Vordemokratische Zustände

Das Grundgesetz erlaubt allen Deutschen sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln. Es ist in meinen Augen schon einmal absurd, dass dieses Recht nur Deutschen zusteht. Eigentlich müsste es für alle Einwohner_innen gelten.  Das Grundgesetz sagt im weiteren, dass diese Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden darf. Das einschlägige Recht ist das Versammlungsrecht. Trotz Föderalismusreform gilt in Hessen noch das Versammlungsrecht des Bundes (soweit ich das jetzt recherchieren konnte).

Die Versammlungen von Blockupy in Frankfurt/Main sind Anfang Mai zunächst verboten worden. Das Versammlungsrecht erlaubt durchaus Versammlungen zu verbieten, die Gründe werden in § 5 genannt. Doch welcher Grund nach § 5 soll bitte einschlägig sein? Ziffer 3? Danach können Versammlungen verboten werden, wenn  “Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich ergibt, daß der Veranstalter oder sein Anhang einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf der Versammlung anstreben“. Die untersagenden Behörden müssen ein sehr eigenartiges Verständnis von “gewalttätig” und “aufrührerisch” haben wenn sie genau das Blockupy vorwerfen. Jedenfalls hat dieses Verständnis nichtst mit dem Versammlungsrecht zu tun. Der Aufruf Blockupy Frankfurt jedenfalls enthält weder Aufrufe zu Gewalttaten noch zum Aufruhr. Es soll lediglich der Geschäftsbetrieb der Banken am 18. Mai blockiert werden. Die von Frau Roth (nicht die von den Grünen, sondern die von der CDU) genannte Begründung einer Gefährdung der Unversehrtheit der Bürger findet sich schon mal gar nicht im Versammlungsrecht, sollte vermutlich aber den “aufrüherischen” Charakter umschreiben und wirkt ein wenig hilflos.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat das Totalverbot aufgehoben. Es hat -so der Newsletter von Blockupy- drei Veranstaltungen genehmigt.  Wer Zeit hat und beim wem die Gesundheit es zulässt,  der sollte an einer der Veranstaltungen teilnehmen. Der Einschränkung des Demonstrationsrechtes muss durch Teilnahme an Demonstrationen begegnet werden.  Und tatsächlich hoffe ich, dass auch die Veranstaltungen am Donnerstag und Freitag in der Innenstadt noch stattfinden können. Denn Innenstädte dürfen nicht Demonstrationsfreie Zonen werden.

Die Auseinandersetzung um des Demonstrationsrecht in Frankfurt/Main zeigt, dass die Angriffe auf Bürger- und Freiheitsrechte nicht weniger werden, sondern mehr. Die Verbote der Versammlungen sind vordemokratisch. Sie führen das Versammlungsrecht ad absurdum, sie untergraben damit das Grundgesetz und das politische Engagement vieler Menschen.  Wen wundert es da, dass Menschen sich abwenden von Parteien und Politik.

Wer Demokratie ernst nimmt, wer Demokratie wirklich leben will der schafft Platz und Raum für andere Meinungen und Auffassungen. Und das heißt dann auch Demonstrationen und Versammlungen in Sicht- und Hörweite der Adressaten der Versammlung zuzulassen.  Das was in Frankfurt/Main stattfindet ist eine Bankrotterklärung für die Demokratie.

Vom Recht auf eine Kandidatur

Wenn man sich die mediale Berichterstattung über DIE LINKE derzeit ansieht, dann wird von einem “Gegeneinander” zweier Personen geredet. Dieses Gegeneinander müsse aufgelöst werden, weswegen auch eine sog. dritte Lösung diskutiert wird. Der eine oder die andere fabuliert sogar von einer Spaltung.

Mal abgesehen davon, dass es bei der Auseinandersetzung nicht nur um Personen, sondern auch um Inhalte geht, finde ich das alles ein albernes Säbelrasseln. Wir leben in einer demokratischen Partei und da gehört es zur Normalität, dass über unterschiedliche Positionen gestritten wird und es mehrere Kandidaturen geben kann.  Ich wünsche mir, dass die Delegierten auf dem Parteitag eine Auswahl haben. Ich wünsche mir, dass es mehr Kandidierende als Plätze gibt.  Ich halte nichts von Drohungen mit Spaltung. Es wird auf dem Parteitag gewählt und danach geht das Leben weiter. Am besten sofort mit der Vorbereitung der Bundestagswahl und dem alltäglichen Kampf gegen Krieg, Neoliberalismus, Sozialabbau und Freiheitseinschränkungen. (By the way: Da wird gerade in Frankfurt das Demonstrationsrecht ad absurdum geführt und es gibt Aufenthaltsverbote für Menschen.)  Was die inhaltlichen Differenzen angeht, sehe ich sie vor allem in zwei Punkten: Parteienverständnis und der Offenheit für neue Themen, ohne die alten Themen zu vernachlässigen.

