Ein Parteitag ist kein Tanzabend (Parteitagsnachlese)

Am Freitag Abend tanzte der Parteitag. Schöne Bilder vermutlich, weil alles schön friedlich. Am Sonntag Mittag musste die Debatte zur Satzung unterbrochen werden. Oder sollte ich besser schreiben vorläufig beendet werden? Die Zeit reichte nicht mehr aus, die Satzungsanträge alle noch zu behandeln.

Die Anfahrt zum Wahlprogrammparteitag nach Dresden gestaltete sich außerordentlich schwierig. Um pünktlich da zu sein bestieg ich den Zug um 8.53 Uhr ab Südkreuz – und kam bis Baruth. Dort erklärte die Bahn, es gäbe einen Oberleitungsschaden. Erst sollte die Lok von vorn nach hinten oder von hinten nach vorn um den Zug zurück nach Berlin zu bringen. Von dort sollte es über eine Ersatzstrecke nach Dresden gehen. Wenig später allerdings war auch die Ersatzstrecke nicht mehr befahrbar und der Zug samt Passagieren stand und stand und stand. Die halbe Berliner Parteitagsdelegation und eine große Anzahl von Journalisten/innen war betroffen. Am Ende dauerte die Zugfahrt von Berlin nach Dresden von 8.53 Uhr bis 14.30 Uhr. Vielleicht reicht das ja für einen neuen Langsamkeitsrekord. Der Parteitag jedenfalls hatte bereits angefangen, als ich eintraf.

Im Mittelpunkt des Parteitages stand die Beschlussfassung zum Wahlprogramm. Obwohl ich es insgesamt für sehr gelungen halte, hätte ich mir an der einen oder anderen Stelle doch eine andere Entscheidung gewünscht. Im Leitantrag, also dem Entwurf des Wahlprogramms, steht auf Zeile 83: “Das Hartz IV-System muss weg.” Der Parteivorstand hatte bereits einen Antrag übernommen, der unmittelbar an diesen Satz anschließend lautet: “Stattdessen soll mittelfristig eine bedarfsdeckende, sanktionsfreie Mindestsicherung eingeführt werden.”. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass auf Zeile 249/250 nicht nur steht: Im ersten Schritt müssen die Sanktionen beseitigt und die Hartz-IV-Sätze auf 500 Euro erhöht werden.” sondern bereits an dieser Stelle der Satz aus Zeile 583-585 erscheint: “Kurzfristig müssen die Hartz-IV-Regelsätze auf 500 Euro erhöht und die Sanktionen abgeschafft werden. Wir wollen ein Konzept einbringen, in dem keine Mindestsicherung mehr unter 1.050 Euro liegt.” Ich fand, das wäre ein guter Kompromiss mit der BAG Hartz IV gewesen. So wäre klar gewesen, dass DIE LINKE sich einer Erhöhung der Regelsätze auf 500 EUR nicht verschließt soweit es von ihren Stimmen abhängt ob diese Erhöhung kommt und trotzdem die Forderung nach der Mindestsicherung in Höhe von 1050 EUR weiter verfolgt wird. Die Mehrheit hat nun anders entschieden. Das akzeptiere ich. Und ich glaube, die jetzige Formulierung kann nicht als Abkehr von der Forderung nach einer Mindestsicherung in Höhe von 1050 EUR gesehen werden. Bedauerlich ist aus meiner Sicht auch, dass ein Antrag -vermutlich bezogen auf Zeile 295- keine Mehrheit fand. Dieser Antrag wollte -sinngemäß- deutlich machen, dass DIE LINKE nicht nur einen Einstieg in eine Alternative zum Finanzkapitalismus will, sondern einen Einstieg in eine Alternative zum Kapitalismus. Ich hätte eine diesbezügliche Klarstellung begrüßt. Gefreut habe ich mich darüber, dass DIE LINKE dabei bleibt, dass sie nicht für einen Ausstieg aus dem Euro ist. Der Bereich Bürgerrechte und Demokratie war bereits im Vorfeld aus meiner Sicht sehr zufriedenstellend.

Richtig geärgert habe ich mich über die erneute Verschiebung und Beendigung der Satzungsdebatte. Und ja, ich bin immer noch sauer. Natürlich war am Samstag kein Platz für eine Satzungsdebatte, da sollte und musste das Wahlprogramm beschlossen werden. Das aber der Freitag nicht genutzt wurde um wenigstens mit der Satzungsdebatte anzufangen ist dann schon richtig ärgerlich. Ich habe nichts gegen einen Parteitagstanz, im Gegenteil. Wenn aber dieser Parteitagstanz am Ende dazu führt, dass erneut wichtige Fragen im Hinblick auf die Satzung nicht behandelt werden können, dann zeugt das in meinen Augen von wenig Respekt für die Arbeit die hier von vorwiegend ehrenamtlichen Genossen/innen geleistet wurde. Die Satzungskommission wurde im September 2008 (!!!) vom Bundesausschuss gewählt, sie hat 12 mal getagt und nach jeder Sitzung eine Sofortinformation verfasst, ihre letzte Sitzung war im Mai 2011. Bereits in Erfurt lagen die Anträge zur Satzung vor. Der Parteivorstand hatte sich ein Teil der Vorschläge der Satzungskommission zu eigen gemacht. Dieser Parteitag in Erfurt ist mittlerweile mehr als 1,5 Jahre her und es wurde ein neuer Parteivorstand gewählt. Schon hier ist die Frage, ob er die alten Parteivorstandssatzungsanträge geerbt hat oder ob er sie wieder neu entscheiden kann. Was passiert nun mit dem nächsten Parteitag? Muss der Parteivorstand wieder neu entscheiden, ob er die Vorschläge der Satzungskommission einreicht? Nach dem Parteitag in Erfurt wurden Debatten geführt, ob ein Extra-Satzungsparteitag einberufen werden soll. Auch ich war am Ende dagegen, weil mir ein dreitägiger Parteitag sinnvoller erschien um Wahlprogramm und Satzung zu behandeln. Ich dachte, das ist zeitlich hinzubekommen. War es wohl aber nicht, ein Parteitagstanz war wichtiger. Die tatsächlich am Sonntag noch beschlossenen Satzungsänderungen werden sicherlich bald nachlesbar sein, insofern muss ich sie hier nicht aufzählen. Einige wichtige Satzungsfragen sind offen geblieben, aber irgendwer wird sicherlich irgendwann auch noch dazu eine Entscheidung fällen. Es sei denn es ist wieder Tanzabend.

