Ein unverständliches Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden und ich bin nicht nur deswegen für die Auflösung des Verfsssungsschutzes – auch wenn das Stellenabbau im Öffentlichen Dienst ist.

Das Bundesverwaltungsgericht, hier der 6. Senat bestehend aus 5 Männern hat die Beobachtung von Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz für rechtmäßig erklärt. Nach der mündlichen Verhandlung hatte ich eigentlich ein anderes Gefühl. Nicht nur weil viele interessante juristische Aspekte angesprochen wurden, sondern auch weil sich der Prozessbevollmächtigte des VS in unjuristische Peinlichkeiten hineinredete. Nur ein Beispiel: Es spreche für Bestrebungen gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung, dass DIE LINKE Vorbehalte gegen den Präsidentschaftskandidaten Gauck hatte. Hallo? Was ist das denn bitteschön?

Nach der mündlichen Urteilsbegründung hat sich das BVerwG die Tatsachenfesstellung des OVG Münster über “tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die FDGO” zu eigen gemacht, es handele sich ja schliesslich nur um eine Revisionsverhandlung. Komisch nur, dass noch in der mündlichen Verhandlung erörtert wurde, ob der Bewertungsmasstab des OVG richtig war und das dann im Urteil gar nichts dazu gesagt wurde. Hat das OVG nicht von “tatsächlichen Anhaltspunkten für einen Verdacht für Bestrebungen” gesprochen, was auch immer das sein soll?

Nach dem Urteil sind Einzeläusserungen die solche Bestrebungen darstellen Bodo zuzurechnen. Es sei nämlich eine Beobachtung nötig um zu sehen, wie sich diese Einzeläusserungen entwickeln, ob sie nicht mehrheitsfähig werden – so der Bevollmächtigte des VS. Im Gespräch fragte das Gericht noch nach ob nach so langer Beobachtung ohne das diese Einzelmeinungen zur Mehrheit geworden sind eine Beobachtung noch gerechtfertigt sei. Eine gute Frage – in der mündlichen Urteilsbegründung spielte sie keine Rolle mehr :-(

Lange Ausführungen wurden -auch vom Gericht- zum Verhältnis von Artikel 38 GG und § 8 Abs. 1 BVerfSchG gemacht, es wurde gefragt ob eine nicht der richterlichen Unabhängigkeit unterliegende Behörde, eine Behörde deren Weisungsgeber der Bundesinnenminister ist, einfach eine Überwachung von Abgeordneten anordnen kann oder ob nicht ein Gesetzesvorbehalt dafür notwendig wäre. Im Urteil wurde mit einer kurzen Bemerkung bejaht, dass der VS dies darf.

Der letzte spannende Punkt war die Prüfung der Verhältnissmässigkeit. Der Bevollmächtigte des VS hatte davon wohl noch nie was gehört und erging sich in allgemeinen Aussagen. Ein Grundrechtsverwirkungsverfahren könne sich nur aus den gesammelten Daten des VS ergeben und eine Stigmatisierung durch die Beobachtung sei vom Gesetzgeber gewollt. Ein Abgeordneter muss dem Volk sagen wofür er stehe und könne sich deshalb nicht hinter der Stigmatisierungswirkung verstecken. Das verstehe ich nicht. Die Bevölkerung braucht die Beobachtung durch den VS um zu wissen, was Politiker/innen wollen? Ich dachte ja immer, die Menschen können lesen und sich ein eigenes Urteil bilden.

Wie dem auch sei, das Gericht bemühte sich noch um eine Verhältnismässigkeitsprüfung, kam aber zu einem wie ich finde absurden Ergebnis. Weil es sich ja um eine offene Beobachtung handelt sei die Gefahr für die freie Ausübung des Mandates nicht so groß und auch die Stigmatisierungswirkung nicht. Und für die Prognose über die Entwicklung der Gefahr für die FDGO sei halt wichtig Daten über Spitzenpolitiker beim VS zu sammeln.