Doch ich will noch einmal zum “Gegeneinander”  kommen und dem Vorschlag, dieses durch eine sog. dritte Lösung aufzulösen.  Mir geht es dabei gar nicht so sehr um handelnde Personen, sondern um eine abstrakte Betrachtung der ganzen Angelegenheit.  Seit dem November vergangenen Jahres liegt eine Kandidatur für den Parteivorsitz vor. Diese Kandidatur kann man gut finden oder schlecht. Man kann sich mit ihr inhaltlich auseinandersetzen. Der Vorschlag eine Mitgliederbefragung durchzuführen wurde mehrheitlich abgelehnt im geschäftsführenden Parteivorstand, die Bundesschiedskommission hat dies als satzungswidrig gewertet.

In unserer Partei hat jede/r das Recht zu kandidieren. Am gestrigen Tag gab es nun ein offizielles Angebot ebenfalls zu kandidieren, allerdings unter der Bedingung, dass  es keine Kampfkandidatur gibt. Kurz gefasst könnte man auch sagen: Es gibt ein Angebot zu einer Kandidatur, wenn niemand anderes kandidiert.  Die Partei steht nun vor der Frage, wie sie damit umgeht.  Sie muss sich entscheiden ob sie dem Wunsch nachgeht, dass aus einem Angebot einer Kandidatur eine Kandidatur wird, was aber bedeutet das eine bereits erklärte Kandidatur zurückgezogen werden muss. Das wiederum wäre eine Einschränkung des Kandidaturrechts innerhalb der Partei und würde im übrigen auch bedeuten, dass damit jegliche weitere Kandidatur ausgeschlossen ist, egal um wen es sich handelt. Kurzum: wir stehen vor dem Problem, dass allein eine Kandidatur zum Problem für eine weitere Kandidatur erklärt wird. Das wiederum ist nicht mein Parteienverständnis.

Es gibt also gar kein “Gegeneinander”. Denn ein Gegeneinander würde es geben, wenn zwei Kandidaturen vorliegen würden und die Delegierten entscheiden müssten. Gibt es aber nicht. Ein “Kandidaturgegeneinander” wäre aber in meinen Augen auch ein ganz normaler demokratischer Vorgang.  Ich sehe darin kein Problem.

Wer aus diesem vermeintlichen “Gegeneinander”  nun schlussfolgert, dieses sei nur dadurch aufzulösen, dass ein dritter Weg gegangen werden soll, muss diesen dritten Weg erklären. Wäre es eine weitere Kandidatur um den Parteivorsitz, wäre das ein ganz normaler Vorgang und keine dritte Lösung. Es wäre allerdings aber in der Konsequenz, dann die zweite Kandidatur und damit auch das Ausschlagen des Angebotes einer Kandidatur, die an die Bedingung “keine Kampfkandidatur” geknüpft ist.  Würde die dritte Lösung so aussehen, dass sowohl das Angebot einer Kandidatur ausgeschlagen und die erklärte Kandidatur zurückgezogen wird, muss sich aus meiner Sicht vergegenwärtigt werden, dass dies zumindest indirekt die Akzeptanz der Einschränkung der Kandidaturfreiheit bedeutet. Denn eine solche dritte Lösung macht sich zu eigen, dass das Problem einer Kandidatur darin liegt, dass eine zweite Kandidatur wegen der ersten nicht erklärt wird.

Warum sind wir nicht ein wenig gelassener. Warum überlassen wir nicht den Delegierten die Entscheidung, dafür sind sie gewählt.  Warum ermuntern wir nicht Menschen zu kandidieren und leben Demokratie einfach.

Vier Punkte für die ich als stellv. Parteivorsitzende streiten will

Ich kandidiere erneut als stellv. Parteivorsitzende der Partei DIE LINKE.
Im Hinblick auf die Bundestagswahl und die gesellschaftliche Verankerung unserer Partei sehe ich vier Punkte, für die ich als stellv. Parteivorsitzende streiten will:

1. Die direkte Einflussnahme von Mitgliedern der LINKEN auf politische und personelle Entscheidungen muss ebenso erhöht werden wie die Transparenz. Die Zeit von Hinterzimmerpolitik ist endgültig vorbei.