 

Anhörung zum Europawahlrecht im Innenausschuss

Der Innenausschuss hat am heutigen Tag eine Anhörung zur bereits für Donnerstag geplanten Änderung des Europawahlrechts durchgeführt. Wie ich bereits hier geschrieben habe, hatten wir erst kurzfristig von dem endgültigen Termin erfahren und mussten schnell einen Sachverständigen finden. Dieser wiederum hatte heute das Pech von den ständigen Verspätungen der Deutschen Bahn bzw. einem auf der Bahnstrecke liegenden Dammbruch betroffen zu sein und kam in Berlin an, als die Anhörung beendet war. Wobei, genau betrachtet waren eigentlich noch 5 Minuten Zeit. Aber zu Wort ist er trotzdem nicht gekommen, weil die Sitzung beendet wurde. :-( Dankenswerterweise hat Wilko Zicht von wahlrecht.de seine Stellungnahme aber auch schriftlich eingereicht.

Wer sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Europawahlrecht noch einmal genauer ansieht, wird sicherlich über einige -besser die meisten- der vorgetragenen Argumente sicherlich überrascht sein.

Prof. Grzeszick kritisierte die Entscheidung des BVerfG als schwer nachvollziehbar. Das Urteil sei nicht überzeugend gewesen. Er wies allerdings -aus meiner Sicht zu Recht- darauf hin, dass in den die Entscheidung tragenden Gründen ein Hinweis gesehen werden kann, dass das BVerfG auch eine 3%-Hürde als verfassungswidrig ansehen könnte.  Ich stimme im insoweit zu, als es in Randnummer 118 heißt:  “Deshalb fehlt es an zwingenden Gründen, in die Wahl- und Chancengleichheit durch Sperrklauseln einzugreifen, so dass der mit der Anordnung des Verhältniswahlrechts auf europäischer Ebene verfolgte Gedanke repräsentativer Demokratie (Art. 10 Abs. 1 EUV) im Europäischen Parlament uneingeschränkt entfaltet werden kann.”  Da heißt es nämlich gerade nicht “die 5%-Sperrklausel” sondern “Sperrklauseln”.

Abenteuerlich finde ich hingegen die nicht nur von Prof. Grzeszick vorgetragene Argumentation, es hätte sich seit der Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2011 eine veränderte tatsächliche und rechtliche Lage ergeben. Der Lissabon-Vertrag und seine Auswirkungen können für eine veränderte tatsächliche und rechtliche Lage nicht herhalten. Der Lissabon-Vertrag war zum Zeitpunkt der Entscheidung des BVerfG bereits in Kraft, das BVerfG nimmt explizit Bezug auf ihn in seinem Urteil. Eine Entschließung des Europaparlaments dafür in Haftung zu nehmen ist zwar witzig aber eben auch hilfos. Das Europaparlament ist ein politisches Organ und hat einen Wunsch geäußert. Aber seit wann richtet sich die Verfassungslage nach politischen Wünschen?

Prof. Mayer sah das Urteil des BVerfG auch kritisch und bewegte sich auch sonst nah an der Argumentation von Prof. Grzeszick. Er brachte allerdings das Argument, dass in allen anderen Ländern außer in Spanien eine faktische Sperrklausel existiere, so seien  in Luxemburg für ein Mandat im Europaparlament mehr als 16% notwendig. Auch dieses Argument ist aus meiner Sicht jedoch nicht überzeugend, weil selbst ohne Sperrklausel bei der Europawahl eine solche faktisch vorhanden ist, wenn auch nicht in dieser Größenordnung. Es ist ja nich so, dass eine Partei wenn sie 1 Stimme hat eine/n Vertreter/in in das Europaparlament entsendet, sondern es sind eben die zukünftig auf Deutschland entfallenden 96 Sitze auf die Parteien entsprechend des von ihnen erzielten Ergebnisses aufzuteilen. Mal abgesehen davon, dass für die von einer 3%-Sperrklausel betroffenen Parteien im Regelfall auch noch das Erfordernis des Sammelns von Unterschriften besteht, damit sie überhaupt antreten können. Das rein politische -von mir in keinster Weise geteilte- Argument ohne Sperrklausel würden die deutschen Interessen innerhalb der Fraktionen des Europaparlaments geschwächt, ist aus meiner Sicht für eine rechtliche Bewertung irrelevant.

Die eigentliche Überraschung war allerdings, dass nicht nur Prof. Mayer vorschlug um dem Dilemma einer gff. weiteren Entscheidung des BVerfG gegen Sperrklauseln zu entgehen über eine Grundgesetzänderung nachzudenken. Im Grundgesetz würde dann eine verankert werden. Ich kann da nur sagen: einer solchen Grundgesetzänderung wird DIE LINKE in keinem Fall zustimmen.

Prof. Papier verwies auf ein erhebliches verfassungsrechtliches Risiko bei Einführung der 3%-Sperrklausel. Ob dieses Risiko eingegangen werden soll, müsse der Gesetzgeber entscheiden. Ein neuer Gang zum BVerfG hätte aber den Vorteil, dass die aus seiner Sicht nicht klaren Kriterien für die Frage der Verafassungswidrigkeit von Sperrklauseln bei BVerfG dabei dann präzisiert werden könnten.

Prof. Schöbnerger sah die Argumentation mit einer veränderten Sachlage skeptisch. Er meinte aber, die 3%-Sperrklausel sei ein milderes Mittel und da der Gesetzgeber nicht an die tragenden Gründe aus dem Urteil gebunden sei, ist nicht ganz klar ob tatsächlich ein Verfassungswidrigkeit derselben bestehen würde. Abstrakt mag die Argumentation mit dem milderen Mittel richtig sein (3 ist nun mal weniger als 5 :-) ). Faktisch ist das -siehe Stellungnahme von Wilko Zicht- aber unzutreffend. Die Ergebnisse der Europawahl 2004 und 2009 hochgerechnet, hätte die 3%-Sperrklausel zu dem gleichen Ergebnis geführt wie die 5%-Sperrklausel. Für 2009 bedeutet das: 10,8% der gültigen abgegebenen Stimmen, das sind 2,8 Millionen Stimmen, wären unter den Tisch gefallen. Die Parteien, die von diesen 2,8 Millionen Menschen gewählt worden sind, wären nicht im Europaparlament vertreten gewesen. Wenn die Bevölkerung tatsächlich der Souverän ist, scheint mir das nicht akzteptabel zu sein. Genau die Souveränität der Bevölkerung ist im übrigen mein Argument, Sperrklauseln generell abzulehnen. Die Bevölkerung entscheidet wen sie in die Parlament wählt und die Parlamentarier/innen müssen dann einen Weg finden, wie sie arbeitsfähig sind. Es kann nicht sein, dass der Souverän sich danach richten muss, ob die Parlamentarier/innen ihre Arbeit organisiert bekommen.

