahme des eigenen Video-on-Demand-Dienstes von der Volumenberechnung sieht Jimmy Schulz aber eine “klare Ungleichbehandlung gegenüber den Mitbewerbern.” Er schreibt: “Hier scheint mir eine klare Verletzung der Netzneutralität vorzuliegen.” Aber auch Jimmy Schulz ist der Ansicht, die Regelung des § 41a TKG reiche zunächst zur Lösung des Problems aus.

Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnet die Frage, wie die Netzneutralität gesichert werden kann als eine “der Schlüsselfragen der digitalen Gesellschaft”. Konstantin von Notz macht sich für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität stark und weist die Regierungskoalition darauf hin, dass diese auch hinsichtlich zahlreicher anderer netz- und innenpolitischer Kernprojekte dieser Legislatur heute vor einem Scherbenhaufen” stehe. Die Zeit für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sei überfällig. 

Zum Schluss bleibt noch zu bedauern, dass die Debatte lediglich zu Protokoll geführt werden konnte. Ein Blick in die Tagesordnung zeigt aber, das dies die einzige Chance war, das Thema überhaupt noch debattieren zu können. Die Tagesordnung des Bundestages wird gerade zum Ende einer Legislaturperiode immer länger, weil viele Projekte noch abgeschlossen werden sollen. Das Thema Netzneutralität ist aber noch lange nicht erledigt und ich bin mir sicher der nächste Bundestag wird dieses Thema dann auch wieder live und in Farbe debattieren.

 


Im besten Fall Rechtspopulisten

Rechtspopulisten. Im besten Fall und freundlich ausgedrückt. Das ist die AfD. Nichts, aber auch nichts verbindet mich mit ihr.

Programm und Personal sprechen eine eigene Sprache. Eine Widerliche.

„Das europäische Parlament hat bei der Kontrolle Brüssels versagt. Wir unterstützen nachdrücklich die Positionen David Camerons, die EU durch mehr Wettbewerb und Eigenverantwortung zu verschlanken.“ Aha. Das Europäische Parlament hat versagt. Wie es zu dieser Einschätzung kommt und was die Schlussfolgerungen daraus sind wird nicht erläutert. Wie wäre es denn mit mehr Rechten für das europäische Parlament? Oder soll die Schlussfolgerung sein, dass die  EU durch mehr Wettbewerb und Eigenverantwortung verschlankt werden soll? Das ist mal so richtig sozial. Da freuen sich bestimmt die Menschen mit wenig Einkommen oder diejenigen die Transferleistungen beziehen. Ich finde ja, das klingt ein neoliberal.

Wes Geistes Kind die AfD ist zeigt sich an anderer Stelle: „Eine ungeordnete Zuwanderung in unsere Sozialsysteme muss unbedingt unterbunden werden.“ Na sicher doch. Die alte Leier, immer und immer wieder herausgeholt um den Mythos des Wirtschaftsflüchtlings zu bedienen. Die „ungeordnete Einwanderung in unsere Sozialsysteme“ musste schon herhalten zur Abschaffung des Asylrechts. Wer solch Zeug palavert hat einfach gar keine Ahnung wie es Geflüchteten hier geht und unter welchen Repressionen sie leiden. Und nein, dieser Satz ist kein Ausrutscher. Weiter geht es: „Ernsthaft politisch Verfolgte müssen in Deutschland Asyl finden können.“  Wohlstandschauvinismus vom Allerbesten. Die Deutschen entscheiden was „ernsthaft“ ist. Und die Deutschen entscheiden wer „politisch Verfolgte“ sind. Ob dann zum Beispiel geschlechtsspezifische Verfolgung darunter fällt, dass wissen wir noch nicht so richtig. Und Hunger? Nein, Hunger ist kein Fluchtgrund. Warum auch. Wir leben auf Kosten des Südens und finden das auch noch okay.

Nein, Nein, Nein. Offene Grenzen für Menschen in Not! – das ist die Forderung die ich vertrete.

Das alles ist öffentlich zugänglich auf der Homepage dieser AfD. Und eigentlich ist schon jetzt die Einordnung mindestens als Rechtspopulisten klar.

Und das Personal bestätigt diesen Eindruck noch einmal. Die sind einsame Spitze und vertreten mal so richtig dolle Thesen :-(

Da wäre Konrad Adam. Der Mann hat verfassungswidrige Vorschläge zum Wahlrecht unterbreitet und meint: „Vor diesem Hintergrund klingt die Anregung, den Inaktiven und Versorgungsempfängern das Wahlrecht abzuerkennen, provokativer, als sie tatsächlich ist. Die Fähigkeit, sich selbst und den Seinen den Lebensunterhalt zu verdienen, galt in der Theorie der europäischen Verfassungsbewegung als eine selbstverständliche Voraussetzung für die Gewährung des Wahlrechts.“ Na prima. Ausschluss vom Wahlrecht für Transferleistungsbeziehende, Rentner/innen und Staatsbedienstete.  Meine Demokratie ist das nicht.

Der stellv. Sprecher Alexander Gauland fordert eine neues Verhältnis zur Gewalt und faselt von „diffussem Ganzkörperpazifismus“. Wem jetzt noch nicht schlecht ist, für den/die gibt es noch was.

Es gibt noch Peter Oberender. Der ist namentlich genannter Unterstützer der AfD und findet: „Wenn jemand existenziell bedroht ist, sollte er die Möglichkeit haben, sich und seine Familie durch den Verkauf von Organen zu finanzieren.“  Entschuldigung, ich bin mal kurz Kotzen gegangen aufgrund dieses Sozialdarwinismus.