Die Bundesschiedskommission hat festgestellt, dass ein empfehlender Mitgliederentscheid zur Besetzung von Spitzenpositionen nach unserer Bundessatzung zulässig ist. Dies gilt es für die Zukunft zu berücksichtigen. DIE LINKE sollte die Satzung -wenn nötig- um direkte Einflussnahmemöglichkeiten über das Internet für die Parteimitglieder ergänzen. Dabei kann es sich explizit nur um eine Ergänzung, nicht um eine Ersetzung handeln.
Vorstandssitzungen sollten grundsätzlich per Livestream für die Mitglieder zugänglich sein.
Als ersten konkreten Schritt sollte der Parteivorstand unmittelbar nach seiner Wahl die Genossen/innen auffordern Ideen und Vorschläge für die Wahlstrategie 2013 zu übermitteln. Der Parteivorstand hat die Vorschläge der Genossen_innen einzubeziehen und jede/r hat ein Recht darauf zu erfahren, wie mit seinem/ihrem Vorschlag umgegangen wurde.

2. Radikaldemokratische, bürgerrechtliche Ansätze der Politik der LINKEN müssen offensiv vertreten und nicht nur geduldet werden. Freiheit als linkes Kernthema begreifen.

Im Bereich der Innen-, Rechts- und Migrationspolitik haben wir in Erfurt außerordentlich sinnvolle Positionen beschlossen (zum Beispiel zu Geheimdiensten), die sich an einer Politik der Aufklärung orientieren. In der praktischen Politik der Bundestagsfraktion wird dies durch konsequente Positionen zum Beispiel im Bereich Datenschutz und Sicherungsverwahrung ergänzt.
Mit diesen aufklärerischen Positionen treffen wir auf offene Ohren, nicht nur bei sog. Linksintellektuellen. Es muss endlich gelingen die drei Schwerpunkte der LINKEN als Dreiklang öffentlich zu vertreten (Frieden, Soziale Sicherheit, Demokratie). DIE LINKE muss gerade im Bereich der Innen- und Rechtspolitik, der Migrations- und Flüchtlingspolitik den Mut haben, ihre Positionen offensiv zu vertreten und um Mehrheiten zu werben, auch wenn dies viel Überzeugungsarbeit verlangt. Es ist Aufgabe der LINKEN, der politischen Instrumentalisierung des Rechts offen zu widersprechen.

3. Die Fragen, die das 21. Jahrhundert stellt, bedürfen auch Antworten aus dem 21. Jahrhundert.

Die Welt hat sich um die Jahrtausendwende und im 21. Jahrhundert grundlegend geändert. Der Wechsel von der Industriegesellschaft als alles beherrschende Gesellschaftsidee mit großen Fabriken und Fließbandarbeit hin zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft ist nicht mehr aufzuhalten. Es wird immer Industrie geben, aber neue Arbeits- und Produktionsformen verlangen nach neuen, weiterführenden Antworten. DIE LINKE muss intensiver als bisher beispielsweise über ein bedingungsloses Grundeinkommen, die Finanzierung der Solidarsysteme, Erwerbsarbeit und Erwerbsarbeitsformen reden.
Die Wirtschaftskrise und die Zerstörung des Sozialstaates verlangen nach Antworten, wie zukünftig eine solidarische Gesellschaft, die durch ihre Bewohner_innen gestaltet wird, aussehen kann. Nicht erst seit dem digitalen Zeitalter, in dem die Frage nach Zugang zu Wissen und Information neu und anders gestellt wird, findet eine Debatte um Gemeingüter (Commons) statt. Die Commons-Debatte dreht sich um die Frage, wie der sozial gerechte Zugang zu den Gemeingütern und ihre demokratische Kontrolle jenseits von Markt und Staat gewährleistet werden kann. Hier ist DIE LINKE gefragt eine Position zu finden, will sie gesellschaftlich anschlussfähig sein. Das wäre ein Ansatz auch die Eigentumsfrage erweitert zu stellen. Es geht mittlerweile nicht mehr nur um Betriebe, Unternehmen und Banken, es geht auch um Konzerne und Oligopole die über unsere Daten verfügen, unsere Betriebssysteme oder unseren Zugang zu Wissen und Information im Internet bestimmen.