Eine kleine Rolle spielte noch der Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen. Vielleicht vom schlechten Gewissen hinsichtlich der 3%-Sperrklausel getrieben, haben sie vorgeschlagen, dass die 3%-Sperrklausel nicht für anerkannte europäische Parteien gelten soll soweit diese europäische Partei mindestens 24 Mandate errungen hat und diese sich auf Mitglieder aus einem Viertel der Mitgliedsstaaten verteilen. Das ist ein wenig eine Analogie zur sog. Direktmandatsklausel im Bundeswahlgesetz. Gegen diesen Vorschlag wurden jedoch zwei rechtliche Bedenken geltend gemacht. Erstens könnte dieser Vorschlag die Unmittelbarkeit der Wahl beeinträchtigen und zweitens die Chancengleichheit der Parteien. Die Unmittelbarkeit der Wahl wäre dadurch beeinträchtigt, dass es eben nicht allein von den im Wahlgebiet (Bundesrepublik) abgegebenen Stimmen abhängt, ob eine Partei einen Sitz im Europaparlament erhält. Die Chancengleichheit der Parteien wäre verletzt, weil diese Regelung Parteien benachteiligt, die nicht in einer anerkannten europäischen Partei sind.

Bereits am Donnerstag Abend soll das neue Europawahlrecht verabschiedet werden. DIE LINKE wird es ablehnen. Sperrklauseln sind mit uns nicht zu machen.

Parteivorstandssitzung Nr. 9

Am Wochenende -zwischen zwei Sitzungswochen des Bundestages- tagte der Parteivorstand. Zu Beginn solidarisierte sich der Parteivorstand mit den Protesten in der Türkei.

Eine Woche vor dem Wahlprogrammparteitag in Dresden ging es danach naturgemäß vor allem um diesen. Der Parteivorstand debattierte umfänglich welche Änderungsanträge zum Wahlprogramm er schon vor dem Parteitag übernehmen kann und will. Insgesamt lagen dem Parteivorstand ca. 1.200 Änderungsanträge vor.  Der Parteivorstand führte damit die dritte Debatte zum Wahlprogramm. Ich bin ja in dieser Frage eher großzügig und verfahre nach der Devise: alles was nicht schadet, also in meinen Augen richtig falsch ist, kann übernommen werden. Das entlastet den Parteitag und gibt ihm die Chance Schwerpunkte zu debattien und Kontroversen zu entscheiden. Am Samstag dauerte die Debatte bis Mitternacht. Als wir beim Thema Mieten waren (ca. 17.45 Uhr) wurde -da Sahra Wagenknecht (die das erste Mal an den Debatten zum Wahlprogramm im PV teilnahm) um 18.30 Uhr weg musste- zum Thema Europa gesprungen. Diese Debatte dauerte ca. 3 Stunden, weil es zunächst um den Austausch mehr oder weniger diplomatisch vorgetragener Grundsatzpositionen ging. Es lag -als Tischvorschlag- ein sog. Kompromisspapier vor. Schnell stellte sich aber heraus, dass an diesem sog. Kompromisspapier nicht alle Antragsteller/innen von Änderungsanträgen zum Kapitel Europa beteiligt waren. Aus meiner Sicht ergibt das erhebliche formale Probleme, weil ja der Antragsschluss vorbei war und ein komplett neuer Text nur möglich ist, wenn alle (!) Antragssteller an einem Tisch gesessen haben. Aber wie dem auch sei, es war relativ schnell klar, dass der sog. Kompromiss nicht tragen würde. Doch statt in der Antragsbehandlung fortzufahren wurde weiter debattiert. Zur umstrittenen Frage des Euro-Ausstiegs wurde sinngemäß formuliert, dass DIE LINKE nicht für einen Ausstieg aus dem Euro ist. Diese Aussage wurde dann -genaue Formulierung habe ich nicht mitgeschrieben- noch mit zwei Sätzen umschrieben. 

Trotz erheblichen Zeitverzuges, d.h. noch zahlreicher vorliegender Änderungsanträge, meinte der Parteivorstand mehrheitlich, dass er am Sonntag 2 Stunden lang sich mit der Wahlkampagne beschäftigen zu müssen. Für mich stellte sich dabei die Frage, wieso es eigentlich ein Bundeswahlbüro gibt, in dem alle Länder ihre Vertreter/innen haben, wenn dann der Parteivorstand noch einmal diskutiert. Der Parteivorstand ist für die Politik zuständig, die Umsetzung einer Kampagne soll durch die dafür zuständigen Gremien gemacht werden. Diese 2h wiederum fehlten natürlich bei der weiteren Vorbereitung des Parteitages. Am Ende waren die Änderungen zum Wahlprogramm abschließend um 15.52 Uhr behandelt.

Für die Behandlung der Änderungsanträge zur Satzung, blieb deshalb keine Zeit mehr. Deshalb werden Ida Schillen, Biggi Ostmeyer, Thomas Nord und ich -soweit wir Einigkeit- haben Übernahmen von Satzungsanträgen für den Parteivorstand erklären können. Ich finde ja, das Satzungsfragen unterschätzt werden und später das Gejammer groß ist, wenn darauf verwiesen wird was wie warum nach der Satzung geht oder nicht geht. Mal abgesehen davon, dass die Satzungskommission längerfristig gearbeitet hat und über jede Sitzung eine Sofortinformation veröffentlichte. Aber so ist nun mal das Leben und wir werden in Dresden auf dem Parteitag sehen, wie sich unsere Satzung verändert oder eben auch nicht.

Eine Vorlage des Bundesgeschäftsführers -der als Tagungsleitung einen hervorragenden Job gemacht hat- für mehr Transparenz wurde beschlossen. Tagesordnungen der Vorstandssitzung und Protokolle werden auf der Website veröffentlicht. Ist zwar immer noch kein Livestream ;-) aber besser als nichts. Der Ort für den Europaparteitag am 15./16. Februar 2014 wurde festgelegt auf Hamburger CCH.

Zu erwähnen bleibt noch, dass der Parteivorstand mit 18:12 Stimmen in einer unaufgeregten und kurzen Debatte beschlossen hat, der jw einen Werbestand auf dem Parteitag zu ermöglichen.

Parlamentarismus wie er nicht sein sollte – Beispiel Europawahlrecht

In der nächsten Sitzungswoche soll der Bundestag die Änderungen im Europawahlrecht beschließen. Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte die 5%-Hürde bei der Wahl der Deutschen Mitglieder im Europäischen Parlament für verfassungswidrig erklärt.