Es kann kein Zweifel daran geben. Bei  der AfD handelt es sich um widerlichste Rechtspopulisten mit sozialdarwinistischen Zügen. Dies gehört immer und immer wieder gesagt und belegt.  Sie sind keine Alternative für gar nichts.

Urteil zu Antiterrordatei kein Grund zur Freude

Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal gezeigt, dass es für Überraschungen gut ist. Diesmal für eine eher negative.   Das Urteil vom 24.03.2013 nachdem die sog. Antiterrordateiin ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar ist“  ist bedauerlich und ärgerlich zu gleich. Das ich erst jetzt dazu komme etwas dazu aufzuschreiben, hat etwas mit zu wenig Zeit in Sitzungswochen zu tun. :-(

Bei der sog. Antiterrordatei handelt es sich um eine sog. Verbunddatei verschiedener Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Das BVerfG meint, die Verbunddatei beschränke sich im Kern auf die Informationsanbahnung und eine Nutzung der Daten zur operativen Aufgabenwahrnehmung sei nur in dringenden Ausnahmefällen vorgesehen. Ob dies sachlich tatsächlich der Fall ist, will ich hier gar nicht bewerten, denn darauf kommt es bei der Auseinandersetzung mit dem Urteil des BVerfG aus meiner Sicht gar nicht an.

Was wird nun eigentlich in der Antiterrordatei alles gespeichert? Gespeichert werden Daten von „Personen, die einer terroristischen Vereinigung nach § 129a des Strafgesetzbuchs, die einen internationalen Bezug aufweist, oder einer terroristischen Vereinigung nach § 129a in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuchs mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland oder einer Gruppierung, die eine Vereinigung nach Buchstabe a unterstützt, angehören oder diese unterstützen.“  Hinzu kommen Daten von sog. Kontaktpersonen, also „Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen“ das sie mit den bereits genannten Personen „nicht nur flüchtig oder in zufälligem Kontakt in Verbindung stehen und durch sie weiterführende Hinweise für die Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu erwarten sind“.  Wer unter diesen Personenkreis fällt, von dem/der werden zunächst die sog. Grunddaten erfasst. Dazu zählen:  „Familienname, die Vornamen, frühere Namen, andere Namen, Aliaspersonalien, abweichende Namensschreibweisen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Geburtsstaat, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten, gegenwärtige und frühere Anschriften, besondere körperliche Merkmale, Sprachen, Dialekte, Lichtbilder, die Bezeichnung der Fallgruppe nach § 2 und, soweit keine anderen gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen und dies zur Identifizierung einer Person erforderlich ist, Angaben zu Identitätspapieren (Grunddaten).“  Doch das reicht natürlich noch lange nicht. Möglich ist auch weitere Daten zu erfassen: „eigene oder von ihnen genutzte Telekommunikationsanschlüsse und Telekommunikationsendgeräte, Adressen für elektronische Post, Bankverbindungen, Schließfächer, auf die Person zugelassene oder von ihr genutzte Fahrzeuge, Familienstand,  Volkszugehörigkeit, Angaben zur Religionszugehörigkeit, (…), besondere Fähigkeiten, die nach den auf bestimmten Tatsachen beruhenden Erkenntnissen der beteiligten Behörden der Vorbereitung und Durchführung terroristischer Straftaten nach § 129a Abs. 1 und 2 des Strafgesetzbuchs dienen können, insbesondere besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in der Herstellung oder im Umgang mit Sprengstoffen oder Waffen,  Angaben zum Schulabschluss, zur berufsqualifizierenden Ausbildung und zum ausgeübten Beruf, Angaben zu einer gegenwärtigen oder früheren Tätigkeit in einer lebenswichtigen Einrichtung (…) oder einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel oder Amtsgebäude, Angaben zur Gefährlichkeit, insbesondere Waffenbesitz oder zur Gewaltbereitschaft der Person, Fahr- und Flugerlaubnisse, besuchte Orte oder Gebiete, an oder in denen sich in § 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannte Personen treffen,  Kontaktpersonen (…).“ Das ist mal nicht wenig und wer sich dann noch überlegt, wie schnell es mit dem Vorwurf der §§ 129ff StGB gehen kann, dem/der müssten eigentlich die Haare zu Berge stehen. Auf der einen Seite. Auf der anderen Seite müsste noch ein weiteres Erschrecken hinzukommen: Gab es nicht aus gutem Grund ein Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten? Und wird das nicht durch diese Antiterrordatei aufgehoben?

Fast scheint es so, als ob das BVerfG das mit dem Trennungsgebot auch so sieht. Immerhin erkennt es im Urteil ein aus den Grundrechten folgendes „informationelles Trennungsprinzip“ im Hinblick auf den Austausch von Daten der Polizeibehörden und Nachrichtendienste an. Das ist gut und wird in den nächsten politischen und juristischen Auseinandersetzungen immer wieder zu zitieren sein.Doch gleich wird wieder eingeschränkt. Das BVerfG meint nämlich, dieser Austausch sei „ausnahmsweise“ zulässig. Praktisch -das wissen wir aus Erfahrung- werden aus Ausnahmen Regeln und Gewohnheiten. Und möglicherweise ist in der Praxis der Ausnahmefall schon zum Regelfal geworden…

Das BVerfG fordert lediglich, die Verbunddatei müsse hinsichtlich der zu erfassenden Daten und ihrer Nutzungsmöglichkeiten hinreichend bestimmt und entsprechend dem Übermaßverbot ausgestaltet werden und das Antiterrordateigesetz „genüge dem nicht vollständig“. Konkreter wird formuliert: „Die uneingeschränkte Einbeziehung von Daten in die Antiterrordatei, die durch Eingriffe in das Brief- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung erhoben wurden, verletzt Art. 10 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 GG.