Also: der VS darf spitzeln, nunmehr vom BVerwG bestätigt. Kontrollierbar ist er eh nicht und nicht nur nach der heutigen Entscheidung über weitere Machtbefugnisse eher eine Gefahr für den politischen Wettbewerb und damit die Demokratie. Schaffen wir ihn doch einfach ab!

Call for Paper – Wahlrechtsreform

Bis Mitte nächsten Jahres hat der Gesetzgeber Zeit das Wahlrecht zu ändern um das sog. negative Stimmgewicht abzuschaffen – so das Bundesverfassungsgericht. Doch das Wahlrecht verlangt nach einer grundlegenden Reform.

Es ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach der Sommerpause die Debatte um das Wahlrecht intensiver geführt wird als bisher. DIE LINKE muss und soll da mitdiskutieren. Deshalb gibt es einen konkreten Vorschlag von mir, den ich zusammengefasst habe.

Zum Antrag Demokratisierung des Wahlrechts

Ich will über diesen debattieren, Ende September im Parteivorstand und im November in der Fraktion. Diese  Zeit sollte sich genommen werden. Schließlich geht es hier nicht um ein Komma oder Semikolon – und wer in der Sommerpause Zeit und Muße hat, der/die ist mir ihrer/seiner Meinung gern gesehen. Call for Paper halt!

Mensch Sigmar,

… da ist Dir ja für das Sommerloch ein echter Knaller eingefallen. SPD für bundesweitere Volksentscheide, das ist echt kaum noch zu toppen.

Und es ist vor allem total überzeugend. Wo warst Du denn am Donnerstag, als genau darüber debattiert wurde im Bundestag? Ich habe Dich nicht gesehen und Du bist nur schwer zu übersehen. Also wenn Dir das Thema so wichtig ist, dann hättest Du doch auch anwesend sein können. Und wo ist eigentlich Eure Initiative dazu? Ihr wollt doch nicht etwa nur Ankündigungspolitik machen, oder? Weder in der letzten noch in der jetzigen Legislaturperiode habt Ihr irgendwas dazu vorgelegt. Soll das vom Himmel fallen?

Aber gut, ich bin ja nicht nachtragend. Es liegt ja ein Gesetzentwurf vor und wenn Ihr es ernst meint, dann können wir ja gemeinsam über diesen Reden. Nach der Sommerpause oder in der Sommerpause. Jetzt lasst mal Euren Ankündigungen Taten folgen.

Direkte Demokratie – nichts für Brandt und die Union

Auf der gestrigen Sitzung des Bundestages wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE für mehr direkte Demokratie debattiert.

Die Debatte war insofern spannend, als das der Kollege Helmut Brandt von der Union offensichtlich unter Beweis stellen wollte, dass für die Union gilt: Die Union in ihrem Lauf, halten weder Ochs noch Esel auf :-( . Der Kollege Brandt nämlich verstieg sich zu ganz absurden Thesen (nachzulesen hier ab Seite 5667).