4. DIE LINKE versteht sich als eine Partei der Aufklärung, die ihre Positionen populär verbreitet. Populismus ist für DIE LINKE kein Mittel um Wähler_innen zu erreichen.

DIE LINKE setzt auf den/die emanzipierte Einwohner_in. Wir wollen überzeugende Alternativen zum Kapitalismus präsentieren. Das geht aber nur, wenn diese schlüssig und nachvollziehbar sind.
Auf Aufklärung setzen erlaubt uns auch sog. Linksintellektuelle anzusprechen. Neben einigen anderen Wähler_innengruppen (Stammwähler_innen Ost und West, Protestwähler_innen, taktische Wähler_innen, aus “prekären” und von sozialer Abkopplung bzw. Ausgrenzung bedrohten Verhältnissen stammende Menschen) zählen auch sie zu unserem Wählerklientel. Wenn die LINKE sich nicht auch ihnen zuwendet, verschwendet sie Einfluss auf Debattenkultur in der Gesellschaft. Dann trägt sie zu Politikverdrossenheit bei.
Eine solche Hinwendung setzt eine Debattenkultur in der LINKEN voraus, die frei von Denunziation ist. Hart in der Sache, fair Personen gegenüber, muss das Motto unserer Debatten sein. An der Sache orientierte inhaltliche Auseinandersetzungen sind auch für Bürger_innen einladend. Ausladend ist eine Vorwurfs- und Unterstellungskultur, in der es mehr um Motive und Absichten geht, denn um konkrete Inhalte.

Union kindisch bei Verlängerungsantrag der Internetenquete

Gerade trafen sich die Obleute der Enquete Internet und digitale Gesellschaft. Es ging eigentlich nur um eine Formalie: Den Antrag zur Verlängerung der Enquete. Alle Fraktionen sind sich einig, dass die Enquete verlängert werden soll. In verschiedenen Obleute-Runden hat man sich sogar auf den Inhalt verständigt. Ahnend was kommt hatte ich bereits im Vorfeld darum gebeten, den Quatsch zu lassen, einen Antrag ohne LINKE zu stellen. Dafür gibt es nämlich keinen Grund.
Aber ich hätte auch mit einer Wand sprechen können. Der Verlängerungsantrag soll nun von allen anderen Fraktionen gestellt werden, die LINKE darf nicht mitmachen. Wenn ich das kindisch nenne, ist es noch höflich ausgedrückt. Ich könnte es polemisch auch so ausdrücken: ein Beitrag zur Politikverdrossenheit.
Ein Beitrag zur Politikverdrossenheit deshalb, weil immer wieder in der Enquete die Bitte geäußert wurde, doch möglichst im Konsens Dinge zu beschließen. All dieses Gerede kann man sich schenken. Und Peter Altmeier kann sich alles klemmen, was danach aussieht als würde er Interesse an Netzpolitik jenseits von Parteigrenzen haben.

Referentenentwurf will PKH-Empfänger_innen stärker zur Kasse bitten

PKH steht für Prozesskostenhilfe.  Mit der Prozesskostenhilfe soll Menschen mit geringem Einkommen und Transferleistungsbeziehenden der Zugang zu Gerichten ermöglicht werden. Der Idee nach soll die Prozesskostenhilfe der Verwirklichung des Grundsatzes der Rechtsschutz- und Rechtswahrnehmungsgleichheit dienen. Schon jetzt könnte darüber gestritten werden, ob sie das wirklich leistet. Auf keinen Fall leistet das aber der jetzt vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung der Prozesskosten- und Beratungshilfe.

Der Referentenentwurf selbst macht klar, in welche Richtung es gehen soll:  die missbräuchliche Inanspruchnahme von Beratungshilfe und PKH soll verhindert werden und dadurch sollen die kontinuierlich gestiegenen Ausgaben für Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe gesenkt werden. Ein alt bekanntes Muster also. Die Haushalte  werden belastet durch die missbräuchliche Inanspruchnahme von Rechten. Pauschal wird ein Bild gemalt, nachdem finanziell schlechter gestellte Menschen und Transferleistungsbeziehende die Steuerzahler_innen belasten und dem endlich ein Riegel vorgeschoben werden muss. Es liest sich ja auch gut, wenn erklärt wird, die Länderhaushalte sollen dadurch um 64,8 Millionen EUR (PKH) und noch einmal 6 Millionen EUR (Beratungshilfe) entlastet werden.