Das BVerfG stellt zunächst klar: „Die den verschiedenen Sicherheitsbehörden jeweils eingeräumten Datenerhebungs- und –verarbeitungsbefugnisse sind, soweit es um personenbezogene Daten geht, auf ihre spezifischen Aufgaben zugeschnitten und durch sie begrenzt. Entsprechend unterliegen die Daten von Verfassungs wegen hinsichtlich ihrer Verwendung Zweckbindungen und können nicht ohne weiteres an andere Behörden übermittelt werden. Die Aufgliederung der Sicherheitsbehörden nach fachlichen und föderalen Gesichtspunkten entfaltet damit für den Datenschutz auch eine besondere grundrechtliche Dimension. Dass Informationen zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden nicht umfassend und frei ausgetauscht werden, ist nicht Ausdruck einer sachwidrigen Organisation dieser Behörden, sondern von der Verfassung durch den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Zweckbindung grundsätzlich vorgegeben und gewollt.“ Das BVerfG  sagt also zunächst nichts anderes als: Die Verfassung will nicht, dass Informationen der verschiedenen Sicherheitsbehörden umfassend und frei ausgetaucht werden. Das hat seine guten Gründe und wird vom BVerfG später auch noch mal schön anschaulich dargelegt.

Doch das BVerfG sieht die Möglichkeit für den Gesetzgeber eine Zweckänderung der erhobenen Daten vornehmen zu können. Allerdings habe die „Zusammenführung von Daten der Nachrichtendienste und der Polizeibehörden erhöhtes Gewicht“ und unterliege „grundsätzlich verfassungsrechtlich engen Grenzen“.  Warum das so ist? „Denn Polizeibehörden und Nachrichtendienste haben deutlich voneinander unterschiedene Aufgaben. Dementsprechend unterliegen sie hinsichtlich der Offenheit ihrer Aufgabenwahrnehmung sowie bezüglich der Datenerhebung grundlegend verschiedenen Anforderungen.“ Hier ist das Trennungsprinzip noch einmal schön zusammengefasst.  Geheimdienste ermitteln im Vorfeld einer konkreten Straftat und berichten über Entwicklungen und Tendenzen der von ihnen beobachteten Organisationen und Personen. Das BVerfG spricht insoweit von „politischer Vorfeldaufklärung“, ihre Aufgabe ist „nicht unmittelbar auf die Verhütung und Verhinderung von konkreten Straftaten oder die Vorbereitung entsprechender operativer Maßnahmen“ gerichtet. (Bemerkung am Rande: Das kann die Zivilgesellschaft deutlich besser und deshalb brauchen wir keine Geheimdienste!) Aufgrund dieser Aufgabenbeschreibung für die Geheimdienste dürfen diese im „Falle eines Übermittlungsersuchens (…) grundsätzlich nur solche Daten übermitteln, die bei der ersuchten Behörde bereits bekannt sind oder aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können.“  Polizei- und Sicherheitsbehörden hingegen „obliegt die Verhütung, Verhinderung und Verfolgung von Straftaten sowie die Abwehr von sonstigen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ihre Aufgaben sind geprägt von einer operativen Verantwortung und insbesondere der Befugnis, gegenüber Einzelnen Maßnahmen erforderlichenfalls auch mit Zwang durchzusetzen.“

Konsequent heißt es dann: „Aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung folgt insoweit ein informationelles Trennungsprinzip. Danach dürfen Daten zwischen den Nachrichtendiensten und Polizeibehörden grundsätzlich nicht ausgetauscht werden.“ Konsequent? Konsequent bis auf das Wort „grundsätzlich“. Entgegen des allgemeinen Sprachgebrauchs heißt „grundsätzlich“ eben nicht „immer“, sondern das es immer Ausnahmen gibt.

Und so schlussfolgert das BVerfG: „Der Austausch von Daten zwischen den Nachrichtendiensten und Polizeibehörden für ein mögliches operatives Tätigwerden muss deshalb grundsätzlich einem herausragenden öffentlichen Interesse dienen, das den Zugriff auf Informationen unter den erleichterten Bedingungen, wie sie den Nachrichtendiensten zu Gebot stehen, rechtfertigt.“  Und schon ist es vorbei mit dem Trennungsprinzip :-( .  Da hilft es auch wenig, wenn das BVerfG argumentiert: „Die so erlangten Informationen dürfen also grundsätzlich nur genutzt werden, um zu entscheiden, ob und gegenüber welcher Behörde um weitere Informationen nachgesucht werden soll, und um solche Einzelübermittlungsersuchen besser zu begründen.“ Zum einen ist zu beachten, dass hier wieder von „grundsätzlich“ die Rede ist und zum anderen wird ausgeblendet, dass ja gerade ein Zugriff auf die Daten durch Nachrichtendienste (also Geheimdienste) und Polizeibehörden möglich ist.  Das sieht das BVerfG auch selber, denn es erkennt, dass „die Antiterrordatei  (…) zu einem unmittelbaren Austausch von Erkenntnissen der Behörden“ führt.