Im Prinzip ist gegen eine Änderung des Europawahlrechts nichts einzuwenden. Vier von fünf Punkten im vorliegenden Gesetzentwurf finde ich sogar gut. Einzig die Einführung der 3%-Sperrklausel wird von der LINKEN abgelehnt, weswegen wir den Gesetzentwurf auch nicht mit eingebracht haben.

Die “All-Parteien-ohne-LINKE-Koalition” zeigt nun aber, wie Parlamentarismus nicht sein sollte. Ohne Rücksichtnahme auf nur irgendwas wird durchgezogen. Na klar, ist ja auch niemand außer der LINKEN da, die sich beschweren könnten.

Seriöse Debatte, wirkliches abwägen? Nein.

Der Reihe nach: Am 15.05.2013 fand das letzte Gespräch der Berichterstatter/innen der Fraktionen statt zu dem DIE LINKE noch eingeladen wurde. Berichterstatter/innern  sind die verantwortlichen Fachpolitiker/innen der Fraktionen. Am 15.05.2013 haben sich alle anderen Fraktionen u.a. darauf geeinigt einen Gesetzentwurf einzubringen, der die Drei-Prozent-Sperrklausel für die Wahl zum Europaparlament in Deutschland einführt. Bestandteil der Neuregelung ist -im Prinzip sinnvoll- auch die notwendigen Änderung der Anpassung der Zahl der in Deutschland zu wählenden Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Zumindest solange ich für DIE LINKE am Gespräch beteiligt war wurde über einen Zeitplan zur Verabschiedung der Änderungen im Europwahlrecht geredet, den ich im Sinne eines seriösen parlamentariches Verfahren für akzeptabel gehalten habe. Das wir als LINKE an weiteren Gesprächen der Berichterstatter/innen nicht beteilitgt wurden, finde ich nachvollziehbar. Wenn wir den Gesetzentwurf nicht mittragen, müssen wir auch nicht an weiteren Gesprächen beteiligt werden.

Doch was dann passierte hat mit akzeptablem Ablauf parlamentarischer Arbeit nichts mehr zu tun. Erst am 27./28.6.2013 erfolgt die endgültige Entscheidung des Rats der Europäischen Union über die tatasächlich auf ein Land entfallenden Sitzte im Europäischen Parlament. Vor diesem Hintergrund sah der ursprüngliche Zeitplan vor, die 2./3. Lesung der Änderung des Europwahlrechts erst am 28. Juni 2013 durchzuführen. Es wurde sogar kurz debattiert ob es nicht auch im Notfall möglich gewesen wäre am 2./3.9.2013 die 2./3. Lesung durchzuführen. Dieser Vorschlag wurde aber verworfen. Die Idee hinter diesem Zeitplan war, eventuelle Änderungen durch die Entscheidung des Rates der Europäischen Union noch berücksichtigen zu können.  Das bzw. ob eine Anhörung zur geplanten Gesetzesänderung durchgeführt werden soll war nicht Thema der Gespräche. Am Montag dieser Woche gab es einen ersten Hinweis aus dem Innenausschuss, dass eine Anhörung geplant ist. Eigentlich sei dafür der 24. 06.2014 angedacht, es könne aber auch sein, dass die Anhörung früher stattfindet. Erst am Mittwoch dieser Woche wurde entschieden, dass am Montag (10. 06.) eine Anhörung stattfinden soll.  Meine Kollegen/innen berichten aus dem Innenausschuss, dass es dort noch eine Debatte gab, ob die Anhörung um 11.00 Uhr oder um 10.00 Uhr beginnen solle.  Dabei wurde u.a. eingewendet, dass ein Sachverständiger erst ab 11.00 Uhr kann. Diese Debatte zeigt aber, dass offensichtlich alle anderen Fraktionen sich auf einen Anhörungstermin im Vorfeld verständigt hatten, von dem DIE LINKE erst am Mittwoch erfuhr. Während alle anderen Fraktionen also auch genügend Zeit hatten, sich um einen Sachverständigen für die Anhörung zu kümmern, blieb uns Zeit von Mittwoch Mittag bis Freitag (also heute) Mittag.

Uns ist es gelungen einen Sachverständigen zu finden, aber es war nervenaufreibend und ärgerlich. Kollegial ist es in keinem Fall. Nun erwarte ich von den Koalitionsfraktionen gar nicht, dass sie diesbezüglich irgendwelche Rücksichten nehmen. Aber das SPD und Grüne, die -soweit sie keine Anträge oder Gesetzesentwürfe mit den Koalitionsfraktionen gemeinsam einbringen- von der Ausnutzung der Geschäftsordnung durch die Koalitionsfraktionen und dem damit verbundenen Durchziehen der Koalitionsinteressen qua Mehrheit ebenso betroffen sind dieses Spiel mitmachen,  ist enttäuschend.

Im übrigen bleiben dann für die Verarbeitung der Ergebnisse der Anhörung genau 2,5 Tage (großzügig gerechnet). Da nach der Anhörung die Sitzungswoche eigentlich erst so richtig beginnt -weitere Anhörungen und Sitzungstermine- bleibt nicht wirklich Zeit aus der Anhörung Schlussfolgerungen zu ziehen.

Das ist Parlamentarismus, wie er nicht sein sollte. Was hier passiert kann so zusammengefasst werden: Was interessieren mich Meinungen solange ich eine Mehrheit habe und damit alles durchsetzen kann was ich will. Ob dies dem Ansehen des Parlaments nützt, wage ich zu bezweifeln.

Beschlussunfähig

Es ist Donnerstag. Ein ganz normaler Sitzungstag im Bundestag. Eigentlich der Hauptsitzungstag. Besonders angekündigte Veranstaltungen wie zum Beispiel Parteitage, auf die Rücksicht genommen werden müssten, sind nicht bekannt. Es ist kurz nach 20 Uhr.

Der Bundestag debattiert zum Apothekennotdienst.  Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz wird beschlossen. Im Plenum befinden sich vielleicht 5o Abgeordnete. Und dann bezweifelt mein Kollege Jörn Wunderlich das Vorhandensein der Beschlussfähigkeit. Nach § 45 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Aufregung. Böse Blicke. Das Präsidium des Bundestages kündigt einen Hammelsprung zur Feststellung der Beschlussfähigkeit an. Noch bösere Blicke. Es wird hektisch zu den Telefonen gegriffen und der Versuch unternommen, Kollegen/innen herbeizutelefonieren. Um einen Hammelsprung durchzuführen, müssen zunächst alle Kollegen/inenn den Plenarsaal verlassen. Einige lassen sich dabei sehr, sehr viel Zeit.