Ich zumindest habe in dem Referentenentwurf keine Zahlen über die missbräuchliche Inanspruchnahme von PKH und Beratungshilfe gefunden (auch die aufgeführte Tabelle mit den Zahlen abgelehnter PKH-Anträge ist kein Beleg, denn die Gründe für die Ablehnung sind nicht dargelegt). Dafür lese ich auf Seite 29/30: “Die Ursachen für den Ausgabenanstieg liegen zum einen in Gebührensteigerungen im Bereich der Beratungshilfe seit dem Inkrafttreten des  echtsanwaltsvergütungsgesetzes zum 1. Juli 2004. Insbesondere aber sind sie auf einen stetig steigenden Geschäftsanfall in Beratungshilfesachen zurückzuführen sowie auf eine stetig gestiegene Anzahl der Fälle, in denen Beratungshilfe auch für die außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt bewilligt wird. Als Hauptursachen für die gestiegenen Antragszahlen ist in Übereinstimmung mit dem Bundesratsentwurf (BT-Drs. 17/2164, S. 11) zum einen eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zahlreicher Haushalte im Bereich der Geringverdiener auszumachen, zum anderen, dass sich eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Antragstellern auch in solchen (Alltags-)fällen anwaltlicher Hilfe bedient, in denen ein selbst zahlender Bürger – zumindest zunächst – hierauf verzichtet hätte.”  Das ist schon irgendwie toll. Eigentlich zu wissen, dass es nicht am Missbrauch liegt, es aber dennoch zu behaupten. Erst die soziale Lage durch politisch unverantwortliches Handeln verschlechtern und dann die Betroffenen dafür in Haftung nehmen und finanziell schlechter gestellte Menschen und Transferleistungsempfangende erneut ein kleines Stück mehr aus der Gesellschaft herausdrängen. Das macht mich wütend.

Was soll nun aber konkret passieren?

1. Das Gericht wird zu einer Datensammelstelle. Im Referentenentwurf heißt es: “… dass die Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (die Bedürftigkeit) umfassend  aufklären, um auf diese Weise ungerechtfertigte Prozesskostenhilfebewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken…”. Was unter umfassender Aufklärung zu verstehen ist, wird dann auch noch erläutert:  Das Gericht (!!!) kann zukünftig Auskünfte über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Sozialversicherungen, Arbeitgebern und Finanzämtern einholen sowie  Zeugen zur Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse laden. Datenaustausch, Datenabfrage wo immer es geht.  Will jemand PKH haben, dann muss er das alles über sich ergehen lassen. Und auch hier wieder der Gestus, bislang gab es ein ungeheures Ausmaß an Missbrauch und dem muss durch diese Maßnahmen begegnet werden.

2. Prozesskostenhilfeempfänger_innen werden stärker zur Finanzierung der der Prozesskostenhilfe herangezogen. Dazu heißt es im Referentenentwurf: “… durch die Absenkung von Freibeträgen, die Verlängerung der  Ratenzahlungshöchstdauer um zwei Jahre und die Neuberechnung der PKH-Raten werden die  Prozesskostenhilfeempfänger in stärkerem Maß als bisher an der Finanzierung [...] beteiligt.” Nach den Berechnungen im Referentenentwurf werden ca. 20 Prozent der Menschen die bislang ratenfreie PKH bewilligt bekommen haben nun Raten zahlen müssen.

3. Durch die Definition der “Mutwilligkeit” in § 114 Abs. 2 ZPO wird der Grundsatz der Rechtsschutz- und Rechtswahrnehmungsgleichheit verletzt. Der Referentenentwurf schlägt folgendes vor: “Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.“  Da steht tatsächlich, dass jemand der Aussicht auf Erfolg in einem Rechtsstreit hat dann mutwillig (und damit missbräuchlich) Prozesskostenhilfe beantragt, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände jemand der keine PKH beantragen kann, nicht vor Gericht gehen würde. Das heißt nichts anderes als: Du bist im Recht, aber die Mittel zu deinem Recht zu kommen verweigere ich dir. Vielleicht macht es für jemanden der keinen Anspruch auf PKH hat tatsächlich keinen Sinn um 100 EUR vor Gericht zu streiten, für eine/n Transferleistungsempfangenden oder einen Menschen mit geringen finanziellen Mitteln macht es sehr wohl Sinn.  Aber wie heißt es im Referentenentwurf: die Prozesskostenhilfe steigt u.a. auch wegen einfacher Auseinandersetzungen mit dem Vermieter. Wer weiß, mit welchen Mitteln heutzutage zum Teil Vermieter agieren, der weiß auch, dass man da mit einem Anwalt immer besser fährt als ohne.