Das BVerfG führt im Urteil aus: „Wer einmal in der Datei erfasst ist, muss damit rechnen, aufgrund einer Abfrage dem Umkreis des Terrorismus zugeordnet und – mittels weiterer, dadurch erleichterter Übermittlungsersuchen – hieran anknüpfenden belastenden Maßnahmen unterworfen zu werden. Die Konsequenzen einer solchen Zuordnung können beträchtlich sein und Einzelne in schwierige Lagen bringen, ohne dass sie um diese Einordnung wissen und eine praktikable Möglichkeit haben, sich hiergegen zu wehren. (…) Letztlich können Bürgerinnen und Bürger hierdurch erheblichen Beeinträchtigungen ausgesetzt werden, ohne dafür selbst zurechenbar Anlass gegeben zu haben. Dass belastende Maßnahmen dabei grundsätzlich nicht unmittelbar auf eine Nutzung der Daten der Antiterrordatei nach den angegriffenen Vorschriften allein gestützt werden können, sondern als deren mittelbare Wirkung in Verbindung mit weiteren Vorschriften drohen, ändert nichts daran, dass die Wahrscheinlichkeit solcher Maßnahmen durch die Antiterrordatei erhöht wird.“ Allein diese Ausführungen müssten konsequenterweise dazu führen, dass die Antiterrordatei als verfassungswidrig eingestuft wird. Warum das BVerfG dies nicht macht, wird wohl sein Geheimnis bleiben.

Was führt das BVerfG nun zur Begründung der -aus meiner Sicht nicht nachvollziehbaren- prinzipiellen Zulässigkeit einer solchen Verbunddatei an?  Das  BVerfG argumentiert: “Dem Eingriffsgewicht für die Betroffenen steht das öffentliche Interesse gegenüber, für die Aufklärung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus einen gezielten Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden und genauere Einschätzungen für die Gefahrenabwehr in wichtigen Eilfällen zu ermöglichen.” Jetzt käme die Stelle, wo das BVerfG argumentieren müsste, waurm die Aufklärung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus unbedingt einer solcher Datei bedarf, welche anderen Mittel und Möglichkeiten es gibt und warum diese nicht ausreichen. Genau das tut das BVerfG aber nicht. Es argumentiert lediglich damit, dass eine solche Datei die „Aufgabenwahrnehmung wesentlich verbessern“  kann.  Eine wesentliche Verbesserung reicht aber für diese Art von Grundrechtseingriff aus meiner Sicht gerade nicht aus.

Kurz gesagt begibt sich das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil auf den Weg das Trennungsgebot zwischen Geheimdienst und Polizei weiter auszuhöhlen. Insbesondere der Urteilstenor Nr. 2 belegt das. Dort heißt es: „Regelungen, die den Austausch von Daten der Polizeibehörden und Nachrichtendienste ermöglichen, unterliegen hinsichtlich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gesteigerten verfassungsrechtlichen Anforderungen. Aus den Grundrechten folgt ein informationelles Trennungsprinzip, das diesen Austausch nur ausnahmsweise zulässt.“   Wie schon ausgeführt, aber immer wieder nötig zu wiederholen: Was heute Ausnahme ist wird morgen zur Regel. Eeine Begründung findet sich immer. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil nichts anderes gesagt, als: im Prinzip ist die Antiterrordatei korrekt, nur so wie sie mit dem Antiterrordateigesetz ausgestaltet wurde geht es nicht.

Das dann im Detail Regelungen als nachbesserungsbedürftig angesehen werden ist zwar besser als nichts, aber kein Grund sich über das Urteil insgesamt zu freuen.

 

Internetenquete nun auch offiziell beendet

Am gestrigen Tag fand die Enquete “Internet und digitale Gesellschaft” nun auch offiziell ihr Ende mit einer Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages.

Meine Rede findet sich hier und die meiner Kollegin Petra Sitte hier.

Die Einschätzung des Ergebnisses der Enquete mag unterschiedlich sein. Möglicherweise waren aber auch schon die Ansprüche und Erwartungen an diese Enquete unterschiedlich.  Damit jede/r sich ein eigenes Urteil machen kann, verweise ich hier auf die Zwischenberichte der Projektgruppen

Bildung und Forschung

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Demokratie und Staat

Internationales und Internet Governance

Interoperabilität, Standards, Freie Software

Kultur, Medien, Öffentlichkeit

Medienkompetenz

Netzneutralität

Urheberrecht

Verbraucherschutz

Arbeit, Wirtschaft, Green IT

Zugang, Struktur und Sicherheit im Netz

Der entscheidende Punkt für die Zukunft wird sein, wie mit den Handlungsempfehlungen und Sondervoten der Enquete vom Gesetzgeber umgegangen wird. Es wird u.a. am nächsten Bundestag liegen was er von den Handlungsempfehlungen und Sondervoten aufgreift. Dann wird sich zeigen ob es gelingt, das Internet als Raum der Freiheit, Offenheit und des sozial gerechten Zugangs zu gestalten.

Parteivorstandssitzung Nr. 8

Im Zentrum der Parteivorstandssitzung (mit Überstunden am Samstag) stand die Verabschiedung des Leitantrages für ein Bundestagswahlprogramm.

Tatsächlich ist es gelungen das Wahlprogramm deutlich zu qualifizieren und selbst meine Anträge waren mit einer überraschend hohen Erfolgsquote versehen :-) . Das DIE LINKE eine sozialistische Bürgerrechtspartei ist konnte deutlicher gemacht werden. Auch eine Verankerung der Commons-Debatte ist gelungen. Der Leitantrag wird einen kleinen aber feinen eigenen Abschnitt zur Trennung von Staat und Kirche enthalten, der im wesentlichen von Raju Sharma erarbeitet wurde. Auch ein kleines Kapitel zur Unabhängigkeit der Justiz, im wesentlichen erarbeitet von Jens Petermann, wird sich im Leitantrag befinden. DIE LINKE fordert nach wie vor die Abschaffung von Geheimdiensten. Darüber hinaus fanden auch weitere Veränderungen Eingang in den Leitantrag, die ich sinnvoll und richtig finde. Aber hier in meinem Blog beschränke ich mich mal auf die Anträge, die ich selbst oder in Vertretung von anderen gestellt habe. ;-)

Darüberhinaus hat der Parteivorstand die Mitglieder gebeten, diesen Appell gegen Kampfdrohnen zu unterschreiben.