Was erfahren wir? Es handelt sich  “um einen rein populistischen Antrag und eine rein populistische Forderung”. Aha. Gut das im Prinzip auch alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien somit populistisch sind, außer der Union selbstverständlich, die dieses Instrument allerdings gern nutzt, wenn es um ihre Interessen geht. Wer für die Ergänzung (so differenzieren kann Herr Brandt offensichtlich nicht) der parlamentarischen Demokratie ist tut “gerade so, als sei unsere parlamentarisch-repräsentative Demokratie eine quasi minderwertige Form der Demokratie”.  Frei nach der Devise “dümmer geht immer” werden dann gewichtige Argumente gegen mehr direkte Demokratie aufgefahren: “Volksabstimmungen bergen die Gefahr des Missbrauchs und der politischen Destabilisierung in sich” und schließlich sei in der Weimarer Zeit “dasVolk aufgewühlt und gespalten und das Vertrauen in das Parlament zusätzlich erschüttert” worden.  Peinlich auch der Dünkel, Politiker/innen seien die besseren Entscheider/innen. Oder wie ist zu verstehen, wenn Herr Brandt erklärt: ” Mit Volksabstimmungen kann man den immer schwierigeren und komplexen Fragestellungen unserer pluralistischen Welt gerade nicht gerecht werden.”  Sicherlich, die Parlamentarier sind besser und können das. Absurd! Doch es wird noch besser,  denn “Ein Volksentscheid ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem eine Frage – und das steht in Ihrem Antrag – mit Ja oder Nein entschieden wird. So sind komplexe Probleme nicht zu lösen.”  Da spricht ein wahrer Kenner! Vielleicht ist Herrn Brandt aber einfach nur entgangen, dass im Bundestag auch mit Ja oder Nein entschieden wird. Aber auch ansonsten hat Herr Brandt wirklich überzeugende Argumente ;-) .  “Für besonders groß halte ich auch die Gefahr, dass wichtige Fragen nicht nach sachbezogenen Gesichtspunkten entschieden werden, sondern danach, welche Interessengruppe die bessere Lobbyarbeit macht”. Ja, ja. Diese Gefahr besteht nur bei direkter Demokratie, sie ist völlig ausgeschlossen im Gesetzgebungsverfahren des Bundestages. Mir scheint, der Kollege lebt in einer Scheinwelt.

Die anderen Redebeiträge waren deutlich sachlicher und ich bin gern bereit mit SPD, Grünen und auch FDP zu reden, was am Gesetzesentwurf verändert werden muss.  Es ist Zeit endlich mehr direkte Demokratie einzuführen, wir müssen es nur angehen.

W-Lan aber kein Twitter

Wie es sich gehört hatte die Enquete “Internet und digitale Gesellschaft” zur heutigen Anhörung tatsächlich W-Lan :-) . Dafür war allerdings -zumindest für mich- der Zugang zu Twitter nicht möglich, so dass ich nur kurz über das iPhone twittern konnte.

Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen können hier nachgelesen werden und eine gute Zusammenfassung findet sich bei Markus Beckedahl hier.

Insgesamt fand ich die Anhörung überraschend gut, da doch einige noch nicht debattierte Aspekte auf den Tisch gepackt wurden. Besonders interessant fand ich die Debatte um das Thema Datenschutz. Während auf der einen Seite der Datenschutz als ein Hindernis für wirtschaftliche Entwicklung dargestellt wurde -was im Schlussstatement von Prof. Coy sehr schön auseinander genommen wurde- verwiesen andere darauf, dass das Thema umfassender gesehen werden muss als bislang. Vor allem aber darf Datenschutz nicht in Abwägung zu wirtschaftlichen Interessen gestellt werden, das Gerede von Datenschutz als wirtschaftliches Hemmnis ist inakzeptabel.  Gerade bei der Debatte um Datenschutz und Kommunikation in sozialen Netzwerken  hätte ich mir gewünscht, dass einige mir gut bekannte Menschen zugehört hätten. Es geht mittlerweile beim Datenschutz nämlich nicht mehr allein um die Frage, was gebe ich an Daten her sondern auch um die Frage wie gehen Dritte mit meinen Daten und insbesondere meinen Äußerungen zum Beispiel in sozialen Netzwerken um? Der Sachverständige Prof. Kruse  warf die Frage auf, wie damit umzugehen ist,  wenn eine nicht fuer dritte gedachte Korrespondenz öffentlich gemacht wird und verband dies mit der Frage, ob wir  reif für die Eigendynamik insbesondere von sozialen Netzwerken sind. Die Antwort lautet aus meiner Sicht klar “Nein” – leider.  Interessant war der Aspekt, den Datenschutz nicht nur als passives Abwehrrecht zu verstehen, sondern als Datenrecht, welches auch aktive Handlungen umfasst.