Wer sich den Referentenentwurf genauer ansieht wird merken, auch noch im Detail gibt es Regelungen die völlig inakzeptabel sind, ich deute hier nur mal an: Aufhebung der PKH-Bewilligung für einzelne Beweiserhebungen.

Dieses Gesetz, würde es so beschlossen werden, wäre ein weiterer Schritt Menschen mit finanziell begrenzten Mitteln aus der Gesellschaft und von der Wahrnehmung gesellschaftlicher Rechte auszugrenzen. Deshalb sollte dieser Referentenentwurf  einfach ein Referentenentwurf bleiben und erst gar nicht in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Internetfähige Computer gehören zum soziokulturellen Existenzminimum

Während gestern im Bundestag in namentlicher Abstimmung die Mehrheit der Abgeordneten meinte, Sanktionen gegen Leistungsbeziehende nach dem SGB II sind schon richtig und können weiter verhängt werden, hat DIE LINKE nicht nur die Abschaffung der Sanktionen gefordert sondern auch einen weiteren Antrag in den Bundestag eingebracht.

In dem Antrag “Internetfähige Computer gehören zum soziokulturellen Existenzminimum” fordern wir, “unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass ein internetfähiger Computer in Form eines Sonderbedarfs nach § 24 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) als Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums
anerkannt wird und über den jeder Mensch orts- und zeitunabhängig sowie unpfändbar verfügen kann.”

Wir reagieren damit auf die grundlegende Veränderung der Gesellschaft, in der zunehmend Informationen, Angebote und Dienstleistungen über das Internet angeboten werden. Nehmen wir beispielsweise die Tagesschau. In fast jeder Sendung hören und sehen wir: “Weitere Informationen erhalten sie auf www.tagesschau.de”. Nehmen wir Jobangebote im Internet oder Bankdienstleistungen wie online-Banking. Viele Behörden bieten mittlerweile an, sich per Internet einen Termin bei ihnen zu organisieren und in vielen Bundesländern gibt es die Möglichkeit über die Internetwache Strafanzeige zu stellen.

Untersuchungen bestätigen, dass von der digitalen Spaltung vor allem auch Transferleistungsempfangende betroffen sind. Damit findet aber erneut eine gesellschaftliche Ausgrenzung dieser Personen statt, die wir LINKE nicht bereit sind hinzunehmen. Natürlich ist es zu begrüßen wenn in öffentlichen Gebäuden die Möglichkeit eines (kostenlosen) Internetzugangs eröffnet wird, aber eine orts- und zeitunabhängige Benutzung des Internets ist damit eben noch nicht gegeben.  In unserem Antrag haben wir deshalb formuliert:  “In der Ermittlung der Regelsatzhöhe für den Leistungsbezug nach dem „Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz), das für die Bestimmung des Leistungsbezuges nach § 20 Abs. 5 SGB II ebenfalls maßgeblich ist, findet die Anschaffung von Technik zur Nutzung des Internets keine nennenswerte Berücksichtigung. Zwar wird die Anschaffung von Datenverarbeitungsgeräten und Software als regelsatzrelevant anerkannt, die ermittelten 3,44 Euro pro Monat (Bundestagsdrucksache 17/3404, S. 105 – lfd. Nr. 54) reichen aber für den Fall einer Neuanschaffung ganz offensichtlich nicht aus. Es ist auch nicht ersichtlich, wie durch einen „internen Ausgleich“ bei den verschiedenen Verbrauchsausgaben die Neuanschaffung eines internetfähigen Computers realisiert werden könnte. Die staatliche Unterstützung bei der Anschaffung internetfähiger Technik ist verfassungsrechtlich geboten. Dies ergibt sich in besonderer Deutlichkeit aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, Urteil vom 9. 2. 2010, – 1 BvL 1/09 – (= NZS 2010, 270), wonach Artikel 1 GG „das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie … , die auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, gewährleistet“ und diese Gewährleistung `durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein` muss. Die Wahrnehmung der grundrechtlich verbürgten Freiheiten und die diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind bereits jetzt ohne einen Zugang zum Internet nicht mehr gewährleistet.”