Am Ende des Hammelsprungs steht fest, der Bundestag ist nicht beschlussfähig. Es sind keine 300 Abgeordneten anwesend (nötig wären 311). Aus den Reihen der anderen Fraktionen gibt es Pöbeleien, kurz denke ich: Gleich gibt es eine Prügelei.

Volker Beck twittert: “Die Linke hat wohl ein Rad ab, worum geht es denn?” Und wenig später: Das war gegenüber dem Parlament unsolidarisch. Freitag Nachmittag können wir nächste Woche namentliche machen.”  Nur zur Erklärung: DIE LINKE hat nächsten Freitag am Nachmittag bereits ihren Bundesparteitag. Und wer bei namentlichen Abstimmungen fehlt, der muss “Strafe” zahlen. Es gibt so etwas wie eine Vereinbarung an diesen Tagen keine namentlichen Abstimmungen zu machen. Und wieso das gegenüber dem Parlament unsolidarisch sein soll, muss Volker Beck mal in Ruhe erklären. Unsolidarisch ist die Arbeitsverweigerung der Koalition, wie gestern im Rechtausschuss geschehen. Mit der Mehrheit der Koalition werden einfach immer und immer wieder Tagesordnungspunkte vertagt. Unsolidarisch ist, wenn zum Beispiel zum Europawahlrecht am Mittwoch entschieden wird, eine Anhörung am kommenden Montag durchzuführen und die Fraktionen bis Freitag einen Sachverständigen benennen zu müssen. Unsolidarisch sind die Schnellverfahren mit denen Dinge im Bundestag durchgebracht werden, ohne das eine seriöse Befassung überhaupt möglich ist. Und dann soll es unsolidarisch sein, wenn an einem normalen Sitzungswochendonnerstag um kurz nach 20.00 Uhr die Koalition nicht mal in der Lage ist, ihre eigenen Abgeordneten zusammenzubekommen? Die Koalitionsfraktionen verfügen allein über  332 Abgeordnete. Nein, das ist nicht unsolidarisch. Ich nenne sowas den Spiegel vors Gesicht halten.  Und das passiert viel zu selten.

[erklärendes update]:  

An der einen oder anderen Stelle wurde spekuliert, welche Abstimmung verhindert werden sollte. Keine. 

An der einen oder anderen Stelle wurde angemerkt, DIE LINKE sei nur mit 11 Abgeordneten anwesend gewesen. Ob 11 oder 12 oder 13, das ist aus meiner Sicht nicht relevant. Die Koalitionsfraktionen schalten und walten mit ihrer Mehrheit wie sie wollen. Das gilt für das Behandeln oder Verschieben von Tagesordnungspunkten in den Ausschüssen (und damit für die Möglichkeit diese Punkte im Plenum zu behandeln) und das gilt für die Schnelligkeit mit der Themen behandelt und abgeschlossen werden. Die Koalitionsfraktionen nutzten und nutzen die vorhandenen Geschäftsordnungsinstrumente um ihre Positionen durchzudrücken. Eine Eingehen auf Argumente ist so gut wie nicht zu verzeichnen. Das würde sich im Übrigen auch nicht ändern, wenn die Oppositionsfraktionen bis Mitternacht vollständig im Plenarsaal sitzen würden.  Wegen des angeblich nicht vorhandenen Fraktionszwangs hätten die Koalitionsfraktionen immer die Mehrheit gehabt. Es wird nämlich nur auf die parlamentarischen Geschäftsführer geschaut. Ich habe einmal erlebt, wie eine Fraktion (die der LINKEN) im Plenum unterschiedlich abgestimmt hat. Da war die Verwirrung im Präsidium groß. Der Erstarrung des Parlamentarismus den Spiegel vors Gesicht zu halten, darum ging es. 

Eine Nachfragen produzierende Meldung

Weil  sich am gestrigen Tag in meinem Bundestagsbüro die Ereignisse überschlugen (wegen Tagesordnungsänderungen mussten zwei Reden zu Protokoll geschrieben werden, der Boykott parlamentarischer Arbeit durch die Koalition im Rechtsausschuss musste kritisiert werden) blieb so gut wie keine Zeit in die Timeline von Twitter zu schauen.

Als ich dann doch einmal in die Timeline schauen konnte musste ich feststellen,  dass von @Netz4ktivisten auf eine Meldung verlinkt wurde. In der Meldung heißt es: ” Das Haftungsrisiko für die Betreiber offener  WLAN-Internetnetzwerke wird nicht beschränkt. Die SPD-Fraktion scheiterte am Mittwoch im Ausschuss für  Wirtschaft und Technologie mit einem Antrag (17/11145), der das Ziel hatte, das Potenzial von WLAN-Netzen (Wireless Local Area Network – „drahtloses lokales Netzwerk“) für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen. Dazu sollten die Haftungsbeschränkung für sogenannte Access-Provider (Internet-Dienstleister wie  Telefongesellschaften) auch auf andere WLAN-Betreiber erweitert werden. (…) Für den Antrag stimmte nur die  SPD-Fraktion, CDU/CSU- und FDP-Fraktion lehnten ab, während sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthielten.”   Offensichtlich unter Bezugnahme auf diesen Tweet postete @rawman81: “Was zum fick. Grüne und Linke haben sich enthalten.oO” . Und matthiasgr setzte folgenden Tweet ab: “würde mich mal interessieren warum.  Sehr bedauerlich, liebe @linksfraktion. @Halina_Waw was war da los?” 

Tja, was war da los, was wird gespielt? Die Auflösung ist eigentlich ganz einfach.  Mit der Annahme des Antrages der SPD wäre das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke nicht beschränkt worden.  Die Meldung sit insoweit schlicht falsch. Mit der Annahme des Antrages der SPD wäre der Auftrag erteilt worden zu prüfen, wie eine Beschränkung des Haftungsrisikos erfolgen könnte und die Bundesregierung hätte den Auftrag bekommen, einen Lösungsvorschlag vorzulegen.  Kurz und gut: Der Antrag der SPD beinhaltet einen Prüfauftrag. In meiner Wahrnehmung ist das der gefühlte zwanzigste Prüfauftrag.  Er schadet nichts, er nützt aber auch nichts. An den mit der Störerhaftung verbunden Schwierigkeiten und Problemen ändert er aber überhaupt nichts.