Womit sich die Enquete (im übrigen aber auch meine Partei in ihrem Programmentwurf) noch viel eindringlicher beschäftigen muss ist die Frage wie wir damit umgehen, dass wir an der Wende zur postindustrielle Gesellschaft stehen, mithin das Modell der Fabrikarbeit als Leitmodell Auslaufmodell, ist. Wie soll und muss mit den sich daraus ergebendne gesellschaftlichen Veränderungen (Stichwort: mehr Selbständigkeit) umgegangen werden? Was ergbibt sich daraus, wenn ein Recht auf informationelle Grundversorgung existiert und sich daraus auch ein Recht auf anonyme und sichere Kommunikation entwickeln lässt?

Ebenfalls beleuchtet wurde der Aspekt, dass die Nutzung des Netzes und die Aktivitäten in sozialen Netzwerken möglicherweise zu einer Machtverschiebung vom Anbieter zum Nutzer bedeuten, dass es auf der anderen Seite aber durchaus zu noch mehr Politk(er)verdrossenheibt führen kann, wenn die versprochenen Mitwirkungsmöglichkeiten im Sand verlaufen, weil sie ungenutzt bleiben (zum Beispiel im Dialog Politiker/in und Bürger/in).

Ganz am Rande spielte auch das Thema Urheberrecht eine Rolle – obwohl es sich eigentlich durch die gesamte Debatte zog. Besonders gut gefiel mir der Einwand von Prof. Hoeren: “Bitte verzichten sie auf den dummen Begriff des ‘ geistiges Eigentums`, dann würde nämlich auch die Sozialbindung greifen und dann sind wir in einer ganz anderen Debatte.” Er schlug vor alle Frage von Urheberrechtsschutz im Rahmen des  Immaterialgüterrechts zu klären. Unterstützung fand er dabei von Prof. Kuhlen der Wissen und Information als immaterielle Commons (Gemeingüter) verstanden wissen will und dies als Alternative zur Privatisierung sog. geistigen Eigentums verstand.

Jetzt gilt es in der Sommerpause die Anhörung aufzuarbeiten und konkrete Vorschläge für die weitere Arbeit der Enquete zu erarbeiten, Stoff genug gab diese Anhörung.

Hier ist das Papier von Rot-Rot-Grün!

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Rot-Rot-Grün mit leichter Verspätung

Weil die Wahl des einflusslosen aber medial gehypten Grüßonkels etwas länger als geplant dauerte, verzögerte sich auch Rot-Rot-Grün.

Gestern nämlich fand das rot-rot-grüne Sommerfest statt, in welchem das Papier “Das Leben ist bunter” vorgestellt wurde. (Ich stelle es sofort ein, sobald ich die pdf habe. Weil wir keine Vorabmeldung wollten gibt es nur eine Person die die endgültige Fassung hat und das bin nicht ich). Für die Veranstaltung hatten die verschiedenen Einlader/innern aus SPD, Grünen und LINKEN privat zusammengelegt. Eigentlich wollten wir eine Podiumsdiskussion machen, in der Frank Schwabe, Nicole Maisch und ich ausführlich über Gemeinsamkeiten, Unterschiede und den weiteren geplanten Diskussionsverlauf reden wollten. Doch nach 21.00 Uhr wäre das wohl zuviel gewesen. Deshalb gab es nur kurze Statements und danach viele Gespräche.

Dringend notwendig, denn die Generation Ü 50 (und das steht jetzt eher für einen bestimmten Politiker/innen-Typ denn wirklich für das Alter) hat es gestern gezeigt – sie schafft  nicht, was auf der Tagesordnung steht: Reden, ausloten wo Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen, Verlässlichkeit herstellen und auch deutlich zu machen, wo bei wem welche Schmerzgrenze erreicht ist. Damit wollen und müssen wir anfangen, gerade nach dem gestrigen Tag.