Wir wollen nicht, dass Transferleistungsbeziehende von der Teilhabe am Internet ausgeschlossen sind. Wir finden, dass die Regelleistung bei Hartz IV nicht das Existenzminmum sichert und eigentlich wollen wir eine sanktionsfreie Mindestsicherung. Bis wir das erreicht haben, wäre es aber dringend nötig, sofort Maßnahmen zu ergreifen um Transferleistungsempfangenden den Zugang zum Internet zu ermöglichen und Internetfähige Computer pfändungsfrei zu stellen.

Debatte zum Wahlrechtsschutz als Debatte zu Protokoll

Der Deutsche Bundestag hat dann heute über den Antrag “Alle-Fraktionen-ohne-LINKE” zum Wahlrechtsschutz doch nur zu Protokoll debattiert.

Das gab mir die Möglichkeit bei der Bürger_innenversammlung für einen Gedenkort für Silvio Meier teilzunehmen. Meine Rede zum Gesetzentwurf Nur die halbe Sonnebornregelung, die ich streng an den “Krings-Kriterien” orientiert aufgebaut habe, gibt es deshalb nicht zu sehen, sondern nur zum lesen.

Die Debatte ist damit sicherlich noch nicht beendet, jetzt werden sich die Ausschüsse mit dem Wahlrechtsschutz beschäftigen. Und irgendwann wird das Bundesverfassungsgericht ja auch über die Neuregelung des Wahlrechts an sich entscheiden. Wer weiß, vielleicht gibt es bald noch viel mehr Wahlrechtsdebatten :-)

 

Einwohner_innen plädieren für Silvio Meier Straße

Die Debatte, einen Ort des aktiven Gedenkes für den ermordeten Antifaschisten Silvio Meier im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu schaffen, ist lang. Verschiedene Initiativen dazu wurden ergriffen und am heutigen Tag fand eine Einwohner_innenversammlung in der Galiläa-Kirche im Friedrichshain statt, um zu einer Entscheidung zu kommen. Grüne und LINKE hatten einen Antrag in die Bezirksverordnetenversammlung eingebracht, dem sich Piraten und SPD angeschlossen hatten. Im Rahmen der Einwohner_innenversammlung wurden  verschiedene Vorschläge debattiert und gewichtet. Der Ort des Gedenkens soll bis zum 20. Jahrestag fertig sein.

Die Einwohner_innenversammlung wurde von Bezirksbürgermeister Schulz eröffnet und der Vorsitzende des Kulturausschusses Lothar Jösting-Schüßler verwies darauf, dass aktives Gedenken täglicher Kampf gegen Rechts heißt.
Zwei Zeitzeugen, die Silvio Meier kannten, berichteten über Silvio Meier. Die beiden Zeitzeugen machten noch einmal deutlich, dass  von allen  die Botschaft ausgehen muss: Wir zeigen Gesicht gegen Rechts!
Die mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus machte deutlich, dass das Problem Rechtsextremismus nach wie vor hoch aktuell ist. Die Zahlen rechtsextremer gewalttätiger Angriffe ist massiv hoch geschnellt. Von 33 Gewaltdelikten (Reach Out) und 70 Propaganda-Delikten (Register) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im letzten Jahr war die Rede. Die Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein.
Die unterschiedliche Ideen für ein aktives Gedenken wurden vorgestellt. Der erste Vorschlag sah die Umbenennung der Gabelsberger Straße vor. Potentielles Hindernis ist ein bestehender Beschluss der BVV zunächst nur Frauennamen zur Umbenennung vorzuschlagen und eine Anwohneranhörung müsste auch stattfinden. Der zweite Vorschlag sieht vor, die Stichstraße zur Bezirkszentralbibliothek umzubennen. Dazu gibt es eine kleine und eine große Lösung (kleine Lösung ohne Wohngebäude). Der dritte Vorschlag ist die Umbenennung der Bezirksbibliothek Pablo-Neruda-Bibliothek in Silvio Meier. Allerdings liegen auch andere Namensvorschläge vor. Der vierte Vorschlag sieht vor, den U-Bhf. Samariterstraße um den Namen Silvio Meier zu erweitern. Die Umbenennung liegt allerdings in der Hand der BVG und nicht der BVV. Der fünfte Vorschlag sieht eine Gedenktafel oberhalb des U-Bhf. Samaritstraße und der Umbenennung des Areals oberhalb des Bahnhofes vor.
Der sechste Vorschlag ist ein jährlicher Silvio Meier Preis.
In verschiedenen Runden diskutierten Einwohner_innen gemeinsam mit den Bezirksverordneten die verschiedenen Vorschläge. Als neue Ideen wurden von den Einwohner_innen u.a. präsentiert: das Jugendwiderstandsmuseeum in der Galiläa-Kirche in Silvio Meier-Museum umzubenennen, komplett Umbenennung des U-Bhf. Samariterstraße, Freiluftausstellung zu Silvio Meier (Zusatzvorschlag zu Vorschlag 1 und 2), Kunstwerk auf der Frankfurter Allee und Gedenkstätte (Haus oder Zimmer).
Am Ende fiel das Votum eindeutig zugunsten des Vorschlages aus, die Gabelsberger Straße in Silvio Meier Straße umzubenennen. Ich selbst habe als  Einwohner_in auch für diesen Vorschlag gestimmt.
Der Kulturausschuss muss nun mit dem Votum der Einwohner_innenversammlung umgehen und der BVV  einen Vorschlag unterbreiten, die dann entscheidet. Da die Fraktionen von Grünen, SPD, LINKE und Piraten allerdings beschlossen haben, sich an das Votum der Einwohner_innenversammlung zu halten, wird es wohl zur Umbenennung der Gabelsberger Straße in Silvio Meier Straße kommen.