Schade ist, dass wiedereinmal die Satzungsfragen am Ende und unter Zeitdruck debattiert werden mussten. Schließlich hat der Parteivorstand noch den Delegiertenschlüssel für die Parteitage und Vertreter/innen-Versammlungen in den Jahren 2014 und 2105 beschlossen.

 

 

Vor der Parteivorstandssitzung Nr. 8

Am Wochenende wird der Parteivorstand der LINKEN wieder tagen. Natürlich wird es nach der Parteivorstandssitzung einen Blogbeitrag geben, in welchem ich über die Ergebnisse der Parteivorstandssitzung informiere.

Allerdings will ich diesmal schon vorab kurz etwas schreiben. Der Parteivorstand wird nämlich den Leitantrag zum Wahlprogramm verabschieden. Der Entwurf des Wahlprogramms wurde dazu noch einmal überarbeitet und den Parteivorstandsmitgliedern kurz vor Ostern zugeschickt. Bis gestern bestand für die Parteivorstandsmitglieder die Möglichkeit Änderungsanträge zum nunmehr veränderten Entwurf einzureichen. Davon wurde auch rege Gebrauch gemacht. Wenn ich mich nicht verzählt habe liegen mehr als 200 Einzelanträge vor.

Ich selbst habe mich mit insgesamt 27 Änderungsanträgen beteiligt. Diese Änderungsanträge dokumentiere ich aus Transparenzgründen hier und hier. Sicherlich wird es an der einen oder anderen Stelle etwas schwierig sein die einzelnen Änderungen nachzuvollziehen. Kurz und knapp gesagt geht es mir darum das Wahlprogramm in die Richtung zu qualifizieren, dass der Commons-Gedanke und das Profil der LINKEN als sozialistische Bürgerrechtspartei noch deutlicher erkennbar wird.

 

Ein interessanter Beschluss des AG Dresden zur Funkzellenabfrage

Über die Funkzellenabfrage rund um die Aktivitäten zu Dresden Nazifrei 2011 ist ja schon viel geschrieben worden. Da ich am 19. Februar 2011 Teilnehmerin der Aktivitäten bei Dresden nazifrei war hatte ich zunächst Auskunft begehrt, ob meine Telefonnummer auch erfasst war. Nachdem dies bestätigt wurde hatte ich mit Schreiben aus dem März 2012 beim Amtsgericht Dresden beantragt festzustellen, “dass die Maßnahmen der Erhebung der Telekommunikationsdaten und die Vollziehung der Maßnahme rechtswidrig war.”

Gestern nun fand ich in meinem Briefkasten den Beschluss des Amtsgerichts Dresden. Darin wird dann erklärt, die Beschlüsse des Amtsgerichts Dresden zur Funkzellenabfrage wie auch die Art und Weise des Vollzuges seien rechtmäßig gewesen.

Der 15seitige Beschluss scheint mir nicht wirklich auf den Einzelfall bezogen zu sein, sondern eher in die Richtung zu gehen: “Was wir einmal aufgeschrieben haben, verwenden wir in allen Fällen in denen sich Menschen an das Gericht gewandt haben.”

Nichtsdestotrotz ist der Beschluss nicht ganz uninteressant.

Zur Begründung der Beschlüsse des Amtsgerichtes (es handelt sich um drei verschiedene Beschlüsse) vom 25.05.2012 eine Funkzellenabfrage durchzuführen wird in dem mir zugestellten Beschluss u.a ausgeführt, “dass ein Straftatverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit dem Verdacht der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung” vorliege. Zur weiteren Begründung wird dann auf Vorfälle im August 2010 um und nach Mitternacht verwiesen, die aber “ausweislich des Beschlusses”   in größerem Sach- und Zusammenhang standen.  Dieser andere Sach- und Zeitzusammenhang sind “etwa seit einem Jahr”  in Dresden stattfindende gewaltsame Übergriffe “offensichtlich linksorientierter Tätergruppen auf  politisch Andersdenkende”. Darüberhinaus wird auf eine seit dem 19.02.2011 aktiv geschaltete Rufnummer verwiesen, mit der angeblich am 19.02.2011 gewalttätige Aktivitäten koordiniert wurden.  Ich muss das jetzt also so verstehen: Weil im August 2010 irgendwelche Menschen  Körpverletzungsdelikte begangen haben (ich unterstelle mal die Richtigkeit der Aussage), weil Menschen etwa seit einem Jahr gewaltsame Übergriffe begangen haben sollen und ein Rufnummer freigeschaltet wurde ist eine Funkzellenabfrage notwendig.  Wo der direkte Zusammenhang zwischen Teilnehmer/innen der Aktivitäten bei Dresden Nazifrei 2011 und diesen Leuten besteht, wird nicht erklärt.

Danach führt der Beschluss aus, wieviel Verkehrs- und Bestandsdaten erhoben wurden. Die erhobenen Verkehrsdatensätze und Bestandsdatensätze seien dann in einer Excel-Tabelle zusammengeführt worden. Diese Daten wiederum seien mit weiteren, aufgrund anderer Beschlüsse erhobenen Daten zugesammgeführt worden. Im weiteren wird dann dargelegt, wie die Sammlung der Verkehrs- und Bestandsdaten reduziert wurde.  Das LKA habe darüber hinaus mitgeteilt, dass zu keiner Zeit Recherchen mit Namen oder Namensbestandteilen aus Bestandsdaten durchgeführt worden seien.