Dieser nämlich war dann doch aufregender als gedacht. Medial gibt es zwei zentrale Vorwürfe an die LINKE. Der erste ist, die LINKE toleriere durch Enthaltung Wulff. Tolerieren heißt doch aber, dass jemand der toleriert werden will auf jemanden anderen angewiesen ist. Das war Wulff aber nicht, die Stimmen der LINKEN waren für die Entscheidung Wulff vs. Gauck im zweiten und dritten Wahlgang egal.  Der zweite Vorwurf sei, die LINKE hätte mit einem symbolischen Akt sich endlich von ihrer Vergangenheit befreien können. Ich will mich von meiner Vergangenheit nicht befreien, weil es etwas von weglegen hat. Damit macht es sich die LINKE dann aber zu einfach. Wir sind nun mal eine Partei, deren eine Quellpartei Rechtsnachfolgerin der SED war. Das bekommt man/frau nicht mit einem symbolischen Akt weg, ich finde einen symbolischen Akt auch einen ziemlich laxen Umgang mit Vergangenheit? Ein symbolischer Akt kann niemals zur Befreiung oder Reinwaschung führen. Notwendig ist die ständige Auseinandersetzung mit dem was sich sozialistisch nannte (nur damit nicht das Geringste zu tun hatte), eine Auseinandersetzung die  ich in meiner Partei seit 20 Jahren führe.

Und dann ist immer die Frage, warum LINKE nicht Gauck gewählt hat (ich verweise in diesem Zusammenhang übrigens noch einmal auf den ausgesprochen amüsanten Twitter-Account @joachimgauck). Sagen wir mal so, ich rede hier nicht für die LINKE. Aus meiner Sicht war die Strategie der Grünen klar, der sich die SPD kleinlaut angeschlossen hat. Wir spekulieren auf das bürgerlicher Lager. Soweit so gut. Kann man/frau machen. Ein Symbol für Rot-Rot-Grün ist Joachim Gauck nicht. Angefangen damit, dass Rot-Rot-Grün im Umgang miteinander so nicht funktioniert, wären Gaucks Inhalte keine Rot-Rot-Grünen. Aber geschenkt. Es ist ja durchaus eine taktische Überlegung wert, der Regierung eine mitzugeben, also Schwarz-Gelb zu schwächen und deshalb Gauck zu wählen – zumal er ja eh nicht mehr als ein Grüß0nkel ist. Diese Überlegung fand ich ziemlich überzeugend und war mir bis zum Dienstag sicher, im dritten Wahlgang bekommt Gauck meine Stimme. Doch nach seinem Auftritt in der Fraktion war mir klar, es geht nicht – so leid es mir tut.

Am gestrigen Tag bin ich nach dem zweiten Wahlgang noch einmal ins Grübeln geraten, wir hatten eine lange, umfassende, äußerst solidarisch geführte Debatte in der alle zu Wort kamen und die die Gesamtheit der bei uns vorhandenen Positionen widerspiegelte  ;-) an deren Ende wir uns entschieden haben, dass es -wie auch in den ersten beiden Wahlgängen- jedem und jeder entsprechend seines/ihres Gewissens überlassen bleibt, wie er/sie abstimmt. Am Ende blieb für mich im dritten Wahlgang keine Wahl.

Selbstverständlich -das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen- hat das nichts mit einem dehmlichen, absurden und unhistorischen Vergleich zu tun, den ein Kasper gestern Abend meinte ziehen zu müssen. Der Kollege meinte vermutlich auch nicht die Kandidaten selbst, sondern diejenigen in der LINKEN, die sich durchaus vorstellen konnten, Gauck zu wählen – denn denen unterstellt er, dass sie sich zwischen den zwei von ihm benannten Personen entschieden hätten. Eine Entschuldigung gegenüber beiden Kandidaten/innen wäre aus meiner Sicht jedoch das Mindeste.