Warum hat sich nun DIE LINKE enthalten? Auch diese Frage ist ganz einfach zu beantworten, warum sollen wir einem Prüfauftrag zustimmen, wenn wir doch einen Lösungsvorschlag haben? Warum einen Umweg gehen, wenn doch der Weg geradeaus auch zum Ziel führt? Der von der LINKEN vorgelegte Gesetzentwurf  -also unser Vorschlag für eine konkrete Lösung- basiert auf dem Gesetzentwurf der Digitalen Gesellschaft e.V. was den konkreten Gesetzestext angeht und wurde lediglich in der Begründung leicht verändert. Würde der Gesetzentwurf der LINKEN angenommen werden, wäre das Problem der sog. Störerhaftung gelöst. Die Lösung kann wie folgt kurz beschrieben werden. Die  Betreiber öffentlicher WLANs sollen genauso wie gewerbliche Provider behandelt und von einer Haftung freigestellt werden. Durch eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) wollen wir klarstellen, dass die Betreiber öffentlicher WLANs ebenso als Diensteanbieter anzusehen sind wie große kommerzielle Provider. Bislang profitieren nur letztere von einer Haftungsfreistellung nach § 8 TMG. Ein Ergänzung des TMG stellte demnach nicht nur Rechtssicherheit her, sie korrigierte auch die in diesem Punkt nicht nachvollziehbare Unterlassung des BGH, WLAN-Betreiber nicht wie Provider behandeln zu wollen.

Bereits m 25. Oktober 2012 wurden sowohl der Antrag der SPD als auch der Gesetzentwurf der LINKEN im Bundestag behandelt. Die ganze Debatte kann hier (ab Seite 24494) nachgelesen werden.  Ich habe in meiner Rede in Bezug auf den SPD-Antrag ausgeführt: “Damit wiederholt sie (die SPD-H.W.) im Großen und Ganzen das, was der Bundesrat am 12.09.2012 bereits der Bundesregierung aufgegeben hat. Wir halten nichts davon bereits erteilte Prüfaufträge zu wiederholen. Wir sind wieder einmal einen Schritt weiter und bringen einen Gesetzentwurf ein, der die bekannten Probleme nicht prüft, sondern löst.”

Ich finde nach wie vor, dass eine Enthaltung die richtige Entscheidung gewesen ist. Und vielleicht überzeugt das, was ich jetzt dazu aufgeschrieben habe auch einge Menschen, bei denen gestern Aufregung herrschte.

 

Anträge zum Wahlprogrammparteitag eingereicht

Der  Wahlprogrammparteitag meiner Partei rückt näher.

Gemeinsam mit einigen anderen Mitgliedern der Partei habe ich ein paar Anträge zum Wahlprogramm gestellt. Mein Vorstandskollege Dominic Heilig hat darauf bereits hingewiesen.

Wer sich die Anträge ansieht wird schnell merken, dass es sich im wesentlichen um drei Komplexe handelt:

  • nicht nur die Forderung nach einem Verbot von Rüstungsexporten sondern auch die Forderung nach einem  Verbot der Rüstungsproduktion
  • nicht nur die Forderung nach einem Verbot der Anschaffung von Kampfdrohnen sondern auch die Forderung nach dem Verbot einer Beteiligung am Betrieb derselben
  • die Streichung des Hinweises, dass erst durch NSU die Erkenntnis vorhanden ist, dass Geheimdienste nicht die Demokratie schützen

Aus meiner Sicht tragen alle Anträge zur Schärfung des Profils der LINKEN bei, andernfalls hätte ich sie ja auch nicht gestellt ;-) .  Ich bin davon überzeugt, dass

  • Nur ein Verbot von Rüstungsproduktionen ein wirklicher Beitrag zur Verhinderung von Rüstungsexporten ist.
  • Nicht nur der Erwerb von Kampfdrohnen die Demokratie gefährdet, sondern auch ihr Einsatz.
  • Die Skandale seit der Gründung der Geheimdienste ausreichen ihnen die Existenzberechtigung abzusprechen.

Das letzte Wort haben nun die Delegierten.

 

Jenseits des Rechtsstaates

Innenminister/innen werden manchmal auch Verfassungsminister/innen genannt. Ihnen obliegt der Schutz der Verfassung, auch Grundgesetz genannt.

Das Grundgesetz feiert heute seinen 64. Geburtstag und legt in Artikel 20 Abs. 1 fest, dass die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist. Zu einem Rechtsstaat gehört auch -siehe Artikel 20 Abs. 3 GG- das die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist.

Sollte sich herausstellen das die Berichterstattung über das Treffen der Innenminister von Bund und Ländern richtig sind, nach denen schwere Straftaten von V-Leuten des Verfassungsschutzes nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen, dürfte der Artikel 20 Abs. 3 GG mal ebenso ausgehebelt worden sein. Gleichzeitig läuft auch Artikel 3 GG “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.” leer.

V-Leute des Verfassungsschutzes sind also gleicher als gewöhnliche Straftäter/innen. V-Leute des Verfassungsschutzes dürfen -staatlich bezahlt- also schwerste Straftaten begehen ohne dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Frau Droste reibt sich freudig die Hände :-( .

Es ist eigentlich unfassbar. Der Verfassungsschutz soll verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten und bekämpfen (das es dafür keines Verfassungsschutzes bedarf habe ich an verschiedenen Stellen bereits ausgeführt). Zur Bekämpfung nutzt er nun Menschen, die sich -in seinen Augen- verfassungsfeindlich verhalten als V-Leute. Und die Innenminister/innen erlauben diesen V-Leuten (also Menschen die nach ihren eigenen Aussagen die Verfassung abschaffen wollen) nun auch noch Straftaten zu begehen ohne das sie strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen. Darf ich das eigentlich staatliche Förderung von kriminellem Verhalten nennen? Ist das nicht die Aufforderung an Straftäter/innen V-Leute zu werden, schließlich haben sie dann nichts zu befürchten?

Was hier durchgesetzt wird ist einfach nur jenseits des Rechtsstaates.  Auch deshalb bleibe ich dabei: Verfassungsschutz abschaffen, V-Leute-Praxis beenden. 

 

Protokolldebatte im Bundestag zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität

Am vergangenen Donnerstag debattierte der Bundestag -zu Protokoll- auf Antrag der Fraktion DIE LINKE erneut die Frage der gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität.  Die Debatte kann hier nachgelesen werden (ab Seite 30441).

DIE LINKE hatte vor allem vor dem Hintergrund der Ankündigungen der Telekom erneut einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben. In der Begründung des Antrages nahmen wir explizit Bezug auf die Debatten in der Enquete Internet und Digitale Gesellschaft. Mein Redebeitrag kann hier nachgelesen werden.

Was sagen nun die anderen im Bundestag vertretenen Parteien zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität?