Weg mit den Sanktionen im SGB II

Der Bundestag hat heute namentlich über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschuss abgestimmt, der empfohlen hat den Antrag der  LINKEN abzulehnen, mit welchem wir die Sanktionen im SGB II abschaffen wollen. Ich habe namentlich gegen diese Beschlussempfehlung gestimmt, also für den Antrag der LINKEN.  Damit habe ich  für die Abschaffung der Sanktionen gestimmt, denn die Sanktionen sind eine Frechheit. Wer von den Abgeordneten wie abgestimmt hat, ist hier nachlesbar.

Ich will einen Blick zurück werfen.  Der Gesetzentwurf zur Einführung des SGB II enthielt bereits die Sanktionen in § 31. Nicht allein die Sanktionen sind problematisch, als zusätzliche Frechheit kommt ihre Handhabung hinzu. Da kommt es zu einer Beweislastumkehr, d.h. der/die Transferleistungsempfangende muss darlegen, dass er/sie einen Verstoß nicht zu vertreten hat.

Ich persönlich halte die Regelung in § 31, also den Sanktionsparagrafen für verfassungswidrig. Artikel 1 des Grundgesetzes besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes besagt, dass die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Der Mensch hat demnach, allein auf Grund seiner Existenz und ohne Gegenleistung eine Recht auf Leistungen, die das Existenzminimum sichern. Wenn die Leistungen nach dem SGB II bereits das Existenzminimum sind, dann kann man diese Leistungen nicht mehr kürzen ohne den Auftrag des Grundgesetzes zu missachten. Das Bundesverfassungsgerichthat ausgeführt: “Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, …”

Allerdings will ich an dieser Stelle auch noch auf etwas anderes hinweisen. Asylbewerber_innen erhalten noch weniger Leistungen als Leistungsbeziehende nach dem SGB II. Ich finde, die Sondergesetze für Asylbewerber_innen gehören abgeschafft. Hartz IV muss durch eine  sanktionsfreien Mindestsicherung (Programmlage der LINKEN) oder nach meiner Meinung noch besser ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzt werden. Und Anspruch darauf, müssen alle hier lebenden Menschen haben.

Halbe Sonnebornregelung

Morgen am späten Abend wird der Gesetzentwurf “Alle-Parteien-ohne Linke” zum Wahlrechtsschutz debattiert. Heute morgen trudelte er ein, die ebenfalls vorgesehene Grundgesetzänderung um den Wahlrechtsschutz zu ermöglichen liegt mir allerdings noch nicht vor.

Den Gesetzentwurf habe ich jetzt einmal überflogen und werde ihn jetzt in Ruhe durcharbeiten. Der Tagesordnungspunkt steht morgen Abend im Bundestag zur Debatte. Schon jetzt kann ich aber sagen: Die Sonnebornregelung kommt. Wenn auch nur als halbe Sonnebornregelung. Die halbe Sonnebornregelung kommt, auch wenn die anderen Parteien sie so nicht nennen wollen.

Doch mehr verrate ich jetzt nicht, sonst ist ja schon bekannt, was ich morgen sagen werde :-)

[update]: Jetzt liegt auch der Vorschlag zur Grundgesetzänderung vor.