Die Entscheidung zur Grüßonkel-Wahl ist aber nicht das Ende von Rot-Rot-Grün, sondern vielleicht ein Anfang. Wir haben gestern viel geredet, debattiert und vielleicht auch gegenseitiges Verständis füreinander und die spezifische Situation jedes/jeder Einzelnen weiter aufgebaut. Wenn es denn erst mal wirklich um Inhalte geht, wenn wir miteinander kommunizieren, dann kann es auch klappen- mit Rot-Rot-Grün. Die Zeit ist reif!

Der Umwelt zuliebe

… kann die Sensibilisierung für das Thema Umwelt- und Klimatschutz nicht früh genug beginnen. Sehr vorbildlich geschieht dies in der Nürtingen-Grundschule am Mariannenplatz, die ich besuchte und die Klimakiste überreichte.

Es war ausgesprochen interessant zu erleben, wie sich die Erst- bis Sechstklässler/innen spielend dem Thema genähert hatten und was sie alles wussten. Mit Bildern, Plakaten und Experimenten beschäftigten sie sich beispielsweise mit der Frage, warum Eisbären sterben müssen weil das Eis schmilzt. Eine Selbstverständlichkeit für die Kinder war, dass auch der Stand bye Knopf ausgeschaltet wird und das Papier sparsam verwendet werden muss. Selbst ein Theaterstück hatten sie eingeübt um auf das Thema Klimawandel und Biodiversität (einen schönen Gruß an Nicole Maisch von den Grünen, das habe ich mir gemerkt ;-) aufmerksam zu machen.

Aber auch das Pädagogische Konzept der Schule, die ich mir später noch angesehen habe, fand ich -aus der Ostschule nur Konfrontationsunterricht gewöhnt- ziemlich interessant. Die Schüler/innen gestalten ihre Klassenräume selbst und der Unterricht findet dann zum Beispiel auch mal auf einem Podest statt. Da könnte ja rein theoretisch Schule mal richtig Spaß machen…

Systemfehler

Das Hartz IV Armut per Gesetz ist, ist nicht neu. Das Hartz IV Menschen entwürdigt ist auch nicht neu. Ganz andere -auch nicht neue- Systemfehler des Systems Hartz IV erfuhr ich am heutigen Tag in Bernau, bei einem Gespräch mit Teilnehmer/innen von Maßnahmen nach dem SGB II.

Die Teilnehmer/innen der konkreten Maßnahme hatten beispielsweise 2 x 4 Wochen eine betriebliche Erprobung zu absolvieren. Natürlich kostenlos. Eine gute Idee für Betriebe, welche einfach für Arbeitskräfte kein Geld bezahlen wollen. Beim Maßnahmeträger gab es schon Anrufe, wieviel Teilnehmer/innen denn noch in der Maßnahme sind, man hätte da ein Angebot… Die grundsätzliche Forderung ist, an dieser Stelle auch bei der betrieblichen Erprobung die Menschen nach Tarifvertrag zu bezahlen. Dann kann auch die Zeit der betrieblichen Erprobung bleiben. Die Teilnehmer/innen selbst empfanden meist die Zeit zu lang, auch wenn es partiell gelang Teilnehmer/innen in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu überführen.

Doch die Probleme gehen weiter. Mir wurde die Geschichte eines jungen Mannes erzählt, der unter 25 Jahre alt ist. Nach der betrieblichen Erprobung in einem Altenpflegeheim wollte er eine Qualifikation in diesem Bereich machen, weil ihm die Arbeit Spaß gemacht hat, auch die Einrichtung wollte gern den jungen Mann behalten. Doch er benötigt einen Bildungsgutschein. Nichts da, sagt das JobCenter und der junge Mann bleibt weiter Arbeitslos.Völlig absurd, zumal hier der Hinweis kam, für den jungen Mann sei die IHK zuständig. Wieso, weshalb, warum konnte ihn nicht beantwortet werden.