Georg Nüßlein von der Union fängt zunächst sachfremd aber immerhin lustig an: “Es wäre schön gewesen, wenn sich die Kollegen der Linken bei der Debatte um die Netzneutralität wenigstens ein Mal neutral verhalten hätten. Dass die tiefroten Genossinnen und Genossen am liebsten alles ,endlich gesetzlich festschreiben` würden – flächendeckende Mindestlöhne, die Höhe der Managergehälter oder den Anspruch auf ein bedingungsloses Grundeinkommen –, ist höchstwahrscheinlich aus alten SED-Zeiten genetisch vererbt.” Das war wohl ein ziemlich starker Kaffee -wenn es nur Kaffee war- der beim Erstellen der Rede getrunken wurde. Nach Überwindung des auf diese Einleitung folgenden Lachanfalls begegnet man einer Lobpreisung des Breitbandausbaus der Bundesregierung. Dieser sei aber in Gefahr, wenn nicht bei den Kunden/innen abkassiert wird. Im Prinzip sei man auch für Netzneutralität, aber dafür müsse man etwas tun und die Netze weiter ausbauen. Nüßlein meint: “Das Thema ist sehr komplex und bedarf weiterer Auseinandersetzung.” Da es ja den  § 41a Abs. 2 Nr. 2 TKG (Verordnungsermächtigung) gibt, sei ein  “Sozialismus in den Netzen” nicht nötig. Letztendlich würden wir mit unserem Antrag nur “sozialutopische Krokodilstränen” vergießen, beim Antrag handele es sich um “neosozialistische Propaganda erster Güte“.  Soviel Sozialismus auf einmal, da hat wohl jemand dem Kollegen Nüßlein sozialistische Wahntröpfchen in den Kaffee getan ;-) . Sicherlich hat der Kollege Nüßlein reicht, wenn er meint, man müsse sich auch um den Breitbandausbau kümmern, weswegen es auch zu diesem Thema einen Antrag der LINKEN im Bundestag gibt. Zum Thema gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität hatte der Kollege Nüßlein in der Debatte aber nichts substantielles beizutragen.

Der Kollege Peter Tauber von der Union lies es da schon ein wenig seriöser angehen.  Er verwies darauf, dass Hauptstreitpunkt der vergangenen Wochen die Frage war,  “ob die Deutsche Telekom mit ihren Tarifen gegen das Prinzip der Netzneutralität verstößt.”  Und er gab zu:In der Tat sind hier Zweifel angebracht.” Unmittelbar danach wartet Peter Tauber dann mit einer Überraschung auf: Die christlich-liberale Koalition hat darüber hinaus das Prinzip der Netzneutralität längst gesetzlich verankert.” Huch, ist mir da etwas entgangen? Nein. Wer die Rede von Peter Tauber weiterliest stellt fest, er bezieht sich auf den § 41a TKG, also die Möglichkeit per Verordnung Netzneutralität herzustellen. Eine solche Verordnung ist mir nicht bekannt, mithin kann Peter Tauber nur die Verankerung der Möglichkeit die Netzneutralität festzuschreiben meinen, eine gesetzliche Festschreibung ist etwas anderes. Im weiteren Verlauf seiner Rede führt Peter Tauber dann aus, dass nicht die an eine Datenvolumen gekoppelten Tarife ein Problem im Hinblick auf die Netzneutralität darstellen, sondern “die Ankündigung der Telekom sehen vor, bestimmte Dienste von einer Anrechnung auf das im Paket verkaufte Datenvolumen auszunehmen.” Insoweit sieht auch Peter Tauber einen “glasklaren Verstoß gegen die Netzneutralität”. Um das zu verhindern seien aber keine neuen Gesetze nötig, sondern die zuständige Aufsicht und die Regulierungsbehörden müssten handeln. Peter Tauber endet mit einem Versprechen: Sollte die Bundesnetzagentur nicht in der Lage sein der Telekom entsprechende Vorgaben zu machen würde die Bundesregierung von der Verordnung nach § 41a TKG Gebrauch machen. 

Martin Dörmann von der SPD formulierte: “Die aktuelle Debatte beweist, wie falsch es war, die Novellierung des TKG nicht dafür zu nutzen, klare Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu definieren, konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Bundesnetzagentur zu formulieren und somit Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.” Richtig ist aus meiner Sicht, dass die Novellierung des TKG hätte genutzt werden müssen, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern.  Etwas stutzig macht mich die Formulierung von Martin Dörmann deshalb, weil er dies nicht so klar sagt sondern etwas umschreibt, was durchaus auch in Richtung Verordnungsermächtigung gehen könnte. Diese haben wir ja schon, ich finde sie aber nicht ausreichend. Im weiteren Verlauf heißt es dann, man wolle die Netzneutralität “gesetzlich absichern”. Martin Dörmann nimmt Bezug auf den schon vor zwei Jahren eingereichten SPD-Antrag zum Thema und referiert ihn, um dann zu bedauern, dass die Bundesregierung von der Verordnungsermächtigung nach § 41a TKG bislang keinen Gebrauch gemacht hat. Im Hinblick auf die Telekom formuliert Martin Dörmann vorsichtig: “Was den gerade diskutierten Fall Telekom angeht,erwarten wir, dass die Bundesnetzagentur nun sorgfältig prüft, inwieweit durch die neue Tarifstruktur eine Diskriminierung oder ein Zurückdrängen des Best-effort-Internet verbunden sein könnte.”

Claudia Bögel von der FDP erklärt zunächst, warum Netzneutralität wichtig sei, fordert die Debatte die durch die Telekom-Tarife entstanden ist auf einer sachliche Ebene zurückzuführen um im nächsten Satz von einem “populistischen Schnellschuss” der LINKEN zu reden. Die Drosselung der Datenübertragungsgeschwindigkeit bei Überschreitung einer bestimmten Volumengrenze sei zunächst einmal ein Geschäftsmodell. Dies gefährde aber nicht die Netzneutralität. Den Kunden der Telekom empfiehlt sie mit den Füßen über das Geschäftsmodell abzustimmen, schließlich gäbe es ja einen funktionierenden Markt. Sie begrüßte den Brief von Wirtschaftsminister Dr. Rösler an die Telekom. Immerhin ist Claudia Bögel bereit, wenn gar nichts mehr hilft als ultima ratio auch weitere gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen. Wann dieser Punkt erreicht ist bleibt allerdings unklar.