Im Februar 2012 hat die Staatsanwaltschaft Dresden (so steht es in dem mir zugestellten Beschluss) dann angeordnet, dass eine Benachrichtigung unterbleibt, soweit Personen betroffen waren, gegen die sich die Maßnahme nicht richteten.” Diese würden wohl kein Interesse an einer Benachrichtigung haben, sie seien ja nur “unerheblich” von der Maßnahme betroffen gewesen und Beschuldigte würden ja durch Akteneinsicht Kenntnis von der Maßnahme erhalten.

Und dann begründet das Gericht im Detail warum die Beschlüsse des Amtsgerichts Dresden zur Funkzellenabfrage keinen Bedenken begegnen. Zum Zeitpunkt des Beschlusses die Funkzellenabfrage durchzuführen (25.2.2012) habe -wie oben schon dargelegt- dringender Tatverdacht bestanden. Neben den zwei benannten Vorfällen werden weitere 5 Körperverletzungsdelikte in Dresden in einem Zeitraum vom Mai 2009 bis Juni 2010 genannt.  Zusätzlich heißt es dann: “Darüber hinaus waren den Ermittlungsbehörden folgende Ereignisse kurz vor dem 18. und 19.02.2011 bekannt geworden, die den Tatverdacht der kriminellen Vereinigung verstärkten:”.  Die Ereignisse waren die Störung von Veranstaltungen der Jungen Landsmannschaft Ost im Dezember 2010 und ein Überfall auf zwei Personen im Februar 2011. Auch hier bleibt also festzustellen: Es wird ein Zusammenhang zwischen Personen die Körpverletzungsdelikte begangen haben und Leuten die eine Veranstaltung stören hergestellt und daraus eine kriminelle Vereinigung gemacht. Und das alles ist die Begründung dafür mehr als eine Millionen Verkehrsdaten von Menschen zu speichern, die sich an den Aktivitäten Dresden nazifrei 2011 beteiligten.  Friedlich und die mit den Körperverletzungsdelikten nicht das geringste zu tun hatten, solche Art von politischen Auseiandersetzungen auch ablehnen. Und das wird auch noch für rechtmäßig erklärt.  In meinen Augen sieht Verhältnismäßigkeit anders aus, aber vielleicht muss ich ja noch hinzulernen.  In dem mir zugestellten Beschluss wird gesagt, es sei “besonders sachgerecht” auch am 18./19. 02.2011 für die “als fast sicher anzunehmenden Aktivitäten der Gruppe  die Telekommunikationsdaten zu erheben.”  Es ist also besonders sachgerecht, wegen fast sicher anzunehmender Aktivitäten nicht die Telekommunikationsdaten der Gruppe zu erheben -wie es in dem Beschluss heißt- sondern die Verkehrsdaten von völlig unschuldigen Bürgerinnen und Bürgern.

Die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt sich noch ganz anders, wenn berücksichtigt wird, dass offensichtlich (so wieder die Ausführungen in dem mir zugestellten Beschluss) vorher Telefonüberwachungen und Observationen stattgefunden haben.

Das Amtsgericht Dresden nun geht sogar von einer Erforderlichkeit der Funkzellenabfrage aus, mit einer Begründung die mich nicht so recht überzeugen vermag. Das Ziel der Beschlüsse zur Funkezellenabfrage war “die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung an den genannten Tagen im Hinblick auf die Tatverdächtigen … zu überprüfen. Es ging nicht allein darum,  Taten im August 2010 aufzuklären.” Ja und warum bitte braucht man dazu eine nichtindividualisierte Funkzellenabfrage?  Es ginge “auch“  um Tathandlungen am 19.02.2011. Ich kann nichts dazu sagen, ob die Telefonüberwachung und Observation rechtmäßig war (gebe aber gern zu das ich diesbezüglich eine Grundskepsis habe), aber ich nehme zur Kenntnis das es diese Ermittlungsmittel gegeben hat. Wozu bitte brauchte es dann eine nichtindividualisierte Funkzellenabfrage am 19.02.2011? Das Amtsgericht versucht diese Frage zu beantworten, indem es argumentiert, andere Möglichkeiten hätten den Ermittlungsbehörden nicht zur Verfügung gestanden, insbesondere wegen der schnell gewechselten Telefone und Rufnummern. Doch ging es wirklich darum? Oder ging es  nicht eher darum, wie es im mir zugestellten Beschluss heißt: “Zudem war zu gewärtigen, dass neben bereits verdächtigen Rufnummern auch die Kommunikation der Gesprächspartner zu weiteren Erkenntnissen … erbringen werde.”? Ich dachte ja, ich hätte gerade gelesen, dass die Rufnummer so schnell wechselten, dass eine Begrenzung der Anfrage auf diese nicht möglich gewesen sei.  Nun ist es doch möglich gewesen und es ging um neue Erkenntnisse. Logisch argumentiert sieht irgendwie anders aus.

So logisch geht es auch weiter. Es sollte ja durch Kommunikation der Gesprächspartner zu einem weiteren Erkenntnisgewinn kommen. Doch der Inhalt von Telekommunikation sei weder erhoben noch gespeichert worden heißt es nur einen Absatz weiter. Lediglich die Nutzung bestimmter Telefonnummern und Telefone sei erfasst worden.