Und schon sind wir beim nächsten Problem. Auch und gerade durch das sog. Sparpaket der Bundesregierung sollen Ansprüche auf Leistungen in Ermessensentscheidungen umgewandelt werden. Das bedeutet aber, dass der die Betroffene nicht mehr zum JobCenter gehen kann und eine Leistung einfordert, sondern dass der/die Bearbeiterin abwägen kann und dann entscheidet, ob es Leistungen gibt. Selbstverständlich wird sie dies nicht nach Kassenlage entscheiden, sondern völlig wertfrei ;-) .

Die Paradoxie geht jedoch weiter. Im Rahmen der Maßnahme kam es vor, dass einzelne Betroffen bis zu 4 Sachbearbeiter/innen in einem Jahr hatten. Den Betroffenen wird immer wieder erklärt, dass bestimmte Dokumente “verschwunden” sind, auch wenn sie diese höchstpersönlich im JobCenter in den Briefkasten geworfen haben. Es ist absurd, dass Betroffene die Sachbearbeiter/innen telefonisch nicht erreichen und stattdessen auf eine Hotline geleitet werden, kostenpflichtige Hotline versteht sich. :-(

Der Maßnahmeträger schreibt dem JobCenter nach Beendigung der Maßnahme eine Einschätzung mit Hinweisen zu weiteren Qualifkationsmaßnahmen etc.. Das JobCenter meldet sich nicht beim Maßnahmeträger um gemeinsam weitere Möglichkeiten zu prüfen – und die Betroffenen werden auch nicht zu Gesprächen eingeladen.

So wie mir das geschildert wurde, werden hier Steuergelder in Größenordnungen verschwendet, die viel sinnvoller verwendet werden könnten um Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Arbeit von der man/frau leben kann.  Und solange mit Arbeitssuchenden so umgesprungen wird, wie mir heute geschildert wird will ich von niemandem etwas über Sozialbetrug hören.

Hartz IV gehört überwunden und den Menschen eine vernünftige Perspektive angeboten!

Als es spannend wurde war es nichtöffentlich & eine Rede von SLS

Der ganze gestrige Tag war dem Internet gewidmet :-) . Die Enquete “Internet und digitale Gesellschaft” tagte und bestimmte meinen Tagesablauf. Ob-Leute-Gespräch, Vorbesprechung in der LINKEN, Enquete und leider nichtöffentliche Projektgruppen.

Gerade letzteres hat gestern bei der Gemeinde für Aufregung gesorgt. Beschlossen wurde die Nichtöffentlichkeit der Projektgruppen in der ersten Sitzung der Enquete, gegen die Stimmen der LINKEN. Das häufigste Argument für die Nichtöffentlichkeit der Projektgruppen war, dass ein Schaulaufen verhindert werden sollte. Für mich ist das nicht nachvollziehbar, denn es ist ja keine Schwäche sich auch öffentlich von anderen Positionen überzeugen zu lassen, sondern eher eine Stärke. Vor diesem Hintergrund war und ist die LINKE für ein öffentliches arbeiten der Projektgruppen.

Inhaltlich ging es in der öffentlichen Sitzung der Enquete um die Frage der Netzneutralität. Natürlich nur als Aufschlag, soll doch in einer Projektgruppe das Thema genauer untersucht und bearbeitet werden. Fast einellig wurde eine Definition von Netzneutralität gefordert, aber selten ein Vorschlag angeboten. Ganz viele Mitglieder der Enquete glauben an die Regulierungsmacht des Marktes.

Aus meiner Sicht bedeutet Netzneutralität, dass Daten in ihrem Fluss neutral zu behandeln sind und Nutzer/innen eine freie Wahl von Diensten und Anwendungen haben. Für die LINKE formulierte ich folgende Forderungen:

  • Jede/r Nutzer/in soll Zugang zu allen Inhalten des Internets haben. Keine Filterung, keine Verlangsamung und Ausschließung von Angeboten für jeweilige Nutzer/innen.
  • Jede/r Nutzer/in soll alle Anwendungen und Dienste seiner/ihrer Wahl nutzen dürfen.
  • Jede/r Nutzer/in soll alle legalen Endgeräte an seinem Internetanschluss nutzen dürfen, solange die Netzinfrastruktur nicht beschädigt wird.
  • In freiem Wettbewerb soll jede/r Nutzer/in Netz-, Dienst-, Service- und Inhalteanbieter vorfinden, eine  Monopolbildung soll verhindert werden.
  • ISP (Internet Service Provider) soll verboten werden, Anwendungen und Dienste zu diskriminieren.
  • Alle Maßnahmen zum Netzwerkmanagement sind transparent zu machen und Kunden/innen vor Vertragsabschluss bekannt zu machen.