Jimmy Schulz von der FDP beginnt wie gewohnt unterhaltsam: “Gegrüßt seien auch diejenigen die diese Rede jetzt nur lesen können, da sie zu Protokoll geht.” Weiter heißt es bei Jimmy Schulz: “Ich stimme Ihrem Antrag inhaltlich zu. Er ist wohlformuliert und beinhaltet nahezu alle wichtigen Aspekte. Ich würde dies anders begründen, aber auch damit könnte ich leben. Ich würde sogar noch weitergehen und das Thema Netzabschlusspunkt mit in die Betrachtung aufnehmen.” Wächst hier etwa ein neues, vielleicht sogar zukunftsfähiges linksliberales Bündnis? Nein, denn im weiteren Verlauf seiner Rede begründet Jimmy Schulz, warum er keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Er selbst sagt: “Ich bin gegen Vorratsgesetzgebung.” Die Volumentarife  seien kein Verstoß gegen die Netzneutralität, die Telekom dürfe sie aber nicht Flatrate nennen. Andernfalls handele es sich um “digitales Pferdefleisch”In der Ausnahme des eigenen Video-on-Demand-Dienstes von der Volumenberechnung sieht Jimmy Schulz aber eine “klare Ungleichbehandlung gegenüber den Mitbewerbern.” Er schreibt: “Hier scheint mir eine klare Verletzung der Netzneutralität vorzuliegen.” Aber auch Jimmy Schulz ist der Ansicht, die Regelung des § 41a TKG reiche zunächst zur Lösung des Problems aus.

Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnet die Frage, wie die Netzneutralität gesichert werden kann als eine “der Schlüsselfragen der digitalen Gesellschaft”. Konstantin von Notz macht sich für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität stark und weist die Regierungskoalition darauf hin, dass diese auch hinsichtlich zahlreicher anderer netz- und innenpolitischer Kernprojekte dieser Legislatur heute vor einem Scherbenhaufen” stehe. Die Zeit für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sei überfällig. 

Zum Schluss bleibt noch zu bedauern, dass die Debatte lediglich zu Protokoll geführt werden konnte. Ein Blick in die Tagesordnung zeigt aber, das dies die einzige Chance war, das Thema überhaupt noch debattieren zu können. Die Tagesordnung des Bundestages wird gerade zum Ende einer Legislaturperiode immer länger, weil viele Projekte noch abgeschlossen werden sollen. Das Thema Netzneutralität ist aber noch lange nicht erledigt und ich bin mir sicher der nächste Bundestag wird dieses Thema dann auch wieder live und in Farbe debattieren.

 


Im besten Fall Rechtspopulisten

Rechtspopulisten. Im besten Fall und freundlich ausgedrückt. Das ist die AfD. Nichts, aber auch nichts verbindet mich mit ihr.

Programm und Personal sprechen eine eigene Sprache. Eine Widerliche.

„Das europäische Parlament hat bei der Kontrolle Brüssels versagt. Wir unterstützen nachdrücklich die Positionen David Camerons, die EU durch mehr Wettbewerb und Eigenverantwortung zu verschlanken.“ Aha. Das Europäische Parlament hat versagt. Wie es zu dieser Einschätzung kommt und was die Schlussfolgerungen daraus sind wird nicht erläutert. Wie wäre es denn mit mehr Rechten für das europäische Parlament? Oder soll die Schlussfolgerung sein, dass die  EU durch mehr Wettbewerb und Eigenverantwortung verschlankt werden soll? Das ist mal so richtig sozial. Da freuen sich bestimmt die Menschen mit wenig Einkommen oder diejenigen die Transferleistungen beziehen. Ich finde ja, das klingt ein neoliberal.

Wes Geistes Kind die AfD ist zeigt sich an anderer Stelle: „Eine ungeordnete Zuwanderung in unsere Sozialsysteme muss unbedingt unterbunden werden.“ Na sicher doch. Die alte Leier, immer und immer wieder herausgeholt um den Mythos des Wirtschaftsflüchtlings zu bedienen. Die „ungeordnete Einwanderung in unsere Sozialsysteme“ musste schon herhalten zur Abschaffung des Asylrechts. Wer solch Zeug palavert hat einfach gar keine Ahnung wie es Geflüchteten hier geht und unter welchen Repressionen sie leiden. Und nein, dieser Satz ist kein Ausrutscher. Weiter geht es: „Ernsthaft politisch Verfolgte müssen in Deutschland Asyl finden können.“  Wohlstandschauvinismus vom Allerbesten. Die Deutschen entscheiden was „ernsthaft“ ist. Und die Deutschen entscheiden wer „politisch Verfolgte“ sind. Ob dann zum Beispiel geschlechtsspezifische Verfolgung darunter fällt, dass wissen wir noch nicht so richtig. Und Hunger? Nein, Hunger ist kein Fluchtgrund. Warum auch. Wir leben auf Kosten des Südens und finden das auch noch okay.

Nein, Nein, Nein. Offene Grenzen für Menschen in Not! – das ist die Forderung die ich vertrete.

Das alles ist öffentlich zugänglich auf der Homepage dieser AfD. Und eigentlich ist schon jetzt die Einordnung mindestens als Rechtspopulisten klar.

Und das Personal bestätigt diesen Eindruck noch einmal. Die sind einsame Spitze und vertreten mal so richtig dolle Thesen :-(

Da wäre Konrad Adam. Der Mann hat verfassungswidrige Vorschläge zum Wahlrecht unterbreitet und meint: „Vor diesem Hintergrund klingt die Anregung, den Inaktiven und Versorgungsempfängern das Wahlrecht abzuerkennen, provokativer, als sie tatsächlich ist. Die Fähigkeit, sich selbst und den Seinen den Lebensunterhalt zu verdienen, galt in der Theorie der europäischen Verfassungsbewegung als eine selbstverständliche Voraussetzung für die Gewährung des Wahlrechts.“ Na prima. Ausschluss vom Wahlrecht für Transferleistungsbeziehende, Rentner/innen und Staatsbedienstete.  Meine Demokratie ist das nicht.

Der stellv. Sprecher Alexander Gauland fordert eine neues Verhältnis zur Gewalt und faselt von „diffussem Ganzkörperpazifismus“. Wem jetzt noch nicht schlecht ist, für den/die gibt es noch was.

Es gibt noch Peter Oberender. Der ist namentlich genannter Unterstützer der AfD und findet: „Wenn jemand existenziell bedroht ist, sollte er die Möglichkeit haben, sich und seine Familie durch den Verkauf von Organen zu finanzieren.“  Entschuldigung, ich bin mal kurz Kotzen gegangen aufgrund dieses Sozialdarwinismus.

Es kann kein Zweifel daran geben. Bei  der AfD handelt es sich um widerlichste Rechtspopulisten mit sozialdarwinistischen Zügen. Dies gehört immer und immer wieder gesagt und belegt.  Sie sind keine Alternative für gar nichts.