Zum Ende des Beschlusses wird es dann noch einmal grundsätzlich. Auch im Hinblick auf die Grundrechte war die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage nämlich erforderlich meint das Amtsgericht Dresden. Dort heißt es: “Allerdings war auch schon vor dem 19.2.2011 öffentlich bekannt, dass mit zahlreichen gewaltsamen Auseinandersetzungen zu rechnen war. Die unverdächtigen Dritten wussten daher vorab schon, dass die Begehung von Straftaten zu erwarten war und daher die Ermittlungsbehörden auch die Strafverfolgung aufnehmen würden. (…) … war daher aus Sicht der unverdächtigen Dritten mit zulässiger Strafverfolgung zu rechnen.”  Es sei mal dahingestellt, ob wirklich mit zahlreichen gewaltsamen Auseinandersetzungen zu rechnen war, es sei mal dahingestellt das möglicherweise ein Anliegen der unverdächtigen Dritten die Verhinderung von gewaltsamen Auseinandersetzungen war. Aber dieses Amtsgericht will mir jetzt wirklich erklären, weil ich zu Anti-Nazi-Aktivitäten gehe muss ich mit einer nichtindivudalisierten Funkzellenabfrage rechnen? Dieses Amtsgericht will mir wirklich erklären, wer zu Demos geht muss halt damit rechnen das er in solche Ermittlungstätigkeiten gerät. So kann man das Demonstrationsfreiheitsrecht auch leer laufen lassen.

All das ist irgendwie nicht überzeugend. Und deshalb bleibe ich ausdrücklich dabei, was wir im Bundestag bereits beantragt haben: Die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage gehört abgeschafft!

Spekulanten drücken sich vor Grunderwerbssteuer

von Steffen Bockhahn und Halina Wawzyniak 

Spekulanten klingt immer so abstrakt. Einige verdrehen bei dem Wort “Spekulant” schon die Augen. Abstrakt wird aber ganz schnell konkret. Und dann gibt es verwundertes Augenreiben. Schweinereien von Spekulanten nicht nur zu Lasten der Steuerzahler/innen sondern im konkreten Fall auch noch zu Lasten von Mieter/innen. Realität in einem reichen Land.

Erinnert sich noch jemand an das letzte Jahr um diese Zeit? Richtig, es gab ein Bieterverfahren für die TLG Immobilien GmbH und die TLG Wohnen GmbH. Bei letzterer GmbH ging es um 11.500 Wohneinheiten ausschließlich  in Ostdeutschland, bislang im Eigentum des Bundes stehend. Die TLG Wohnen GmbH sollte privatisiert werden. Das hatte schon die große Koalition aus CDU und SPD beschlossen. Wegen der Finanzkrise waren die Preise im Keller und der damalige Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat den Verkauf deswegen 2008 vorerst gestoppt.

Ende letzten Jahres wurde nun bekannt, dass die bislang bundeseigenen Wohnungen in dem Privatisierungsverfahren an die TAG Immobilien AG gingen.  Das wesentlichste über die TAG Immobilien AG steht auf deren eigener Seite. Soweit so schlecht. Wenn in dem schlechten noch was Gutes gesehen werden konnte, dann war das der Anfall der Grunderwerbssteuer bei der TAG Immobilien AG. Die Grunderwerbssteuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks an (welche die TLG Wohnen GmbH hatte) und kommt den Bundesländern zu Gute.

Wenigstens konnte also mit Steuereinnahmen bei den ostdeutschen Bundesländern gerechnet werden, die Verlautbarungen waren schließlich, dass die TAG Immobilien AG die TLG Wohnen GmbH zu 100% erworben hatte.  Doch Spekulanten wären nicht Spekulanten wenn sie sich nicht auch trickreich vor Steuern drücken würden. Also Pustekuchen mit der Grunderwerbssteuer.  Wie nunmehr bekannt wurde, hat nicht die TAG Immobilien AG die TLG Wohnen GmbH erworben, sondern zwei andere Gesellschaften. Und jetzt wird es richtig spannend. Mit einem sog. Share-Deal wird mal ganz legal die Grunderwerbssteuer umgangen, den Ländern entgehen die Einnahmen. Die Bundesregierung, die sich heute auch gern über ungehemmten Kapitalismus aufregt, hat selbst die gesetzlichen Grundlagen geschaffen.

Wie das geht? Das Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG) hat in § 1 Abs. 3 Nr. 1 eine Regelung, nach der die Grunderwerbssteuer nur anfällt, wenn 95% der Anteile eines Unternehmens an ein anderes Unternehmen übertragen werden. Da Spekulanten natürlich clever sind werden halt die Anteile zu 94,9% an das eine Unternehmen verkauft und zu 5,1% an das andere Unternehmen. Und schwups, die Grunderwerbssteuer fällt nicht an. Jaja, richtig gehört: Wohnungen im Eigentum des Bundes stehend (als TLG Wohnen GmbH) werden verscheuert an eine Aktiengesellschaft und die muss nicht mal Grunderwerbssteuer zahlen.

Doch im Fall der TAG Immobilien AG wird es noch verrückter. Die TLG Wohnen GmbH wurde zu -welche Überraschung- 94,9% an die TAG Administrationen GmbH verkauft und zu 5,1% an die TAG Beteiligungs GmbH & Co.KG.  Die TAG Administrationen GmbH steht zu 100% im Eigentum der TAG Immobilien AG und die TAG Beteiligungs GmbH & Co.KG zu 99,5% im Eigentum der TAG Immobilien AG. Ja, richtig. Die TAG Immobilien AG hat durch ihre Eigentümerschaft an der GmbH und der GmbH & Ko.KG defacto 100% erworben und muss trotzdem nicht Grunderwerbssteuer zahlen.

Cool aus der Sicht von Spekulanten, Dreist aus der Sicht von Steuerzahler/innen und Mieter/innen. Ob das auch noch legal ist muss geklärt werden.