Der Ansatz von C. Kurz, die ISP als Versorger zu betrachten (wie Energie- und Wasserunternehmen) gefällt mir sehr gut, würde dies doch bedeuten den freien Zugang zum Netz als Daseinsvorsorge zu betrachten und damit all die Forderungen, die die LINKE so gern in diesem Zusammenhang stellt auch auf den Zugang zum Netz zu übertragen. Eine programmatische Frage, die dringend bearbeitet gehört.

Meine Presseerklärung zur Enquete ist im übrigen hier nachzulesen.

Wer nach der Enquete noch nicht genug hatte, der konnte sich die Rede von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (SLS) ansehen, welche von charta hier dokumentiert ist. Eine Rede, die sicherlich die gesellschaftliche Debatte (so ja auch das Ziel) um das Urheberrecht erheblich anstoßen und intensivieren wird. Eine Debatte die auch die LINKE dringend führen muss, was allerdings voraussetzt, dass sie mit ihrer Gesellschaftsanalyse nicht im vergangenen Jahrtausend stehen bleibt und zur Kenntnis nimmt, dass es heute nicht mehr nur um die Produktion von materiellen Gütern geht sondern auch ganz massiv um die Produktion von Erlebnissen (für diese schöne Wortwendung ein Dankeschön an M.K. aus Potsdam).

Was unsere Justizministerin angeht, so finde ich es bedauerlich, dass sie mit den Gefahren und Risiken in ihrer Rede anfängt und nicht mit den neuen Chancen und Möglichkeiten, welche die “technische Revolution” mit sich gebracht hat. Dies ist vor allem deshalb bedauerlich, weil sie damit die Gefährdung der “Selbstbestimmung der Kreativen über die Nutzung ihrer Werke” voranstellt. Erheblichen Widerspruch muss ich anmelden, wenn SLS von zwei Extremen spricht (diese Wortwahl hatte ich schon in der Enquete gehört) und behauptet, dass ein Extrem den Abgesang des Urheberrechts anstimmt und sich auf diese Weise die Leistung anderer kostenlos aneignen will. Who is it frage ich mich. Wird hier nicht eine Position denunziert, die es so gar nicht gibt?  Interessant wäre auch noch einmal zu hinterfragen, welches Bild SLS vom Urheber/Kreativen hat. Fast völlig fehlt -aus meiner Sicht- der Hinweis darauf, dass doch wohl in den meisten Fällen auf einem “Werk” aufgebaut wird. Und SLS sieht -so lese ich es- die Notwendigkeit eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage, leider füge ich hinzu. Denn all das was dazu bisher vorgetragen wurde, hat zumindest mich nicht überzeugt.

SLS setzt aus ihrer Sicht Prämissen für den Umgang mit dem Urheberrecht, doch Prämissen sind keine Lösungsvorschläge und gerade die vermisse ich, denn sie wären wirklich der Anfang einer konkreten Debatte. Ich lese nur Ablehnungen von Vorschlägen, zum Teil recht absurd, wenn ich die Ablehnung beispielsweise der Idee einer Kulturflatrate nehme (“Zwangskollektivierung”). Ich will aber ein wenig versöhnlich diesen Beitrag ausklingen lassen :-) . SLS hat sich deutlich gegen “Three strikes and you are out” ausgesprochen – es war also nicht alles schlecht an ihrer Rede.