Aber legal oder nicht legal, es ist und bleibt eine Sauerei und dem muss dringend ein Ende bereitet werden. Wer auch immer uns jetzt große Vorträge halten will, warum und weshalb das alles angeblich notwendig sei: Lasst es. Ihr überzeugt uns nicht. Ihr würdet uns nur noch wütender machen. Da werden Wohnungen an Finanzinvestoren, denen die Mieter/innen gleich sind privatisiert, was schon ein Problem an sich ist. Das dann die den Ländern zustehenden Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer umgangen werden ist ein weiteres Problem. Wer solche Subventionierung von Spekulanten ermöglicht, der sollte beschämt schweigen. Angeblich ist für dieses und jenes kein Geld (kostenloses Schulessen, Jugendclubs, Sportförderung) da, aber diese Steuergeschenke gibt es. Bei jedem kleinen Verstoß gegen irgendwelche meist sinnlosen Auflagen nach dem SGB II wird den Leistungsbeziehenden das Geld gekürzt und denen die das Geld haben wird Geld geschenkt.  Merke: bekommst Du Hartz IV schauen sie auf jeden Cent. Bekommst Du Wohnungen, bekommst Du noch Geschenke zu Lasten aller.

Es läuft was falsch in diesem Land. Aber richtig.

Über den Nachteil festgezurrter Korsette

Das Spiel ist langweilig und bekannt. Jede im Bundestag vertretene Partei kennt es. Im Bundestag stimmen die Fraktionen so, im Bundesrat stimmen die an Landesregierungen beteiligten Parteien anders als ihre Fraktionen im Bundestag.

Aufmerksamkeit bekommt dieser Vorgang immer mal wieder und diesmal aktuell durch die Abstimmung zum Leistungsschutzrecht und die Abstimmung zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Beide Varianten des Spiels sind aber nun nur bedingt miteinander vergleichbar. In beiden Varianten stimmen die Oppositionsfraktionen im Bundestag anders als im Bundesrat. Das Leistungsschutzrecht wurde -völlig zu Recht- im Bundestag abgelehnt, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare fand- ebenfalls völlig zu Recht- die Zustimmung im Bundestag. Im Bundesrat sah es dann anders aus.

Trotz Rosa-Rot-Grüner Mehrheit wurde in Sachen Leistungsschutzrecht der Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Unverständnis ist noch die diplomatischste Formel die ich für dieses Verhalten finden kann. Die SPD hat hier eigentlich ein richtiges fettes Bashing verdient. Das ich es mir verkneife hat damit zu tun, dass ich anhand das zweiten Beispiels auf ein -aus meiner Sicht- strukturelles Problem hinweisen will.

Das CDU-SPD regierte Berlin stimmte im Bundesrat nicht für die Öffnung der Ehe, obwohl die SPD doch dafür ist. Grund ist der Koalitionsvertrag. In jedem Koalitionsvertrag -und das bezieht sich nicht nur auf die Abstimmungen im Bundesrat- steht, dass die Koalitionspartner nicht gegeneinander abstimmen. Das führt dann beim Bundesrat zu Enthaltungen, wenn keine Einigkeit besteht.  Es führt aber auch dazu, dass im Parlament selbst nicht gegeneinander abgestimmt wird, somit aber die Koalitionspartner an der einen oder anderen Stelle gegen ihre eigene Position stimmen. Das ganze System ist bekannt, wird aber -so meine Wahrnehmung- nicht hinterfragt.Warum auch.

Ohne das festgezurrte Korsett eines Koalitionsvertrages gäbe es ja keine spannenden Geschichten für Journalisten/innen, die jedesmal ganz genau schauen ob die Kanzlermehrheit bei der Abstimmung x oder y erreicht ist. Falls dies nicht der Fall ist, kann gut spekuliert werden, wie lange die Koalition noch Bestand hat. Ohne festgezurrtes Korsett wäre dies nicht mehr möglich, aber es gäbe vielleicht andere spannende Gesichten.

Auch für die jeweils nicht betroffenen Parteien ist der jetzige Zustand ganz angenehm. Man kann so richtig schön Landesregierungsbingo spielen, obwohl man weiß wie Entscheidungen zustande kommen. Und so wird gern der Partei x vorgeworfen, dass sie in der Frage y im Bundestag so gestimmt hat, im Bundesrat aber ganz anders abgestimmt hat oder im Landtag einen gleichlautenden Antrag der Partei z abgelehnt hat. Das ist schon ein richtiger Spaß, denn die Partei x ist in solchen Situationen immer in der Defensive. Selbstverständlich würde die Partei x dies mit der Partei z nicht anders machen, wenn sie die Chance dazu erhält.

Dieses Spiel kann jetzt noch lange weitergespielt werden, eine Ermutigung für politisches Engagement dürfte damit nicht gelingen. Was bleibt also? Zum einen könnte mindestens das Landesregierungsbingo unterlassen werden. Zum anderen könnte tatsächlich angefangen werden ehrlich mit dem festgezurrten Korsett Koalitionsvertrag umzugehen, d.h. Aufklärung über die Mechanismen die hinter einem solchen Vertrag stehen zu betreiben. Vielleicht aber könnte auch angefangen werden, das System der Koalitionsverträge zu hinterfragen. Wäre es so schlimm, wenn dieses festgezurrte Korsett etwas gelockert, vielleicht später sogar ganz abgelegt wird? Warum nicht die Parlamente zu einem Ort machen wo über Argumente nachgedacht und um Mehrheiten aufgrund der besseren Argumente noch wirklich gestritten wird? Was wäre eigentlich so schlimm, wenn es nicht mehr die  Oppositions- und Regierungsfraktiongrenze gibt, die von vornherein festlegt was mit Initiativen passiert, egal wie gut oder schlecht sie sind? Was wäre so schlimm, wenn für jede einzelne Initiative eine Mehrheit im Parlament gesucht werden müsste? Ja, dann gibt es unterschiedliches Abstimmungsverhalten und unterschiedliche Mehrheiten. Ja und?

Die parlamentarische Demokratie könnte dadurch ein wenig lebendiger werden, das wäre doch auch mal was.